Nickel(II)-cyanid
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Strukturformel | ||||||||||||||||||||
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Allgemeines | ||||||||||||||||||||
Name | Nickel(II)-cyanid | |||||||||||||||||||
Andere Namen |
Nickelcyanid | |||||||||||||||||||
Summenformel | Ni(CN)2 | |||||||||||||||||||
CAS-Nummer |
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Kurzbeschreibung |
hellgrünes Pulver (Tetrahydrat)[1] | |||||||||||||||||||
Eigenschaften | ||||||||||||||||||||
Molare Masse | 110,7 g·mol−1 | |||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | |||||||||||||||||||
Schmelzpunkt | ||||||||||||||||||||
Löslichkeit |
unlöslich in Wasser[1] | |||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Nickel(II)-cyanid ist eine giftige chemische Verbindung des Metalls Nickel und gehört zur Gruppe der Cyanide (Salze der Blausäure).
Gewinnung und Darstellung
Nickel(II)-cyanid entsteht bei Zugabe von Kaliumcyanid zu Nickelsalzlösungen (z. B. Nickelsulfat) als grünlichweißer Niederschlag.
- $ \mathrm {Ni^{2+}+2\ CN^{-}\longrightarrow Ni(CN)_{2}} $
Bei Überschuss von Kaliumcyanid entsteht das Doppelsalz Kaliumnickelcyanid Ni(CN)2 · 2 KCN (CAS Nr.: 14220-17-8).
Eigenschaften
Nickel(II)-cyanid hat hydratisiert die Form von Blättchen oder grünlichem Pulver, in seiner amorphen Form ist es ein gelbes Pulver.
Verwendung
Nickel(II)-cyanid wird in der Metallurgie und Galvanoplastik (zum Vernickeln) verwendet.
Sicherheitshinweise
Wie viele Nickelverbindungen wird Nickelcyanid als giftig und krebserzeugend eingestuft.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 Datenblatt Nickel(II)-cyanid bei AlfaAesar, abgerufen am 15. Dezember 2010 (JavaScript erforderlich).
- ↑ 2,0 2,1 Nicht explizit in EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber dort mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Sammelbegriff „Blausäuresalze“; Eintrag aus der CLP-Verordnung zu Blausäuresalze in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 8. April 2012 (JavaScript erforderlich)
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-Tag. Der Name „CLP_520010“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. - ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.