Nicotinylalkohol
Strukturformel | |||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||
Freiname | Nicotinylalkohol | ||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C6H7NO | ||||||||||||||
CAS-Nummer | 100-55-0 | ||||||||||||||
PubChem | 7510 | ||||||||||||||
ATC-Code | |||||||||||||||
DrugBank | DB04145 | ||||||||||||||
Arzneistoffangaben | |||||||||||||||
Wirkstoffklasse |
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Eigenschaften | |||||||||||||||
Molare Masse | 109,13 g·mol−1 | ||||||||||||||
Aggregatzustand |
flüssig | ||||||||||||||
Dichte | |||||||||||||||
Schmelzpunkt | |||||||||||||||
Siedepunkt |
259 °C[1] | ||||||||||||||
pKs-Wert |
4,9 (25 °C)[2] | ||||||||||||||
Brechungsindex |
1,545 bei 20 °C[3] | ||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||
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LD50 |
1000 mg·kg−1 (Maus i.v.)[2] | ||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. Brechungsindex: Na-D-Linie, 20 °C |
Nicotinylalkohol (auch Pyridylmethanol) ist ein nicht mehr im Handel befindlicher Arzneistoff, der zur Behandlung von Fettstoffwechselstörungen verwendet wurde.
Klinische Angaben
Der Arzneistoff ist bei Hyperlipoproteinämien des Typs II–V nach Fredrickson angezeigt. Er hat auch eine peripher gefäßerweiternde Wirkung (Vasodilatation).
Pharmakologische Eigenschaften
Nicotinylalkohol senkt das Gesamtcholesterin, das VLDL-, das LDL-Cholesterin und die Triglyzeride im Blutserum, indem es die Synthese von VLDL vermindert. Er wird in der Leber zu Nicotinsäure oxidiert.
Literatur
- J.C. Frölich, W. Kirch (Hrsg.): Praktische Arzneitherapie. Springer-Verlag GmbH, 2003, ISBN 978-3-540-01025-8, S. 543–545 (Auszug in der Google Buchsuche).
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 Eintrag zu 3-Pyridylmethanol in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 21. August 2010 (JavaScript erforderlich).
- ↑ 2,0 2,1 Nicotinylalkohol bei ChemIDplus.
- ↑ 3,0 3,1 3,2 Datenblatt 3-Pyridinemethanol bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 16. April 2011.
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
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