Bariumcyanid
- Wikipedia:Vom Gesetzgeber eingestufter Gefahrstoff
- Giftiger Stoff
- Wikipedia:GHS-Gefahrstoffkennzeichnung unbekannt
- Umweltgefährlicher Stoff
- Bariumverbindung
- Cyanid
Strukturformel | ||||||||||||||||||||
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Allgemeines | ||||||||||||||||||||
Name | Bariumcyanid | |||||||||||||||||||
Summenformel | BaC2N2 | |||||||||||||||||||
CAS-Nummer | 542-62-1 | |||||||||||||||||||
PubChem | 10961 | |||||||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
zerfließliche prismatische Kristalle[1] | |||||||||||||||||||
Eigenschaften | ||||||||||||||||||||
Molare Masse | 189,36 g·mol−1 | |||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | |||||||||||||||||||
Löslichkeit |
gut in Wasser (800 g·l−1 bei 14 °C)[2] | |||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Bariumcyanid ist das Bariumsalz der Cyanwasserstoffsäure.
Herstellung
Bariumcyanid kann durch Einleiten von Cyanwasserstoff in Barytwasser hergestellt werden.[1]
- $ \mathrm {Ba(OH)_{2}+2\ HCN\longrightarrow Ba(CN)_{2}\ +2\ H_{2}O} $
Es kann auch durch Glühen von Bariumhydroxid und Kohle an der Luft oder im Stickstoffstrom hergestellt werden.[1]
- $ \mathrm {Ba(OH)_{2}+3\ C+N_{2}\longrightarrow Ba(CN)_{2}\ +H_{2}O+CO} $
Eigenschaften
Bariumcyanid ist eine hygroskopische Verbindung und kristallisiert als Dihydrat Ba(CN)2 · 2 H2O in Form von prismatischen Kristallen, die bei 100 °C ihr Kristallwasser abgeben.[1] Beim Erhitzen von Ba(CN)2 im Wasserdampfstrom entsteht Bariumhydroxid Ba(OH)2 unter Austreibung von Ammoniak NH3 und Kohlenstoffmonoxid CO.[1]
- $ \mathrm {Ba(CN)_{2}+4\ H_{2}O\longrightarrow Ba(OH)_{2}+2\ NH_{3}+2\ CO} $
Durch Erhitzen mit Magnesiumpulver unter Luftabschluss entsteht Bariumcarbid.[5]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 R. Abegg, F. Auerbach: Handbuch der anorganischen Chemie. Verlag S. Hirzel, Bd. 2, 1908. S. 258. Volltext
- ↑ Dale L. Perry, Sidney L. Phillips: Handbook of inorganic compounds. CRC Press, 1995, ISBN 978-0-8493-8671-8, S. 49 (eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche).
- ↑ 3,0 3,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Blausäuresalze“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Blausäuresalze in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 19. August 2011 (JavaScript erforderlich)
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
- ↑ Friedrich Konrad Beilstein: Beilsteins Handbuch der organischen Chemie. 1918, Verlag Edward Bros., 4. Auflage 1943, 1. Band, S. 243. Volltext
Weblinks
- Eintrag zu CAS-Nr. 542-62-1 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)