Dibutylamin
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- Gesundheitsschädlicher Stoff
- Amin
Strukturformel | ||||||||||||||||
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Allgemeines | ||||||||||||||||
Name | Dibutylamin | |||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C8H19N | |||||||||||||||
CAS-Nummer | 111-92-2 | |||||||||||||||
PubChem | 8148 | |||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
farblose brennbare Flüssigkeit mit ammoniakartigem Geruch[1] | |||||||||||||||
Eigenschaften | ||||||||||||||||
Molare Masse | 129,1 g·mol−1 | |||||||||||||||
Aggregatzustand |
flüssig | |||||||||||||||
Dichte |
0,76 g·cm−3[1] | |||||||||||||||
Schmelzpunkt | ||||||||||||||||
Siedepunkt |
161 °C[1] | |||||||||||||||
Dampfdruck | ||||||||||||||||
Löslichkeit |
schlecht in Wasser (4,1 g·l− bei 25 °C)[1] | |||||||||||||||
Brechungsindex |
1,417 bei 20 °C[2] | |||||||||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||
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LD50 |
oral Ratte: 189 mg·kg−1[5] | |||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. Brechungsindex: Na-D-Linie, 20 °C |
Dibutylamin ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Amine, die in der chemischen Industrie vielfache Verwendung findet.
Gewinnung und Darstellung
Dibutylamin wird durch Hochdrucksynthese aus 1-Butanol und Ammoniak hergestellt.
Verwendung
Dibutylamin wird verwendet als
- Vulkanisationsbeschleuniger und Katalysator
- Zwischenprodukt zur Herstellung von Farb-, Arznei- und Korrosionsschutzstoffen [6] sowie Pflanzenschutzmitteln und anderen Chemikalien
Sicherheitshinweise
Dibutylamin reagiert stark exotherm mit Säuren. Seine Dämpfe sind schwerer als Luft.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 Eintrag zu CAS-Nr. 111-92-2 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 27. März 2008 (JavaScript erforderlich).
- ↑ 2,0 2,1 Datenblatt Dibutylamine bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 24. März 2011.
- ↑ 3,0 3,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 111-92-2 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
- ↑ MSDS Sciencelab
- ↑ Datenblatt bei ChemicalLand21 (englisch)