Legalisierung von Drogen

Legalisierung von Drogen

Eine Initiative in Zürich zur Legalisierung von Cannabis

Die Legalisierung des Konsums, des Besitzes, der Produktion und der Weitergabe von illegalen Drogen ist ein kontrovers diskutiertes Thema in der Drogenpolitik. Der Debattenschwerpunkt liegt auf der Legalisierung sogenannter „weicher Drogen“ wie bestimmter Cannabis-Produkte, doch auch die Legalisierung sogenannter „harter Drogen“ wird diskutiert. Die Debatte ist seit Jahrhunderten im Gange; oft wird sie ideologisch verhärtet und unsachlich bzw. polemisch geführt.

Argumente der Befürworter

Es existieren drei große Argumentationen für eine Legalisierung von Drogen. Diese werden häufig gemeinsam ins Feld geführt bzw. nicht explizit voneinander getrennt.

Freiheitsargumentation

Diese Argumentation postuliert ein Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Geist bzw. Körper des Individuums. Der mündige Mensch habe die Freiheit, sich für den Konsum von Drogen zu entscheiden. Der Staat habe kein Recht einzugreifen. Ein bekannter Verfechter dieser Argumentation war Timothy Leary; auch der liberale Wirtschaftswissenschaftler Milton Friedman sprach sich mit dem Freiheitsargument für eine Drogenlegalisierung aus.

Weiter wird argumentiert, die durch das Verbot provozierte Reaktanz könne viele Heranwachsende erst recht in den Drogenkonsum treiben (Reiz des Verbotenen).

Kriminologische Argumentation

Sowohl die Bilanz der aktuellen US-Drogenpolitik[1] als auch die Erfahrungen mit der Prohibition von Alkohol in den USA[2] lassen die Schlussfolgerung zu, dass das Verbot von Drogen deren Konsum kaum beschränkt[3], sondern vielmehr dem Wachstum organisierter Kriminalität Vorschub leistet. Wo eine Nachfrage existiere, bilde sich ein Markt; findet dieser aber wegen staatlicher Repressionen in der Illegalität statt, senkt dies die Hemmschwelle für illegale Geschäftspraktiken. So bildeten sich z. B. während der Prohibition in den 30er Jahren mafiöse Strukturen heraus, die nach Aufhebung des Verbots wieder zurückgingen. Durch ein Verbot verringere der Staat die Transparenz des Drogenmarktes und damit Möglichkeiten zu dessen Regulierung. Auch führe eine Kriminalisierung des Drogenkonsums Konsumenten wie Produzenten in eine gesellschafts- und staatsfeindliche Haltung, ohne dass es dafür einen in der Sache selbst liegenden Grund gebe. Nach dem Grundsatz nullum crimen sine lege sei die sogenannte Drogenkriminalität damit ausschließlich ein Produkt der Prohibition.

Kostenargumentation

Diese Argumentation baut auf die These, dass die durch die Prohibition entstandenen gesamtgesellschaftlichen Kosten höher seien als die Kosten, welche durch eine Legalisierung entstünden.[4]

Die volkswirtschaftlichen Kosten der Prohibition setzen sich wie folgt zusammen:

  • Kosten für den Justizapparat: Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Gefängnisse.
  • Kosten durch Beschaffungskriminalität und -prostitution.
  • Kosten durch die indirekte Unterstützung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität (einschließlich Korruption, Geldwäsche und Bandenkriegen).
  • Entgangene Steuereinnahmen
    • direkte durch Verzicht auf Besteuerung der Drogen,
    • indirekte durch Steuerausfälle bei Inhaftierten.
  • Kosten durch erhöhte Gesundheitsrisiken bei Konsumenten durch verunreinigte Drogen, Needle sharing, Verwahrlosung, Überdosierungen und Beschaffungsprostitution.
  • Entgangene Einnahmen durch die Illegalisierung von Arbeitsplätzen (Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Einkommenssteuer).
  • Entgangene Einnahmen und verstärkte Ausgaben durch verhinderte Nutzung in der Medizin und als Rohstoff (Hanf).

