Ammoniumpikrat

Ammoniumpikrat

Strukturformel
Struktur des Ammoniumions Struktur des Pikratanions
Allgemeines
Name Ammoniumpikrat
Andere Namen
  • Ammonium-2,4,6-trinitrophenolat (systematischer Name)
  • Ammoniumkarbazoat
  • Ammoniumpikronnitrat
  • Explosive D
Summenformel C6H6N4O7
CAS-Nummer 131-74-8
PubChem 8577
Eigenschaften
Molare Masse 246,14 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

1,72 g·cm−3 [1]

Schmelzpunkt

Zersetzung: 265 °C [1]

Löslichkeit

in Wasser 11 g·l−1 (20 °C)[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
01 – Explosionsgefährlich 06 – Giftig oder sehr giftig

Gefahr

H- und P-Sätze H: 201-331-311-301
P: ?
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
Explosionsgefährlich Giftig
Explosions-
gefährlich
Giftig
(E) (T)
R- und S-Sätze R: 3-23/24/25
S: (1/2)-28-35-37-45
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Ammoniumpikrat ist das Ammoniumsalz der Pikrinsäure. Es wurde unter anderem im Zweiten Weltkrieg als militärischer Sprengstoff für Sprengladungen benutzt. Ein Trivialname ist „Explosive-D“.

Herstellung

Man gewinnt Ammoniumpikrat durch Sättigen einer wässrigen Lösung der Pikrinsäure mit Ammoniak.[4] Das Produkt ist rot, bei Lagerung unter Anwesenheit von Wasserdampf geht Ammoniumpikrat in die stabilere gelbe Form über.[4]

Eigenschaften

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Eintrag zu Ammoniumpikrat in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 24. November 2007 (JavaScript erforderlich).
  2. 2,0 2,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Salze der Pikrinsäure“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Salze der Pikrinsäure in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 11. August 2011 (JavaScript erforderlich)
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  4. 4,0 4,1 4,2 4,3 4,4 4,5 4,6 4,7 4,8 Köhler, J.; Meyer, R.; Homburg, A.: Explosivstoffe, zehnte, vollständig überarbeitete Auflage,, Wiley-VCH, Weinheim 2008, ISBN 978-3-527-32009-7.

Literatur

  • Rudolf Meyer - Lexikon der Explosivstoffe, Eintrag „Ammoniumpikrat“, S. 14.