Allobarbital

Allobarbital

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Strukturformel
Strukturformel von Allobarbital
Allgemeines
Freiname Allobarbital
Andere Namen

5,5-Di-2-propenyl-(1H,3H,5H)-pyrimidin-2,4,6-trion

Summenformel C10H12N2O3
CAS-Nummer 52-43-7
PubChem 5842
ATC-Code

N05CA21

Arzneistoffangaben
Wirkstoffklasse

Sedativum

Verschreibungspflichtig: Ja
Eigenschaften
Molare Masse 208,21 g·mol−1
Schmelzpunkt

171–173 °C [1]

Sicherheitshinweise
Bitte die eingeschränkte Gültigkeit der Gefahrstoffkennzeichnung bei Arzneimitteln beachten
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [2]
06 – Giftig oder sehr giftig

Gefahr

H- und P-Sätze H: 301
P: 301+310 [2]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3][2]

T
Giftig
R- und S-Sätze R: 25
S: 45
LD50

127,3 mg·kg−1 (Ratte i.p.) [1]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Allobarbital ist ein Arzneistoff aus der Gruppe der Barbiturate. Es hat eine stark sedierende Wirkung. Wegen der geringen therapeutischen Breite dem Nebenwirkungsprofil sowie dem Suchtpotential unterliegt es inzwischen der der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung. Es ist seit 1992 in der BRD und der Schweiz nicht mehr als Schlafmittel zugelassen.

Rechtsstatus

Allobarbital ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage 3 BtMG ein verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Der Umgang ohne Erlaubnis oder Verschreibung ist grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden.

International fällt Allobarbital unter die Konvention über psychotrope Substanzen.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Thieme Chemistry (Hrsg.): RÖMPP Online - Version 3.5. Georg Thieme Verlag KG, Stuttgart 2009.
  2. 2,0 2,1 2,2 Datenblatt 5,5-Diallylbarbituric acid bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 5. Mai 2011.
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
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