Narcobarbital
Strukturformel | |||||||||
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Allgemeines | |||||||||
Freiname | Narcobarbital | ||||||||
Andere Namen |
(RS)-5-(2-Bromallyl) -5-isopropyl-1-methyl barbitursäure | ||||||||
Summenformel | C11H15BrN2O3 | ||||||||
CAS-Nummer | 125-55-3 | ||||||||
PubChem | 18735 | ||||||||
ATC-Code | |||||||||
Arzneistoffangaben | |||||||||
Wirkstoffklasse | |||||||||
Verschreibungspflichtig: BtMG | |||||||||
Eigenschaften | |||||||||
Molare Masse | 303,16 g·mol−1 | ||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Narcobarbital ist ein Barbiturat. Chemisch betrachtet ist es ein Barbitursäure-Derivat. In Deutschland sind keine Arzneimittel verfügbar, in denen Narcobarbital als wirksamer Bestandteil enthalten ist.
Rechtsstatus
Narcobarbital ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage 3 BtMG ein verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Der Umgang ohne Erlaubnis oder Verschreibung ist grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden.
International fällt Narcobarbital unter die Konvention über psychotrope Substanzen. Die Anwendung bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, ist verboten.
Einzelnachweise
- ↑ Diese Substanz wurde in Bezug auf ihre Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
Weblinks
- Datenblatt Narcobarbital bei Vetpharm, abgerufen am 29. Juli 2012.
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