Alte Maße und Gewichte (Bayern)

Alte Maße und Gewichte (Bayern)

Mit Verordnung vom 28. Februar 1809 wurden die Maße in ganz Bayern auf definierte Größen verbindlich festgelegt. Vorher gab es teilweise regionale Unterschiede. Zum Beispiel maß der Aschaffenburger Fuß 290,50 mm und der Nürnberger Fuß betrug 303,75 Millimeter. Eine Wirtschaftsreform von Montgelas sollte auch die Maße und Gewichte vereinheitlichen.

Eine Übersicht verschiedener europäischer Maße und Gewichte von Ferdinand Malaise (1842) gibt dem bayerische Fuß – seinem Referenzmaß – 129,38 Pariser Linien.

Am 29. April 1869 führte Bayern per Gesetz zum Jahreswechsel 1872 das metrische System ein. Der bayerische Fuß wurde hierbei auf 0,291859206 Meter festgelegt.

Die Maßbezeichnungen und Maße, deren Werte gleichzeitig erstmals in metrischen Einheiten festgelegt wurden, blieben aber weiterhin im Alltagsgebrauch bestehen.

Längenmaße

Herleitung des bayerischen Fußes

Der bayerische Fuß steht – wie auch der Hannoversche Fuß und der Lütticher Lambertsfuß – zum römischen Fuß in der genauen Ratio 63 : 64. Das bayerische Zollmaß entstand in der Praxis dadurch, dass die 1¾ römische Ellen betragende Wiener Elle durch zweiunddreißig geteilt wurde.

Die alten, duodezimalen Längenmaße

Während das Fußmaß im Altertum stets in sechzehn Fingerbreit unterteilt wurde, setzte sich im Mittelalter europaweit die duodezimale Zolleinteilung durch. Wobei ein Zoll in den romanischen Sprachen meist „ein Daumen(-breit)“ genannt wird. Die duodezimale Fußeinteilung galt in Bayern bis einschließlich der frühen Neuzeit.

Skrupel = 0,1689 mm (typographisch, inoffiziell)
Linie = 12 Skrupel = 2,0268 mm
Zoll = 12 Linien = 24,3216 mm
Fuß = 12 Zoll = 291,8592 mm Wurde 1869 amtlich genau festgelegt auf 0,291859206 m.
Schritt = 28 Zoll = 0,681 0048 m (1869 nicht erwähnt.)
Klafter = 6 Fuß = 1,7511552 m
Rute = 12 Fuß = 3,502 3104 m
Meile vor 1811: = 7,414 975 km = 25406 bayerische Fuß, eigentlich fünf römische Meilen.
1811/71: = 7,470 903 km = 25600 bayerische Fuß
ab 1872: = 7,200 000 km (ist metrisch gerundet)

Die Länge der Bayerischen Elle betrug gesetzlich genau 2 Fuß 10 ¼ Zoll, also etwa 83,30 cm. Diese recht merkwürdige Ellendefinition erklärt sich leicht folgendermaßen: Historisch ist die alte, bayerische Elle zweifelsohne eine 45-römische-digiti Elle. Da der bayerische Fuß selbst 63/64 römische Fuß misst, entspricht dies also genau 34 2/7 bayerischen Zoll. Sei es aus historischer Unkenntnis oder sei es nur aus Vereinfachungsgründen, man rundete auf 34 ¼ Zoll ab. So verzichtete man also auf genau ein achtundzwanzigstel zusätzliches bayerisches Zoll.

Die Nürnberger oder Fränkische Elle hingegen bezog sich auf den bayerischen Fuß. Die fränkische Elle maß 36 bayerische Fingerbreit oder auch 27 bayerische Zoll. Ausgehend vom sieben-glatten Wert des bayerischen Fußes erhält man den theoretischen Wert der Nürnberger Elle von (291,7215 ÷ 12 × 27 =) 656,373375 mm, was etwa 290,968 Pariser Linien entspricht und somit auch mit dem, in der Literatur angegebenen, empirischen Wert der fränkischen Elle zu 291 Pariser Linien übereinstimmt.[1]

Die dezimalen Übergangslängenmaße

Nachdem 1806 das Heilige Römische Reich aufgelöst war, trat Bayern dem Rheinbund bei und wurde von Napoleon mit Gebietsgewinnen zum Königreich erhoben.

