Cobalt(II)-carbonat

Cobalt(II)-carbonat

Strukturformel
CobaltionCarbonation
Allgemeines
Name Cobalt(II)-carbonat
Andere Namen
  • Kobalt(II)-carbonat
  • Cobaltcarbonat
Summenformel CoCO3
CAS-Nummer
  • 513-79-1
  • 57454-67-8 (als Hydrat)
Kurzbeschreibung

geruchloses, rosafarbenes Pulver[1]

Eigenschaften
Molare Masse 118,94 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

4,13 g·cm−3[1]

Löslichkeit

praktisch unlöslich in Wasser (1,1 g·l−1 bei 15 °C)[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
08 – Gesundheitsgefährdend 09 – Umweltgefährlich

Gefahr

H- und P-Sätze H: 350i-341-360F-334-317-410
P: 261-​285-​302+352-​321-​405-​501Vorlage:P-Sätze/Wartung/mehr als 5 Sätze [1]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
Giftig Umweltgefährlich
Giftig Umwelt-
gefährlich
(T) (N)
R- und S-Sätze R: 49-60-42/43-68-50/53
S: 53-45-60-61
LD50

640 mg·kg−1 (Ratte, oral)[4]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Cobalt(II)-carbonat ist eine anorganische chemische Verbindung aus der Gruppe der Carbonate (das Carbonatsalz des Cobalts). Es ist ein geruchloses, rosafarbenes bis rotes, kristallines Pulver mit trigonalen Kristallen. Technisches Cobalt(II)-carbonat enthält teilweise auch Cobalt(II)-hydroxid als Beimengung.

Vorkommen

Natürlich kommt Cobalt(II)-carbonat als Mineral Sphärocobaltit vor.

Gewinnung und Darstellung

Fällung von basischem Cobalt(II)-carbonat aus Cobalt(II)-chloridlösung mit Natriumcarbonat

Cobalt(II)-carbonat kann durch Reaktion von Cobalt(II)-acetat- oder Cobalt(II)-chloridlösung und Natriumcarbonat gewonnen werden. Hierbei entstehen in der Regel basische Cobalt(II)-carbonate.[5]

Verwendung

Cobalt(II)-carbonat wird als Katalysator und Pigment verwendet und ist in Keramikglasuren als Farbstoff (blau) enthalten.

Sicherheitshinweise

Cobalt(II)-carbonat ist als krebserzeugend EG-Kategorie 2, erbgutverändernd EG-Kategorie 3 und als Stoff der die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigenden EG-Kategorie 2 eingestuft. Es kann über die Haut aufgenommen werden.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Eintrag zu CAS-Nr. 513-79-1 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 12. Januar 2009 (JavaScript erforderlich)
  2. 2,0 2,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 513-79-1 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  4. JT Baker: MSDS
  5. Heinrich Remy: Lehrbuch der Anorganischen Chemie Band II, Akademische Verlagsgesellschaft Geest & Portig Leipzig 1961, S.357