OTC-Arzneimittel
OTC-Arzneimittel (engl. over the counter ‚über die Ladentheke verkauft‘) ist die Bezeichnung für apothekenpflichtige und gleichzeitig nicht verschreibungspflichtige Medikamente. Nach § 48 des deutschen Arzneimittelgesetzes werden Medikamente dann als nicht verschreibungspflichtig eingeordnet, wenn sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch die Gesundheit des Anwenders nicht gefährden, auch wenn sie ohne ärztliche Überwachung angewendet werden.
Kostenübernahme in der gesetzlichen Krankenversicherung
Seit dem GKV-Modernisierungsgesetz im Jahr 2004 werden die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel im Grundsatz nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Gemäß den Ausnahmeregelungen in § 34 Sozialgesetzbuch V erfolgt weiterhin eine Kostenübernahme bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und bei Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sofern diese Entwicklungsstörungen aufweisen. Zudem kann der Gemeinsame Bundesausschuss nicht verschreibungspflichtige Medikamente, die bei Erkrankungen als Therapiestandard gelten, auf eine Ausnahmeliste setzen.[1]
Erstattung in der privaten Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung (PKV) erstattet ihren Versicherten die Kosten der Medikamente, die von der Evidenzbasierten Medizin anerkannt wurden oder die sich als Alternativmedizin in der Praxis bewährt haben. Damit werden auch die Kosten von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten übernommen. Voraussetzung ist, dass der Einreichung beim Versicherungsunternehmen auch eine entsprechende ärztliche Verordnung beiliegt.
Relevanz für die Arzneimittelversorgung in Deutschland
OTC-Arzneimittel spielen eine große Rolle im Rahmen der Selbstmedikation. Für die gesetzliche Krankenversicherung haben sie aufgrund des weitgehenden Ausschlusses der Kostenübernahme nur noch eine geringe Bedeutung. Ihr Umsatzanteil am gesamten GKV-Arzneimittelmarkt liegt nur noch bei etwa 3 Prozent. In der privaten Krankenversicherung entfallen 14,1 Prozent aller Umsätze und 35,8 Prozent aller Verordnungen auf OTC-Arzneimittel (Stand:2009). [2]
Siehe auch
- Generikum
- Originalpräparat
Einzelnachweise
- ↑ Gemeinsamer Bundesausschuss: Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Ausnahme-Liste. 2004-Mär-16, abgerufen am 2010-Aug-18.
- ↑ Wild F., WIP Wissenschaftliches Institut der PKV Arzneimittelversorgung von Privatversicherten 2009: Zahlen, Analysen, PKV-GKV-Vergleich.
Weblinks
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Fragen und Antworten zur OTC-Übersicht der verordnungsfähigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel. 2010-Aug-06, abgerufen am 2010-Aug-18.