Cobalt(II)-carbonat
- Wikipedia:Vom Gesetzgeber eingestufter Gefahrstoff
- Krebserzeugender Stoff
- Stoff mit reproduktionstoxischer Wirkung
- Sensibilisierender Stoff
- Umweltgefährlicher Stoff
- Carbonat
- Cobaltverbindung
Strukturformel | |||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Allgemeines | |||||||||||||||||||
Name | Cobalt(II)-carbonat | ||||||||||||||||||
Andere Namen |
| ||||||||||||||||||
Summenformel | CoCO3 | ||||||||||||||||||
CAS-Nummer |
| ||||||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
geruchloses, rosafarbenes Pulver[1] | ||||||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||||||
Molare Masse | 118,94 g·mol−1 | ||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||||||
Dichte |
4,13 g·cm−3[1] | ||||||||||||||||||
Löslichkeit |
praktisch unlöslich in Wasser (1,1 g·l−1 bei 15 °C)[1] | ||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||
LD50 |
640 mg·kg−1 (Ratte, oral)[4] | ||||||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Cobalt(II)-carbonat ist eine anorganische chemische Verbindung aus der Gruppe der Carbonate (das Carbonatsalz des Cobalts). Es ist ein geruchloses, rosafarbenes bis rotes, kristallines Pulver mit trigonalen Kristallen. Technisches Cobalt(II)-carbonat enthält teilweise auch Cobalt(II)-hydroxid als Beimengung.
Vorkommen
Natürlich kommt Cobalt(II)-carbonat als Mineral Sphärocobaltit vor.
Gewinnung und Darstellung
Cobalt(II)-carbonat kann durch Reaktion von Cobalt(II)-acetat- oder Cobalt(II)-chloridlösung und Natriumcarbonat gewonnen werden. Hierbei entstehen in der Regel basische Cobalt(II)-carbonate.[5]
Verwendung
Cobalt(II)-carbonat wird als Katalysator und Pigment verwendet und ist in Keramikglasuren als Farbstoff (blau) enthalten.
Sicherheitshinweise
Cobalt(II)-carbonat ist als krebserzeugend EG-Kategorie 2, erbgutverändernd EG-Kategorie 3 und als Stoff der die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigenden EG-Kategorie 2 eingestuft. Es kann über die Haut aufgenommen werden.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 Eintrag zu CAS-Nr. 513-79-1 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 12. Januar 2009 (JavaScript erforderlich)
- ↑ 2,0 2,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 513-79-1 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
- ↑ JT Baker: MSDS
- ↑ Heinrich Remy: Lehrbuch der Anorganischen Chemie Band II, Akademische Verlagsgesellschaft Geest & Portig Leipzig 1961, S.357