Konventionsfuß
Der Konventionsfuß, war ein Münzfuß, der durch Konvention, d. h. Staatsvertrag, festgestellt wurde.
Speziell der 20-Guldenfuß, den Österreich 1748 in seinen Ländern eingeführt hatte (vorher galt 1 Reichstaler zu 1½ Reichsgulden), und über dessen fernere Aufrechterhaltung, respektive Einführung es mit Bayern 1753 einen Vertrag abschloss. Bayern trat zwar vor Ablauf eines Jahres von dem Vertrag zurück und ging zum 24-Guldenfuß über, aber Sachsen und die meisten übrigen Kreise und Stände hielten zu Österreich und führten den Konventionsfuß ein. Nach demselben wurden 20 Gulden oder 10 Speziestaler (also 1 Taler = 2 Österr. Gulden) oder 131⁄3 Taler Courant aus der Mark feinen Silbers geprägt.
Das nach diesem Münzfuß geprägte Geld nannte man Konventionstaler oder Konventionsmünze und hielt an dieser Bezeichnung auch noch fest, als in Österreich allein noch der Konventionsfuß galt, während die übrigen Staaten zu einem andern Münzfuß übergegangen waren. Die letzte süddeutsche Konventionsmünze wurde 1838 geprägt. In Österreich erlosch der Konventionsfuß im Jahre 1857 (Wiener Münzvertrag, Einführung des Vereinstaler zu 1½ Gulden).