Mefenpyr-diethyl

Mefenpyr-diethyl

Strukturformel
Struktur von Mefenpyr-Diethyl
Allgemeines
Name Mefenpyr-diethyl
Andere Namen
  • Diethyl-1-(2,4-dichlorophenyl)- 5-methyl-2-pyrazolin-3,5-dicarboxylat
  • 1-(2,4-dichlorophenyl)-4,5-dihydro-5-methyl- 1H-pyrazol-3,5-dicarbonsäurediethylester
Summenformel C16H18Cl2N2O4
CAS-Nummer 135590-91-9
Kurzbeschreibung

weißer bis hellgelber kristalliner Feststoff[1]

Eigenschaften
Molare Masse 373,3 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

1,31 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

50–52 °C[1]

Löslichkeit

fast wasserunlöslich (20 mg·l−1 bei 20 °C)[2]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [3]
keine Einstufung verfügbar
H- und P-Sätze H: siehe oben
P: siehe oben
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [4][5]
Umweltgefährlich
Umwelt-
gefährlich
(N)
R- und S-Sätze R: 51/53
S: 60-61
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Mefenpyr-diethyl ist eine organische chemische Verbindung, die als Safener in Herbiziden Verwendung findet.[6][7] Es ist ein Produkt der Firma Bayer CropScience und kommt als Bestandteil verschiedenster Marken in Verbindung mit einem oder mehreren Herbiziden zum Einsatz. In Österreich und in der Schweiz ist die Substanz zugelassen.[8]

Sicherheitshinweise

Die Substanz ist umweltschädlich. In den USA wurden verschiedene NOAEL- ( (No Observed Adverse Effect Level) und LOAEL-Werte ( (Lowest Observed Adverse Effect Level) für verschiedene Säugetiere ermittelt.[9] Weiterhin wurden für wichtige essbare Handelswaren, Agrarpflanzen wie Weizen oder Gerste, Vieh wie Hausrinder oder Schafe maximal tolerierbare Grenzwerte festgelegt:

Handelsware Grenzwert in ppm
Gerste, Körner 0,05
Weizen, Körner 0,05
Futterweizen 0,2
Hausrinder 0,1
Schafe 0,1
Quelle [9]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Datenblatt von Bayer CropScience
  2. Mefenpyr-diethyl bei ChemIDplus.
  3. Diese Substanz wurde in Bezug auf ihre Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
  4. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  5. Kulturpflanze oder Unkraut: Safener kennen den Unterschied! – Bayer CropSience
  6. Safener-Technologie: Sicherer Schutz der Nutzpflanze vor Herbiziden – Bayer CropSience
  7. Nationale Pflanzenschutzmittelverzeichnisse: Schweiz, Österreich; abgerufen am 21. August 2009
  8. 9,0 9,1 Pesticide Management Education Program (PMEP): Federal Register : Rules and Regulations Vol. 68, No. 83, 30. April 2003