Bariumchromat

Bariumchromat

Strukturformel
Bariumion Chromation
Allgemeines
Name Bariumchromat
Andere Namen
  • Barytgelb
  • Ultramarin yellow
  • Permanent yellow
  • C.I. 77103
  • C.I. Pigment Yellow 31
Summenformel BaCrO4
CAS-Nummer 10294-40-3
Kurzbeschreibung

gelber Feststoff[1]

Eigenschaften
Molare Masse 252,32 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

4,5 g·cm−3[2]

Löslichkeit

schlecht in Wasser[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [3]
02 – Leicht-/Hochentzündlich 07 – Achtung 08 – Gesundheitsgefährdend 09 – Umweltgefährlich

Gefahr

H- und P-Sätze H: 272-350-302-332-317-400-410
P: 210-​221-​302+352-​321-​405-​501Vorlage:P-Sätze/Wartung/mehr als 5 Sätze [4]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [5] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [3]
Gesundheitsschädlich
Gesundheits-
schädlich
(Xn)
R- und S-Sätze R: 20/22
S: (2)-28
MAK

0,5 mg·m−3 Barium[2]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Bariumchromat ist ein Bariumsalz der Chromsäure. Es besitzt die Formel BaCrO4 und gehört zu Stoffgruppe der Chromate.

Gewinnung/Darstellung

Das gelbe Bariumchromat wird durch Fällung von Bariumionen mit Chromationen aus leicht saurer Lösung gewonnen.

$ \mathrm {Ba_{(aq)}^{2+}+CrO_{4}^{2-}\longrightarrow BaCrO_{4}\downarrow (gelb)} $

Eigenschaften

Bariumchromat ist ein gelber Feststoff, der schlecht wasserlöslich ist. Wie alle Chromate wirkt auch Bariumchromat oxidierend. Es zeigt die für Barium typische grüne Flammenfärbung. Im Gegensatz zu den meisten anderen Chromaten ist es nicht giftig, so dass die Sicherheitshinweise für Chromate nicht für Bariumchromat gelten.

Verwendung

Bariumchromat wird in der Glas- und Farbenindustrie als Pigment eingesetzt. In der Pyrotechnik wird Bariumchromat als Oxidationsmittel und zur Grünfärbung verwendet.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Helmut Sitzmann, in: Römpp Online - Version 3.5, 2009, Georg Thieme Verlag, Stuttgart.
  2. 2,0 2,1 Datenblatt Bariumchromat bei AlfaAesar, abgerufen am 14. März 2010 (JavaScript erforderlich)..
  3. 3,0 3,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Bariumsalze“, jedoch nicht unter „Chrom(VI)-Verbindungen“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Bariumsalze“, jedoch nicht unter „Chrom(VI)-Verbindungen in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 4. April 2009 (JavaScript erforderlich)
  4. Eintrag zu CAS-Nr. 10294-40-3 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 9. März 2011 (JavaScript erforderlich)
  5. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.