Ammoniumchromat

Ammoniumchromat

Strukturformel
$ \mathrm {\ {\Biggl [}} $ Ammoniumion $ \mathrm {\ \!\ {\Biggr ]}_{2}} $ $ \mathrm {\ {\Biggl [}} $ Chromation $ \mathrm {\ \!\ {\Biggr ]}} $
Allgemeines
Name Ammoniumchromat
Andere Namen

Ammoniummonochromat

Summenformel (NH4)2CrO4
CAS-Nummer 7788-98-9
PubChem 24595
Kurzbeschreibung

gelbe, geruchlose Kristalle[1]

Eigenschaften
Molare Masse 152,07 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

1,8 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

185 °C (Zersetzung)[1]

Löslichkeit

gut in Wasser (340 g·l−1 bei 20 °C)[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
07 – Achtung 08 – Gesundheitsgefährdend 09 – Umweltgefährlich

Gefahr

H- und P-Sätze H: 350i-317-410
P: 220-​261-​273-​342+311 [3]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [4] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
Giftig Umweltgefährlich
Giftig Umwelt-
gefährlich
(T) (N)
R- und S-Sätze R: 49-43-50/53
S: 53-45-60-61
MAK

keine MAK, da kanzerogen[5]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Ammoniumchromat ist das Ammoniumsalz der Chromsäure mit der Summenformel (NH4)2CrO4.

Eigenschaften

Ammoniumchromat liegt in Form gelber, gut wasserlöslicher Kristalle vor, welche sich bei 185 °C explosionsartig zu Ammoniak, Stickstoff, Chrom(III)-oxid und Wasser zersetzen.[1] Des Weiteren kann Ammoniumchromat, aufgrund seiner oxidierenden Eigenschaften, auf gefährliche Weise mit Reduktionsmitteln oder brennbaren Stoffen reagieren. Wässrige Lösungen reagieren neutral.

Verwendung

Ammoniumchromat findet Verwendung bei der Herstellung von Eisen-Chromoxid-Katalysatoren.[6] Außerdem kann Ammoniumchromat auch zur Darstellung von Bleichromat dienen.

Sicherheitshinweise

Aufgrund seines krebserzeugenden Potenzials ist beim Umgang mit Ammoniumchromat Vorsicht geboten. Hautkontakt kann zu Sensibilisierung führen. Bei der Handhabung ist daher entsprechende Schutzkleidung zu tragen.

Toxikologie und Ökotoxikologie

Ammoniumchromat ist toxikologisch von der EU-Kommission eingestuft als:

Krebserzeugend Kategorie: 1: (R49: Kann Krebs erzeugen beim Einatmen.)[1]

Mutagen Kategorie: 2: Keimzellmutagene, deren Wirkung anhand einer erhöhten Mutationsrate unter den Nachkommen exponierter Säugetiere nachgewiesen wurde.[1]

Ökotoxikologisch ist Ammoniumchromat als WGK 3 (stark wassergefährdend) eingestuft.[1]

Gesetzliche Hinweise

Ammoniumchromat unterliegt der Chemikalienverbotsverordnung und dem Wasserhaushaltsgesetz. In industriellen Mengen unterliegt es außerdem der Störfallverordnung.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 Eintrag zu CAS-Nr. 7788-98-9 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 15.08.2007 (JavaScript erforderlich)
  2. 2,0 2,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 7788-98-9 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
  3. Datenblatt Ammoniumchromat bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 9. März 2011.
  4. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  5. "Grenzwerte am Arbeitsplatz", Maximale Arbeitsplatz-Konzentrationswerte (MAK-Werte), Biologische Arbeitsstoff-Toleranzwerte (BAT-Werte) und Grenzwerte für physikalische Einwirkungen. Periodisch publiziert von SUVA.ch. PDF-Datei 2012
  6. Patent-De