Apramycin
Strukturformel | ||||||||||||||||
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Allgemeines | ||||||||||||||||
Freiname | Apramycin | |||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C21H41N5O11 | |||||||||||||||
CAS-Nummer |
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PubChem | 71428 | |||||||||||||||
ATC-Code | ||||||||||||||||
Arzneistoffangaben | ||||||||||||||||
Wirkstoffklasse | ||||||||||||||||
Verschreibungspflichtig: ja | ||||||||||||||||
Eigenschaften | ||||||||||||||||
Molare Masse | 539,58 g·mol−1 | |||||||||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Apramycin ist ein Aminoglycosidantibiotikum, das ausschließlich in Tierarzneimitteln Verwendung findet. In Ländern der europäischen Union ist Apramycin für Schweine, Kaninchen, Schafe, Rinder und Hühner zugelassen. Nicht angewendet werden darf es bei Tieren, von denen Eier oder Milch für den menschlichen Verzehr gewonnen werden.
Beispiele für Anwendungsgebiete:[3]
- Kalb: Infektionen durch Coliforme Bakterien und Salmonellen
- Lamm: Infektionen durch Coliforme Bakterien
- Schwein: Bakterielle Enteritis
- Geflügel: Septikämie durch Escherichia coli
Handelsnamen
Apralan
Quellen
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Datenblatt Apramycin bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 9. März 2011.
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
- ↑ http://www.emea.europa.eu/pdfs/vet/mrls/052698en.pdf
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