Diese These wird dadurch gestützt, dass es dem Rechtsstaat auch nach etwa einem Jahrhundert der Prohibitionspolitik nicht gelungen ist, die Zahl der Drogentoten sowie die damit zusammenhängende Kriminalität (z. B. Beschaffungsdelikte) zu senken. Selbst drakonische Strafen und strengere Kontrollen haben wohl nicht gegriffen. Bezeichnend ist, dass sogar in vielen Gefängnissen mit Drogen gehandelt wird und dass es dem Staat nicht gelingt, diese unerwünschten Handlungen 'vor seiner Nase' zu unterbinden.

Die Befürworter folgern daraus, dass man - einige oder alle - Drogen legalisieren solle und die Abgabe mittels Jugendschutzgesetzen, Steuern (eine Verbrauchsteuer analog zur Alkohol- und Tabaksteuer) und Qualitätsrichtlinien und Begrenzungen zu regulieren.

Verhältnismäßigkeitsargumentation

Aus medizinischer Sicht gibt es keine Gründe dafür, Cannabisprodukte schlechter bzw. restriktiver als die Volksdrogen Tabak und Alkohol zu behandeln. Der Staat erhebe bei Drogen mit ähnlichem Gefährdungspotential unterschiedlich scharfe Sanktionsmaßnahmen und verletze so das rechtsstaatliche Gebot der Verhältnismäßigkeit.

Der Nutzen des Verbots bilde dafür keine hinreichende Rechtfertigung, da bei „weichen Drogen“ wie Cannabis die Gefahr, wegen des Besitzes der Droge angezeigt zu werden, gering sei und die Hemmschwelle, Cannabis zu konsumieren, deshalb ohnehin gering sei. Deshalb sinke die Hemmschwelle kaum, wenn „weiche Drogen“ legalisiert würden.

Mit Blick auf Cannabis wird auch die Einstiegsdrogen-Theorie (s. unten) angezweifelt, etwa in einer vom Bundesministerium für Gesundheit unter Horst Seehofer in den 1990ern beauftragten Studie von Dieter Kleiber und Renate Soellner.[5]

Verschwörungsargumentation

Anhand der Geheimdienstoperation Air America[6] [7] [8] und der Iran-Contra-Affäre [9] [10] [11] wird angenommen, dass die Geheimdienste sowohl direkt als auch indirekt vom Handel mit illegalen Drogen profitieren. Weil Geheimdienste nur eingeschränkt kontrolliert werden, kann der Staat nicht garantieren, dass seine Geheimdienste die Gesetze einhalten. Würde vielen Geheimdiensten ihre finanzielle Grundlage entzogen, würde gemäß dieser Verschwörungstheorie die Welt friedlicher werden.[12] .

