Paraoxon
Strukturformel | ||||||||||||||||||
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Allgemeines | ||||||||||||||||||
Name | Paraoxon | |||||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C10H14NO6P | |||||||||||||||||
CAS-Nummer | 311-45-5 | |||||||||||||||||
PubChem | 9395 | |||||||||||||||||
ATC-Code | ||||||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
Brennbare Flüssigkeit[1] | |||||||||||||||||
Eigenschaften | ||||||||||||||||||
Molare Masse | 275,2 g·mol−1 | |||||||||||||||||
Dichte |
1,27 g·cm−3 (25 °C) [2] | |||||||||||||||||
Siedepunkt |
169 - 170 °C bei 1,33 hPa[1] | |||||||||||||||||
Löslichkeit |
2,4 g·l−1 in Wasser (bei 25 °C)[1] | |||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||
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LD50 |
1,8 mg·kg−1 (Ratte, oral) [2] | |||||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Paraoxon, Synonym: E 600, ist ein Ester der Phosphorsäure (siehe auch: Phosphorsäureester). Es handelt sich bei dem Synonym um keine E-Nummer im Sinne von Lebensmittelzusatzstoffen, sondern um die Entwicklungsnummer.
Eigenschaften
Paraoxon ist eine farblose Flüssigkeit, die leicht verdampft. Es ist aktiver Metabolit des Parathions und somit auch ein Insektizid.[1] In der Leber sowie in vielen anderen Geweben kann Paraoxon durch Oxidation über mehrere Zwischenstufen aus Parathion gebildet werden. Verantwortlich dafür sind Monooxygenasen in den Mikrosomen des endoplasmatischen Retikulums.[4] Paraoxon hemmt das Enzym Acetylcholinesterase irreversibel. Die hohe Giftigkeit besteht aufgrund der Hemmung von Acetylcholinesterase, welches im Körper eine wichtige Rolle im Zentralnervensystem (ZNS) spielt und ist dadurch ein Nervengift.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 Eintrag zu CAS-Nr. 311-45-5 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 18. April 2011 (JavaScript erforderlich).
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 Datenblatt Paraoxon bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 18. April 2011.
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
- ↑ Harun Parlar, Daniela Angerhöfer: Chemische Ökotoxikologie. Springer Verlag, 2. Auflage, 1995, S. 142. ISBN 3-540-59150-8