Kanna

Kanna

Dieser Artikel behandelt die Pflanzenart, für den japanischen Hobel siehe Kanna (Hobel); für die schwedische Ortschaft siehe Kånna; siehe auch Canna (Begriffsklärung).
Kanna
Kanna (Sceletium tortuosum)

Kanna (Sceletium tortuosum)

Systematik
Kerneudikotyledonen
Ordnung: Nelkenartige (Caryophyllales)
Familie: Mittagsblumengewächse (Aizoaceae)
Unterfamilie: Mesembryanthemoideae
Gattung: Sceletium
Art: Kanna
Wissenschaftlicher Name
Sceletium tortuosum
(L.) N.E.Br.

Kanna (Sceletium tortuosum) ist eine Pflanzenart aus der Gattung Sceletium in der Familie der Mittagsblumengewächse (Aizoaceae). Sie ist die am weitesten verbreitete Art der Gattung.

Beschreibung

Sceletium tortuosum wächst ausgestreckt bis niederliegend und nur selten kletternd als ausdauernde sukkulente Pflanze. Die dachziegelartig angeordneten Laubblätter sind bei einer Länge von 3 bis 4 Zentimeter und einer Breite von 1 bis 1,5 Zentimeter flach dreieckig mit nach innen gebogenen Spitzen.[1] Ihre drei (selten bis fünf) Blattadern sind gerade, die Nebenadern sind kaum auffällig. Die Blasenzellen der Epidermis sind groß, aber ziemlich flach.

In Südafrika reicht die Blütezeit von Juli bis September[1]. Die vier bis fünf weißen bis blass gelben, lachs- oder blass rosafarbenen Kronblätter weisen einen Durchmesser von 20 bis 30 Millimeter auf[1] und sind spitzzulaufenden. Die stumpfen Narben sind weniger als 2 Millimeter lang. Die 10 bis 15 Millimeter langen Kapselfrüchte sind vier- bis fünfkammerig und ihr Klappen sind geflügelt. Die Samen sind braun.

Verbreitung und Systematik

Das Verbreitungsgebiet von Sceletium tortuosum erstreckt sich in Südafrika vom Namaqualand bis nach Montagu und Aberdeen.

Diese Art wurde 1753 von Carl von Linné unter dem Namen (Basionym) Mesembryanthemum tortucsum in seinem Werk Species Plantarum erstveröffentlicht. Nicholas Edward Brown stellte sie 1926 in die Gattung Sceletium.[2] Es existieren zahlreiche Synonyme.

Inhaltsstoffe

Mesembrin, Mesembrenin und Tortuosamin sind die Hauptalkaloide der Kannapflanze. Nach etwa einer Stunde geht die Wirkung in einen sedierenden, traumartigen Zustand über. Die Sinne werden sensibilisiert, Schmerzen aber gelindert. Oft wird auch von der Befreiung von Ängsten, Stress, verbessertem Konzentrationsvermögen und einer höheren Bewusstseinsebene berichtet. Die frischen Blätter enthalten die stark reizende und toxische Oxalsäure, der Gehalt reduziert sich aber durch die Fermentierung und die Trocknung.[3]

Verwendung

Die Hottentotten (Khoi Khoi) verwendeten die oberirdischen Pflanzenteile, fermentiert und getrocknet zum Schnupfen, Kauen oder in Rauchmischungen. Nachdem die Holländer Südafrika besetzten, wurde das Kanna von ihnen Kougoed genannt, auf Deutsch „Kaugut“ oder „etwas gut zu Kauendes“. Bis heute gibt es in Karoo einen Landstrich, der Kanna genannt wird.[3][4]

Kanna wird heute noch als traditionelles Heilmittel gegen Bauchschmerzen, zur Beruhigung von Kindern und gegen Ängste und Depressionen eingesetzt. In kleinen Mengen wird ihm dabei eine beruhigende Wirkung nachgesagt, in höheren Dosen wirkt Kanna euphorisierend.[5]

Rechtslage

In Deutschland unterliegt Kanna nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Es fällt jedoch unter die Definition von § 2 Abs. 1 des Arzneimittelgesetz (AMG), sobald es für die Anwendung an Mensch oder Tier bestimmt ist. Somit ist Herstellung und Verkauf einer Substanz nach dem AMG reguliert, unabhängig davon in welcher Form die Substanz vorliegt, wenn sie in Bestimmung § 2 Abs. 1 erfüllt.[6][7] Der Verkauf und die Herstellung von Arzneimitteln ohne Genehmigung ist strafbar nach AMG § 2 Abs. 1 Nr. 5 a. F., § 2 Abs. 1 Nr. 2a n. F., § 5, § 95 Abs. 1 Nr. 1, StPO § 354a. Dies wurde in einem Urteil des Bundesgerichtshofs zu der frei verfügbaren Chemikalie γ-Butyrolacton (GBL) bestätigt, welche nach dem AMG als Arzneimittel eingestuft wird, sobald sie für den Konsum bzw. Gebrauch an Mensch oder Tier bestimmt ist.[8][9]

Nachweise

Literatur

  • Heidrun E. K. Hartmann: Illustrated Handbook of Succulent Plants: Aizoaceae F-Z. S. 289 f. ISBN 3-540-41723-0
  • M. T. Smith, N. R. Crouch, N. Gericke, M. Hirst: Psychoactive constituents of the genus Sceletium N.E.Br. and other Mesembryanthemaceae: a review. In: Journal of Ethnopharmacology. 50, Nr. 3, 1996, S. 119–130, doi:10.1016/0378-8741(95)01342-3, PMID 8691846 (http://erowid.org/plants/kanna/kanna_journal1.shtml).

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Sceletium tortuosum Herba (engl.; PDF-Datei; 191 kB)
  2. Nicholas Edward Brown: Mesembryanthemum s.lat. In: E. P. Phillips: The genera of South African plants. S. 245, 1926
  3. 3,0 3,1 M. T. Smith, N. R. Crouch, N. Gericke, M. Hirst: Psychoactive constituents of the genus Sceletium N.E.Br. and other Mesembryanthemaceae: a review. In: Journal of Ethnopharmacology. 50, Nr. 3, 1996, S. 119–130, doi:10.1016/0378-8741(95)01342-3, PMID 8691846 (http://erowid.org/plants/kanna/kanna_journal1.shtml).
  4. Sceletium Tortuosum. In: Botanical Characteristics.
  5. N. Gericke, A. M. Viljoen: Sceletium - a review update. In: Journal of Ethnopharmacology. 2008, S. 653–63, doi:10.1016/j.jep.2008.07.043.
  6. Erwin Deutsch, Rudolf Ratzel, Hans-Dieter Lippert: Kommentar zum Arzneimittelgesetz (AMG). 3. Auflage, Gabler Wissenschaftsverlage, 2010, ISBN 978-3-6420-1454-3, S. 64–66.
  7. ArzneimittelG § 2 Abs. 1 Nr. 5 a. F., § 2 Abs. 1 Nr. 2a n. F., § 5, § 95 Abs. 1 Nr. 1. Abgerufen am 16. Mai 2012.
  8. Martin Kämpf: Strafrecht: Handel mit Gamma-Butyrolacton (GBL, liquid ecstasy) zu Konsumzwecken. 25. Juli 2011.
  9. Das unerlaubte Inverkehrbringen von Gamma-Butyrolacton (GBL) zu Konsumzwecken ist nach dem Arzneimittelgesetz strafbar. BGH-Urteil vom 8. Dezember 2009, 1 StR 277/09, LG Nürnberg-Fürth bei Lexetius.com/2009,3836.

Weblinks