Benzethoniumchlorid
Strukturformel | ||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Allgemeines | ||||||||||||||||||||||
Name | Benzethoniumchlorid | |||||||||||||||||||||
Andere Namen |
| |||||||||||||||||||||
Summenformel | C27H42ClNO2 | |||||||||||||||||||||
CAS-Nummer | 121-54-0 | |||||||||||||||||||||
PubChem | 8478 | |||||||||||||||||||||
ATC-Code | ||||||||||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
weißer geruchloser hygroskopischer Feststoff[1] | |||||||||||||||||||||
Eigenschaften | ||||||||||||||||||||||
Molare Masse | 448,09 g·mol−1 | |||||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | |||||||||||||||||||||
Schmelzpunkt | ||||||||||||||||||||||
Löslichkeit |
leicht löslich in Wasser[1] | |||||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||||||
LD50 |
368 mg·kg−1 (oral Ratte)[1] | |||||||||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Benzethoniumchlorid ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der quartären Ammoniumsalze, Chloride und Phenoletherderivate.
Eigenschaften
Benzethoniumchlorid ist ein weißer geruchloser feuchtigkeitsempfindlicher hygroskopischer brennbarer Feststoff mit antimikrobieller Aktivität, welcher leicht löslich in Wasser ist.[1]
Verwendung
Benzethoniumchlorid wird in der Kosmetikindustrie und bei Arzneimitteln als Konservierungsmittel eingesetzt. Für eine Verwendung in der Lebensmittelindustrie ist Benzethoniumchlorid in Deutschland nicht zugelassen. In der klinischen Diagnostik dient es als Reagenz bei der Bestimmung von Protein in Urin und cerebrospinaler Flüssigkeit (CSF). Als kationisches Detergenz findet Benzethoniumchlorid ferner in der Biochemie als Proteaseinhibitor Anwendung.[3]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 Eintrag zu CAS-Nr. 121-54-0 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 2. Januar 2011 (JavaScript erforderlich)
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
- ↑ Applichem: Benzethoniumchlorid