Beschussamt (Österreich)
Die Beschussämter in Österreich haben laut Beschußgesetz 1951 (Bundesgesetz über die obligatorische Erprobung von Handfeuerwaffen und Patronen) die Beschussprüfung von Handfeuerwaffen und Patronen durchzuführen. Dieses dient der Sicherheit für den Umgang mit selbigen. Die erfolgte Prüfung wird durch Anbringen eines amtlichen Beschusszeichens an der Waffe bzw. durch ein Prüfzeichen auf den Packungen für Patronen gekennzeichnet.
Die beiden Beschussämter sind in Wien und Ferlach ansässig.
Die Beschussämter in Österreich sind Dienststellen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.
Beschussinformationen
Auf dem Lauf ist neben der Seriennummer und dem Beschußzeichen eine dreistellige Buchstabenfolge eingeschlagen, in der das Beschussdatum verschlüsselt ist. Diese Ziffern sind NICHT die ersten drei Buchstaben der Seriennummer![1]
Die erste Stelle ist dabei der Produktionsmonat | Die folgenden beiden Stellen sind dann das Produktionsjahr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Siehe auch
- Beschussprüfung − zu den einschlägigen Rechtsnormen