Krankheitsargumentation

Diese Argumentation wird hauptsächlich durch die Ansicht getragen, dass Drogensucht keine Straftat, sondern eine Krankheit sei und dass den Süchtigen geholfen werden solle oder müsse, statt sie in die Kriminalität zu treiben. Diese Argumentation vermischt sich manchmal mit der Argumentation gegen eine Legalisierung, die zum Teil auch eine Unterstützung von Drogensüchtigen fordert, aber nicht auf vermutete präventive Wirkungen der Prohibition verzichten will. Konträr dazu wird von einigen kritischen Fachleuten - wie dem liberalen Psychiater Thomas Szasz in seinem Buch Das Ritual der Drogen (Orig.: Ceremonial Chemistry: The Ritual Persecution of Drugs, Addicts, and Pushers) - dargelegt, dass fortgesetzter Drogenkonsum an sich keineswegs Anzeichen einer Krankheit sei, sondern ein selbstbestimmter und selbst zu verantwortender Lifestyleaspekt, wie bspw. auch ungesunde Ernährung (Fastfood), das Ausüben riskanter Sportarten oder andere riskante Hobbys. Die Erklärung der Konsumenten (nur weil sie bewusst ihrer Gesundheit schaden) zu (Geistes-)Kranken entmündige sie, unterwandere die selbstbestimmte Entscheidung zur Einschränkung des Konsums oder für eine Abstinenz bzw. Selbstdisziplin allgemein, und erschwere deren Leben somit zusätzlich zugunsten einer teuren, überflüssigen Arbeitsbeschaffung für Mediziner eines kaum oder nicht funktionierenden (denn man könne nichts heilen, was nicht krank ist) „Betreuungs-Apparats“ (Methadon-Substitution, Entwöhnung, Psychiatrie etc.) Drogenkonsum sei daher gänzlich ein Feld des Sozialen – nicht der Medizin (ausgenommen deren Begleiterkrankungen). Sozialpolitik durch Ärzte regulieren zu wollen, (vor allem in der Psychiatrie, wo vor nicht allzu langer Zeit noch Homosexuelle „geheilt“ wurden) sei immer ein Missbrauch und beschädige sowohl Medizin als auch Staat (siehe z. B. Eugenik, Euthanasie). Außerdem erschwert im Fall von Cannabis das Verbot auch die Nutzung als Rohstoff und in der Medizin erheblich

Liberalisierung von harten Drogen

Einige Befürworter einer Legalisierung von sogenannten „weichen Drogen“ wünschen sich für die sogenannten „harten Drogen“ wie z. B.: Kokain, Heroin und Crack eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Im Gegensatz zur Legalisierung „weicher Drogen“ soll dabei der Umgang mit „harten Drogen“ nur liberalisiert werden. Sie fordern auch, dass für Abhängige von zum Beispiel Heroin staatlich kontrollierte Abgabestellen eingerichtet werden, um Süchtigen die Möglichkeit zu geben, unter ärztlicher Kontrolle chemisch saubere Drogen zu durch ehrliche Arbeit finanzierbaren Preisen zu konsumieren. Hiervon versprechen sich die Befürworter der Entkriminalisierung

  • einen drastischen Rückgang der Drogentotenzahlen (oft durch Konsum chemisch verunreinigter Drogen oder einer Überdosis wegen zu stark konzentrierter Drogen verursacht),
  • einen starken Rückgang der Beschaffungskriminalität (niedrigere Preise) sowie
  • eine Eindämmung von Krankheiten wie AIDS und Hepatitis C (durch eine Garantie auf sterile Spritzen).
  • Außerdem werde auch hier dem Schwarzmarkt das Fundament untergraben.

Die Einrichtung von Drogenkonsumräumen, die seit 1998 in Deutschland generell erlaubt ist, verfolgt ähnliche Nahziele und ist mit Einschränkungen auch im Rahmen einer allgemeinen Drogenprohibition möglich.

Psychoaktive Substanzen sollten nach Meinung der Organisation Law Enforcement Against Prohibition generell, unter staatlicher Alters-, Qualitäts- und Zugangskontrolle, legalisiert werden, um so Schäden an der Gesellschaft durch kriminelle Akteure des Schwarzmarktmonopols - und durch korrupte Beamte - zu minimieren.

Jugendschutz

Ein wirksamer Jugendschutz erfordert staatliche Kontrollen. Wenn die Verkäufer die Option haben, legal zu handeln, sind sie wesentlich leichter zu kontrollieren als heimlich handelnde Verkäufer.

Rechtsmissbrauch

Einzelnen der (nachfolgend aufgeführten) Gegenargumente wird entgegengehalten, sie seien rechtsmissbräuchlich. Zum Beispiel sei es rechtsmissbräuchlich bzw. unverhältnismäßig, durch Verbote Behörden eine Handhabe zur Frühintervention bei psychosozialen Fehlentwicklungen zu verschaffen.

