Tri-n-butyl-phosphat
- Wikipedia:Vom Gesetzgeber eingestufter Gefahrstoff
- Stoff mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
- Gesundheitsschädlicher Stoff
- Phosphorsäureester
Strukturformel | ||||||||||||||||
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Allgemeines | ||||||||||||||||
Name | Tri-n-butyl-phosphat | |||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C12H27O4P | |||||||||||||||
CAS-Nummer | 126-73-8 | |||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
farblose fast geruchlose Flüssigkeit[1] | |||||||||||||||
Eigenschaften | ||||||||||||||||
Molare Masse | 266,32 g·mol−1[2] | |||||||||||||||
Aggregatzustand |
flüssig | |||||||||||||||
Dichte |
0,98 g·cm−3[2] | |||||||||||||||
Schmelzpunkt |
−79 °C[2] | |||||||||||||||
Siedepunkt |
293 °C[2] | |||||||||||||||
Dampfdruck | ||||||||||||||||
Löslichkeit | ||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||
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MAK |
1 ml·m−3 bzw. 11 mg·m−3 [2] | |||||||||||||||
LD50 |
1550 mg·kg−1 (Ratte, peroral)[1] | |||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Tri-n-butyl-phosphat (meist kurz Tributylphosphat, oder TBP, genannt) ist ein Phosphorsäureester, der beispielsweise als Entschäumer in der Textil- und Papierindustrie, als Entschäumer für Betonverflüssiger oder als Extraktionsmittel bei der Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente eingesetzt wird. Des Weiteren findet es bei dem sogenannten Solvent-Detergent-Verfahren (S/D-Verfahren) zur Virusinaktivierung von Blutplasmapräparaten Anwendung, wo es gemeinsam mit einem Tensid die Lipidhülle von behüllten Viren auflöst und diese damit inaktiviert.
Die chemische Formel lautet (C4H9O)3PO. Unter Normalbedingungen (1013 mbar und 20 °C) ist die Substanz flüssig. Sie ist farblos und nahezu geruchlos. Weitere Eigenschaften sind:
- sehr schwer entzündlich (Flammpunkt 146 °C) [2]
- sehr schwer löslich in Wasser
- wenig flüchtig
- Dämpfe viel schwerer als Luft
Neben dem wasserfreien Tributylphosphat gibt es noch das Tributylphosphat-Trihydrat mit der CAS-Nummer 6131-90-4.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 Ullrich Jahn, in: Roempp Online - Version 3.5, 2009, Georg Thieme Verlag, Stuttgart.
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 2,6 2,7 Eintrag zu CAS-Nr. 126-73-8 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 11.07.2007 (JavaScript erforderlich)
- ↑ 3,0 3,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 126-73-8 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.