Blei(IV)-acetat

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Strukturformel
Bleiion  $ \mathrm {\ {\Biggl [}} $ Acetation $ \mathrm {\ \!\ {\Biggr ]}_{4}} $
Allgemeines
Name Blei(IV)-acetat
Andere Namen

Bleitetraacetat

Summenformel C8H12O8Pb
CAS-Nummer 546-67-8
PubChem 16684437
Kurzbeschreibung

farbloser bis rosafarbener, nach Essigsäure riechender Feststoff[1]

Eigenschaften
Molare Masse 443,37 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

2,23 g·cm−3 (17 °C)[1]

Schmelzpunkt

177 °C (Zersetzung)[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
07 – Achtung 08 – Gesundheitsgefährdend 09 – Umweltgefährlich

Gefahr

H- und P-Sätze H: 302-332-360-373-410
P: 201-​273-​308+313-​501 [3]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [4] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
Giftig Umweltgefährlich
Giftig Umwelt-
gefährlich
(T) (N)
R- und S-Sätze R: 61-20/22-33-62-50/53
S: 53-45-60-61
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Blei(IV)-acetat bildet farblose, prismatische monokline Kristalle, die an feuchter Luft nach Essig riechen.[5] Es ist das Bleisalz in der Oxidationsstufe IV mit Essigsäure und stellt ein starkes Oxidationsmittel dar. Die Verbindung ist in heißem Eisessig gut löslich. In Wasser erfolgt eine Hydrolyse in Bleidioxid und Essigsäure.[5]

Gewinnung und Darstellung

Blei(IV)-acetat wird normalerweise durch Reaktion von Mennige (Blei(II,IV)-oxid) mit heißem Eisessig bzw. einem Gemisch aus Eisessig und Acetanhydrid hergestellt.[5][6]

Verwendung

Blei(IV)-acetat findet in der organischen Chemie u.a. als Oxidationsmittel für die Criegeesche Glykolspaltung[7] bzw. als Dehydrierungs- und Hydroxylierungsmittel Verwendung.[5]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 JT Baker: Sicherheitsdatenblatt Lead (IV) acetate
  2. 2,0 2,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Bleiverbindungen“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Bleiverbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 8. April 2012 (JavaScript erforderlich) Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „CLP_82810“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  3. Datenblatt Blei(IV)-acetat bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 13. März 2011.
  4. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  5. 5,0 5,1 5,2 5,3 Brockhaus ABC Chemie, VEB F.A. Brockhaus Verlag Leipzig 1971
  6. Organikum, 16. Auflage, VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften, Berlin 1986, S.642
  7. Hermann O. L. Fischer, Erich Baer: Helv. Chim. Acta 19 (1936) 519-532

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