Argumente der Gegner

Fürsorgepflichten des Staates

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Die Grundlage der Argumentation gegen eine Legalisierung von Drogen besteht in der Fürsorgepflicht des Staates für den Bürger. Entgegen der Freiheitsargumentation habe der Staat die Pflicht, die Bürger von gesundheitsschädigenden Verhaltensweisen abzuhalten. Die Fürsorgepflicht gehe hier über die Freiheitsrechte der Bürger, zumal konsumbedingte Gesundheitsschäden des Einzelnen letztendlich (z. B. durch die Belastung des Gesundheitssystems und durch geringere Arbeitsfähigkeit der Konsumenten) auch die Gesellschaft schädigen. Eine weitere Rolle spielt auch die Überlegung, wie weit ein Drogenabhängiger überhaupt noch mündig und selbstbestimmt handeln kann (Freiheitsverlust).

Alle folgend aufgeführten Argumente basieren auf dieser Bejahung einer die persönlichen Freiheiten einschränkenden Fürsorgepflicht des Staates.

Gefahr eines Drogenbooms

Die Gegner einer Legalisierung von sogenannten „weichen Drogen“ befürchten, dass sie zu einem „Drogenboom“ führen könnte, da dann die Hemmschwelle zum Konsum der zuvor illegalen Drogen sänke. Allerdings zeigen Studien, dass der regelmäßige Cannabiskonsum in Deutschland höher ist als in den Niederlanden. [13]

Kriminologische Argumentation

Vereinzelt wird auch – in Umkehrung der oben erwähnten kriminologischen Argumentation – die Befürchtung geäußert, die organisierte Kriminalität würde sich nach einem Wegbrechen des gewinnträchtigen Schwarzmarktes nicht einfach in Luft auflösen, sondern dann anderen – immer noch verbotenen – Einkommensmöglichkeiten nachgehen.

Cannabis als Einstiegsdroge

Außerdem sehen die Gegner einer Legalisierung sogenannter „weicher Drogen“ diese als Einstiegsdrogen an, die die Konsumenten näher an die sogenannten „harten Drogen“ heran- und in die illegale Drogenszene einführten. Diese Heranführung würde jedoch in der Praxis nicht stattfinden, eher sei das Gegenteil der Fall: Durch die Illegalisierung entstehe überhaupt erst diese illegale Drogenszene, deren Kontrolle unmöglich ist.

Da bei einer Liberalisierung „weicher Drogen“ der „Kick der Illegalität“ wegfalle, würden Jugendliche, die diesen Kick suchen, sich möglicherweise zu einem Umstieg auf „härtere“ Drogen veranlasst sehen.[14]

Unvereinbarkeit mit abstinenzorientierter Politik

Als Argument gegen die kontrollierte Abgabe sogenannter „harter Drogen“ führen Kritiker an, dass Drogensucht zwar tatsächlich eine Krankheit sei, aber schon jetzt die Möglichkeit bestehe, günstig bzw. kostenlos saubere Spritzen zu beziehen sowie sich in einer Klinik von seiner Sucht mittels Entzugstherapie heilen zu lassen. Eine kontrollierte Abgabe sei daher nicht notwendig und unterminiere die Motivation für eine Entzugstherapie.

Medizinische und psychologische Risiken

Das zentrale Argument lautet: Weil Drogen schädlich sein können, sollen sie verboten sein.

Medizinische Forschungsergebnisse liefern Hinweise, dass regelmäßiger Konsum einiger illegaler Drogen analog zum Alkohol Schädigungen des Gehirns nach sich ziehen könnten. In der Entwicklungspsychologie wurde beobachtet, dass intensiver Drogenkonsum in der Pubertät die Bewältigung altersspezifischer Entwicklungsaufgaben gefährden kann. Dies gilt natürlich auch für den intensiven Konsum legaler Drogen.