Zwar wagte man es in Bayern noch nicht, den in Frankreich seit 1793 eingeführten Meter gleich zu übernehmen, dezimalisierte aber – sozusagen vorbereitend – den bayerischen Fuß.

Dieses System galt bis zum 1. Januar 1872, dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes von 1869.

Skrupel = 291,859206 µm
Linie = 10 Skrupel = 2,91859206 mm
Zoll = 10 Linien = 2,91859206 cm
Fuß = 10 Zoll = 2,91859206 dm
Rute = 10 Fuß = 2,91859206 m

Flächenmaße

Quadratzoll = 0,0006 m²
Quadratfuß = 144 Quadratzoll = 0,085182 m²
Bifang, Pifang
Beet = 9 Quadratfuß = 0,7666 m²
Quadratrute = 100 Quadratfuß = 8,5182 m²
Dezimale = 4 Quadratruten = 34,072709 m²
Tagwerk (Morgen, Jauchert, Joch) = 100 Dezimale = 3407,2709 m²
Hube, Hufe = 33-42 Tagwerke

Volumen

Der bayerischer Kubikfuß ist größer gleich 24,861044 Liter. Dieser wurde aber nicht für Hohlmaße verwendet.

Hohlmaße, fest

Hiermit maß man alle nicht-flüssigen Stoffe, wie zum Beispiel auch Getreide, Mehl, Kalk, etc.

Die Einheit des Kalkmaßes war der Metzen. Kalk wurde überwiegend gehäuft gemessen Der Messkörper wurde als Kegelstumpf bestimmt. Am 7. Juni 1811 [2] wurden diese Maße festgelegt:

  • unterer Durchmesser 1 ½ Fuß
  • oberer Durchmesser 1 ¼ Fuß
  • Kegelhöhe 11 Zoll plus 8 ⅖ Linien
  • 6 Metzen = 1 Scheffel
  • 24 Metzen = 1 Muth

Laut königlich-bayerischer Gesetzgebung von 1869 ist: ein bayerisches Scheffel gleich 1/ 0,449 725 9946 Hektoliter.

Herleitung

Historisch ist die bayerische Metze nicht vom bayerischen Fuß selbst hergeleitet, sondern vom sogenannten Karlsfuß.

Dieser hat die Ratio 9:8 zum römischen Fuß und misst somit acht Siebtel bayerische Fuß. So besteht zwischen dem verwendeten bayerischen Kubikfuß und dem eigentlichen bayerischen Kubikfuß die Ratio (7×7×7=) 343 : 512 (=8×8×8). Der sogenannte Karlsfuß misst sehr knapp mehr als ein Drittel Meter.

Dreißiger (Zweiunddreißigstelmetze) = ½ Sechzehntelmetzen = 1,15811l
Sechzehntelmetze(n), Mäßlein = ½ Achtelmetzen = 2,31623 l
Achtelmetze(n) = ½ Viertelmetzen = 4,63245 l
Viertelmetze(n), halbes Viertel = ½ Viertel = 9,26490 l
Viertel, halbe(r) Metze(n) = ½ Metzen = 18,52980 l
Metze(n) = 34⅔ Maß = 37,05960 l
Scheffel, (bairisch: Schaff, Plural: Schäff) = 6 Metzen = 222,35762 l
Muth = 4 Scheffel = 889,43046 l

Hohlmaße, flüssig

Laut königlich, bayerischer Gesetzgebung von 1869 ist: das bayerische Maß der 208. Teil des Volumens eines bayerischen Scheffels zu 1/0,449 725 9946 Hektoliter.

Historisch ist das bayerische Maß aber sicher genau 50 Karlskubikzoll. Demnach ist die Metze also genau (1728÷50=) 34,56 Maß, statt 34⅔ Maß.

Der dadurch auftretende metrologische Fehler beträgt genau 1/325 = 0,308 %.

Nimmt man aber umgekehrt den Karls-Kubikfuß, das heißt die Metze, zum Referenzwert, so beträgt ein altbayrisches Maß eben nicht 1069,027 ml, sondern etwa 1072,327 ml.

