Konventionstaler

Konventionstaler

Konventionstaler Franz I. von Österreich 1822 und Friedrich August von Sachsen 1813

Der Konventionstaler, Conventionstaler war die Talermünze vieler Münzstände des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation nach dem 20-Gulden-Fuß der Münzkonvention von 1753. Er wurde zu 10 Stück aus der 833 1/3 /1000 feinen Mark (= Kölner Mark zu ~ 233g Silber) ausgebracht. Aus diesem Grund steht auf vielen Konventionstalern die Formel X
EINE FEINE MARK oder die Abkürzung dieser, z. B. X E F MARK. Sein Feingewicht beträgt somit 23,385 Gramm Silber nach dem Kölner Mark-Gewichtnormal. Er entsprach damit ursprünglich genau zwei Gulden, womit Konventionstaler und Doppelgulden ein und dieselbe Münze sein konnten. Folglich wurde der halbe Konventionstaler als Gulden bezeichnet. Diese Parität bestand allerdings nicht zum geringerwertigen süddeutschen Kleingeld, hier lag sie bei zwei Gulden und 12 Kreuzern. Der Guldenfuß wurde daher 1760 angepasst.

Der Konventionstaler wurde als Nachfolger des Reichstalers am 7. November 1750 in den österreichischen Ländern eingeführt. Durch den Konventionsfuß vom 20. September 1753 wurde er auch im bayerischen Reichskreis eingeführt. Nach und nach breitete er sich in Süddeutschland und Sachsen aus. Dort wurden 1838 auch die letzten deutschen Konventionstaler geprägt. In Österreich dauerte ihre Prägung noch bis 1856 an (Wiener Münzvertrag 1857).

Der Konventionstaler war 32 Groschen wert, im Gegensatz zum Reichstaler, der zu 24 Groschen gerechnet wurde. Er war somit ein 4/3-(Zähl-)Reichstaler.

Umgerechnet in den theoretischen (Zähl-)Reichstaler des alten deutschen Reiches, der 24 Groschen galt, entsprach der Konventionstaler einem 13 1/3 Talerfuß in Bezug auf die kölnische Mark. Der preußische, real ab 1750 nach dem Graumannschen Münzfuß ausgeprägte „neue“ Reichstaler entsprach einem von Philipp Johann Graumann entwickelten 14-Talerfuß. Dieser war also leichter und somit weniger wert. Dieser verdrängte ab 1838 endgültig in Deutschland mit dem Dresdner Münzvertrag von 1838, wo dann 2 Taler im 14-Talerfuß gleich 3 1/2 Gulden im 24 1/2 Guldenfuß in den Ländern des deutschen Zollvereins galten, den Konventionstaler aus Deutschland.

Beispiel für die Unterteilung des Konventionstalers in Sachsen um 1770

  • 4/3 Taler (Konventionstaler) 10 eine feine Mark Silber-Kurantmünze
  • 2/3 Taler (Konventionsgulden) 20 eine feine Mark Silber-Kurantmünze
  • 1/3 Taler (8 Groschen) 40 eine feine Mark Silber-Kurantmünze
  • 1/6 Taler (4 Groschen) 80 eine feine Mark Silber-Kurantmünze
  • 1/12 Taler (2 Groschen) 160 eine feine Mark Silber-Kurantmünze
  • 1/24 Taler (1 Groschen) 320 eine feine Mark Silber-Kurantmünze
  • 1/48 Taler (6 Pfennig) Billon-Scheidemünze
  • 1/240 Taler (1 Pfennig) Kupfer-Scheidemünze
  • 1/480 Taler (1 Heller) Kupfer-Scheidemünze