Beispiel Cannabis:

Da Cannabis oft in Kombination mit Tabak geraucht wird entstehen bei dessen Konsum die bekannten Gesundheitsprobleme des Tabaks – und Rauchkonsums wie beispielsweise erhöhte Risiken, eine chronische Bronchitis auszubilden, an Krebs der Atemwegsorgane zu erkranken, oder nach Konsum während einer Schwangerschaft ein untergewichtiges Baby auf die Welt zu bringen (da Nikotin im Gegensatz zu Cannabis eindeutig fruchtschädigend ist.[15]) Diskutiert wird ferner ein möglicherweise cannabisspezifisches erhöhtes Risiko für eine kleine Gruppe vulnerable Personen, eine Schizophrenie zu entwickeln. Bei einer Reihe psychischer Erkrankungen könne der Cannabiskonsum wie bei anderen Drogen zunächst eine Linderung der Symptome, im Langzeitverlauf aber eine Verschärfung der Krankheit nach sich ziehen.

Mangelnde kulturelle Voraussetzungen

Selbst einige wenige Cannabis-Konsumenten würden eine Legalisierung nicht begrüßen. Ihr Argument dagegen ist, dass eine neue Mehrheit von Cannabiskonsumenten entstünde, welche die Droge exzessiv, ohne großes Hintergrundwissen und hauptsächlich unkultiviert konsumierte. Die heutige Situation bestehe darin, dass regelmäßige Konsumenten sich intensiv mit den Eigenschaften und Risiken von Cannabis auseinandergesetzt hätten, während potentielle „Gelegenheitskiffer“ nach einer Legalisierung nur zu Cannabis griffen, um sich zu profilieren.

Umgekehrt lehnen viele (Tabak-)Raucher eine Legalisierung ab, weil im Bewusstsein der Bevölkerung der Unterschied „illegal = Drogen, legal = Genussmittel“ weit verbreitet ist und weil durch eine Legalisierung der Unterschied zwischen einem Tabak- und einem Drogenkonsumenten verwaschen würde.

Frühintervention bei psychosozialen Fehlentwicklungen

Ein weiteres Argument gegen eine Liberalisierung sogenannter „weicher Drogen“ richtet sich nicht gegen deren Konsum an sich, sondern postuliert, die Prohibition verschaffe den zuständigen Behörden eine Handhabe, bei – oft mit Drogenkonsum einhergehenden – Frühmanifestationen psychosozialer Fehlentwicklungen früher und effizienter zu intervenieren, als dies sonst möglich wäre.

Internationale Abkommen

Die meisten Staaten der Erde haben sich über das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel dazu verpflichtet, die Verfügbarkeit von Betäubungsmitteln gesetzlich einzuschränken. Eine Legalisierung von Drogen in der nationalen Gesetzgebung würde also eine Kündigung dieses Abkommens erfordern. Unter der Voraussetzung, dass die Verkehrsfähigkeit von Drogen gesetzlich geregelt ist, lässt das Einheitsabkommen jedoch auch eine Entkriminalisierung des Drogenbesitzes unter restriktiven Bedingungen zu. So verstoßen weder das niederländische Tolerierungsmodell, noch die in vielen Ländern praktizierte Heroinabgabe an Schwerstabhängige oder eine legale Abgabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken gegen das Einheitsabkommen. Allerdings fordert das Abkommen die Unterzeichner dazu auf, den Besitz einer Droge vollständig zu untersagen, wenn dies unter den jeweiligen gesellschaftlichen Gegebenheiten nachweislich die Lösung mit den geringsten negativen Folgen darstellt.

Politische Vorstöße

1992 wurde Absinth mit reglementiertem Thujongehalt in der EU legalisiert. Dies war vorher sehr unterschiedlich in den einzelnen Mitgliedsstaaten geregelt.

