Kaliumhypochlorit

Kaliumhypochlorit

Strukturformel
K+-Ion Hypochlorition
Allgemeines
Name Kaliumhypochlorit
Andere Namen

Javelwasser (wässrige Lösung)

Summenformel KClO
CAS-Nummer 7778-66-7
PubChem 23665762
Kurzbeschreibung

nur in wässriger Lösung beständig[1]

Eigenschaften
Molare Masse 90,55 g·mol−1
Löslichkeit

mischbar mit Wasser[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [2]
keine Einstufung verfügbar
H- und P-Sätze H: siehe oben
P: siehe oben
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [3]für KClO-Lösung[1]
Ätzend
Ätzend
(C)
R- und S-Sätze R: 31-34
S: (1/2)-28-45-50
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Kaliumhypochlorit (KClO) ist das Kaliumsalz der Hypochlorigen Säure (Unterchlorige Säure).

Gewinnung und Darstellung

Es wird durch Einleiten von Chlorgas in Kalilauge oder durch Elektrolyse einer Kaliumchlorid-Lösung hergestellt.

$ \mathrm {2\ KOH+Cl_{2}\rightarrow KClO+KCl+H_{2}O} $

Bei Abkühlen der konzentrierten Lösung auf -10 °C scheidet sich kristallines Hydrat ab, welches sehr reaktionfähig ist und brandfördernd wirkt.

Eigenschaften

Kaliumhypochlorit ist nur in wässriger Lösung haltbar und besitzt in dieser Form eine gelbgrüne Färbung. Die wässrige Lösung reagiert stark alkalisch. Beim Erhitzen zersetzt sich die Verbindung, wobei Chlorverbindungen wie Chlorwasserstoff frei werden.

Verwendung

Verdünnte Lösungen werden als Eau de Javel (Javelwasser) verkauft. Diese werden zum Bleichen, Oxidieren oder, wegen seiner antimikrobiellen Wirkung, zum Desinfizieren verwendet. Ferner findet es Verwendung bei der Entgiftung cyanidhaltiger Abwässer.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Eintrag zu Kaliumhypochlorit-Lösung mit aktivem Chlor in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 7. Februar 2008 (JavaScript erforderlich)
  2. Diese Substanz wurde in Bezug auf ihre Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
  3. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.