Anmerkung: Somit wurden also alle bayerischen Maßbiertrinker beim Ausschank stets um knapp 3,3 ml "betrogen"

Achterl, in Franken Achtel = ⅛ Maß = 0,133 l
Schoppen, Quart(el) = 2 Achterl = ¼ Maß = 0,267 l
Gazel = ⅓ Maß = 0,357 l
Seidel, in Franken Seidla (Halbe) = 2 Quartel = ½ Maß = 0,535 l
Maß, Maßkanne oder Maßkrug = 2 Seidel = 3 Gazel = 1,069 l
Schenkeimer = 60 Maß = 64,142 l
Visireimer (Biereimer) = 64 Maß = 68,416 l

Gewichte

Handelsgewichte

In Bayern galt das Wiener Pfund. Dieses betrug im Mittelalter und der Frühen Neuzeit stets etwa 561,288 g,[3] d.h. zwei Wiener Mark.

Im Jahre 1811 rundete Montgelas das Pfund in Bayern auf 560,000 g ab.[4] Dies sollte die leichtere Umstellung auf das dezimal-metrische Kilogramm vorbereiten.

Es muss also zwischen einem alten, historischen Wert und einem, um etwa ein Viertel Prozent niedrigeren Reformwert unterschieden werden:

Einheit Historischer Wert Reformwert
Gran = 73,084 3750 mg = 72,916 mg
Pfenniggewicht = 15 Grän = 1096,265 6250 mg = 1093,750 mg
Quentchen (Quint) = 4 Pfennig = 4,385 0625 g = 4,375 g
Loth = 4 Quentchen = 17,540 2500 g = 17,500 g
Vierling = 8 Loth = 140,322 0000 g = 140,000 g
Pfund = 4 Vierling = 561,288 0000 g = 560,000 g

Anmerkung: Bei den historischen Werten handelt es sich nach der dritten rechtsseitigen Dezimalstelle des Pfundwertes natürlich nur um „aufgefüllte“ Nullen, um die wichtigen rechnerischen Werte der kleineren Einheiten korrekt wiedergeben zu können. Größere Präzision kann ohnehin entweder nur bezogen auf ein bestimmtes Spezimen von Maßstab oder über eine verbindliche Definition erreicht werden.

Apothekergewichte

Das bayerische Apothekergewicht entspricht dem fränkischen, also dem Nürnberger Apothekergewicht, wie eigentlich überall in Deutschland.

Das Nürnberger Apothekerpfund betrug historisch 357,84 Gramm. Das Königreich Bayern rundete dieses unter Montgelas 1811 auf 360 Gramm.[5]

Münzgewichte

Auch in Bayern galt die Kölner Mark mit ihren Unterteilungen.

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Taschenbuch der Münz-, Maass- und Gewichtskunde Johann Christian Nelkenbrecher, Berlin 1828, Seite 277.
  2. Johann Baptist Weigl: Lehrbuch der Rechenkunst zum Gebrauche an lateinischen und Gewerbsschulen u. zum Selbstunterrichte. J. E. v. Seidelschen Buchhandlung, Sulzbach 1846, S. 169
  3. Laut Meyers Konversationslexikon, 1892 ist die Wiener Mark gleich 288,644 g. Folglich hat das Wiener Pfund die Masse von 581,288 g.
  4. Cornelia Meyer-Stoll: Die Regulierung der bayerischen Landesmaße .pdf. Akademie Aktuell, 3/2005, S.20 ff.; siehe insbes. das Kapitel: „Bayerische Maße französisch definiert“, S.22.
  5. Die Referenz hierzu ist identisch zu der direkt darüberstehenden Handelspfundreferenz.

Literatur

  • www.digitalis.uni-koeln.de: Tabellen zu den bayerischen Maßen und Gewichten von Heinrich Grebenau: „Tabellen zur Umwandlung des bayerischen Masses und Gewichtes in metrisches Maß und Gewicht und umgekehrt. Nebst dazu gehörigen Preisverwandlungen. Auf Grund der mit allerhöchster Verordnung vom 13. August 1869 amtlich bekannt gemachten Verhältnißzahlen. Mit einer kurzen Geschichte und der nöthigen Erläuterung des metrischen Mass- und Gewichts-Systems.“ Lindauer, München 1870.
  • Theoretisch-practischer Unterricht im Rechnen von Ferdinand Malaisé, München 1842, Anhang 1: Maaße, Gewichte und Münzen.
    (In der Textversion des 1.Anhangs vom betreffenden Webmaster fälschlich als „Amtliche Maßeinheiten in Europa 1842“ bezeichnet.)