In der Schweiz scheiterte eine Liberalisierung „weicher Drogen“ 2004 im Parlament, indem der Nationalrat sich überraschenderweise weigerte, auf eine entsprechende Regierungsvorlage einzutreten. In der Folge wurde die Volksinitiative 'für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz' lanciert, welche eine Entkriminalisierung von Konsum, Besitz und Anbau zum Eigenbedarf anstrebt.[16] Als Konsultativorgan befasste sich auch die Eidgenössische Jugendsession mit dem Volksbegehren und beschloss in der Plenarsitzung vom 23. November 2007 mit deutlichem Mehr eine ablehnende Stellungnahme.[14] Am 30. November 2008 hat das Volk über die Initiative abgestimmt; die Sozialdemokratische Partei (SPS) hat mit großer Mehrheit, die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP) knapp die JA-Parole beschlossen, während die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) großmehrheitlich Ablehnung empfahl. Letztlich wurde bei der Abstimmung zwar das Vier-Säulen-Konzept der Schweizer Drogenpolitik (inklusive der medizinischen Heroinvergabe) bestätigt, der Vorstoß im Hinblick auf Cannabis dagegen abgelehnt (36 % Ja-Stimmen für die Hanfinitiative).

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. New York County Lawyers' Association: Report and Recommendations of the Drug Policy Task Force. In: NYCLA & Drug Reform Coordination Network..
  2. Reeve, W. Paul, „Prohibition Failed to Stop the Liquor Flow in Utah“. Utah History to Go. (First published in History Blazer, February 1995)
  3. The Day Beer Resumed Flowing, Legally
  4. Ärzteblatt
  5. Dieter Kleiber, Renate Soellner & Peter Tossmann: Cannabiskonsum. Entwicklungstendenzen, Konsummuster und Risiken. Juventa, 1998, ISBN 3-7799-1177-9.
  6. History of CAT/Air America
  7. Morgan F. Murphy and Robert H. Steele, House Committee on Foreign Affairs: World Heroin Problem. Report of special study mission. 22. Juni 1971.
  8. Alfred W. McCoy: Die CIA und das Heroin. Weltpolitik durch Drogenhandel. Verlag Zweitausendeins, Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-86150-608-4
  9. Kerry's Contra-Cocaine Chapter. In: www.consortiumnews.com. 29. Oktober 2004 (www.consortiumnews.com, abgerufen am 12. Oktober 2010).
  10. IRAN-CONTRA REPORT; Arms, Hostages and Contras: How a Secret Foreign Policy Unraveled. In: The New York Times. 19. November 1987 (nytimes.com, abgerufen am 14. Oktober 2008).
  11. Waffen- und Drogenhandel im Dienst der US-Regierung. In: www.heise.de. (www.heise.de, abgerufen am 12. Oktober 2010).
  12. Die Verschwörungsargumentation wird in dem Buch Andreas von Bülow: Im Namen des Staates. Piper, 2000, ISBN 3-492-23050-4. ausgeführt.
  13. http://www.cannabislegal.de/aktionen/obriefe/brief-hueppe.htm#brief2
  14. 14,0 14,1 Eidgenössische Jugendsession: jugendsession.winter lehnt Hanflegalisierung ab. In: Medienmitteilung. Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV), 24. November 2007, abgerufen am 8. März 2008 (PDF): „Die Jugendsession hat die Legalisierung des Hanfkonsums klar abgelehnt, da eine Legalisierung eine falsche Signalwirkung haben würde und Jugendliche eventuell härtere Drogen konsumieren würden, weil beim Hanf der Kick der Illegalität fehlen würde. Das Statement gegen die Legalisierung sieht insbesondere eine Gefahr darin, dass die Auswirkungen von Hanfkonsum nicht restlos wissenschaftlich abgeklärt sind.“
  15. CA Chiriboga: Fetal alcohol and drug effects. In: The Neurologist. 9, Nr. 6, 2003, S. 267-279 (Abstract im Web).
  16. Chronologie auf www.admin.ch: Eidgenössische Volksinitiative ‚für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz‘. In: Chronologie Volksinitiativen. Schweizerische Bundeskanzlei, 5. März 2008, abgerufen am 8. März 2008.

Literatur

  • Nicole Krumdiek: Die national- und internationalrechtliche Grundlage der Cannabisprohibition in Deutschland. LIT Verlag, Bremen 2006, ISBN 3-8258-9543-2.

Weblinks