Körperfarbe

Körperfarbe

Körperfarbe, auch Gegenstandsfarbe ist der Farbreiz, der von Objekten (feste, flüssige, gasförmige) ausgeht, die Umgebungslicht trans- oder remittieren.

Physikalische Beschreibung

Körperfarben ändern die spektrale Zusammensetzung entsprechend ihres Transmissions- und Remissionsverhaltens. Aus praktischen Gründen unterscheidet man Durchsichtsfarben (farbige Lösungen, Farbfilter) von Aufsichtsfarben (Anstrich, Textilfärbung). Erstere werden durch den spektralen Transmissionsgrad τλ, die anderen durch den spektralen Remissionsgrad βλ beschrieben.

Der Farbeindruck, der durch Reflexion des Umgebungslichtes entsteht, beruht dabei auf zwei Eigenschaften des Körpers. Einerseits der Absorption des Lichts durch die spezifischen Elektronenkonfigurationen und andererseits der Lichtstreuung, die auf Grund der Oberflächeneigenschaften des Körpers entsteht. Dabei wird die Streuung sowohl durch makroskopische Teilchen als auch durch quantenmechanische Effekte hervorgerufen.

Der farbmetrische Ansatz für die wertmäßige Beschreibung der Körperfarbe also zwischen Substrat, Färbestoff und Körperoberfläche stammt von Kubelka und Munk (siehe Kubelka-Munk-Theorie). Damit wird ein Zusammenhang zwischen dem konzentrationsabhängigen Absorptionskoeffizienten K, einem stoffspezifischen Streukoeffizienten S und dem Remissionsgrad β(λ) hergestellt. Beachtenswert ist hierbei, dass diese Beziehung jeweils nur für die ausgewählte Wellenlänge gilt. In differentiellen Schichten nahe der Oberfläche werden differentielle Anteile des auftreffenden Lichtes gestreut und vom absorbierten Licht wird jeweils an der nächsten Schicht wiederum ein Anteil gestreut. Die Körpereigenschaft wird in Abhängigkeit von der Wellenlänge als Remissionsgrad β(λ) spektral angegeben. Die Wahrnehmung wird allerdings von der herrschenden Beleuchtung (Lichtart, Weißpunkt) beeinflusst, die ebenfalls als Spektrum S(λ) in die Wirkung eingeht.

Durch die Pigmentierung, die Einfärbung (oder Streueffekte) der Oberfläche von Körpern wird das auftreffende Licht in seiner spektralen Zusammensetzung verändert. Der Grund ist die mit den Oberflächen verbundene Absorption und Streuung. Bei transparenten Oberflächen wirken die tieferliegenden Schichten.

Abgrenzung zum Begriff Farbe

Per Definition ist Farbe nur jene visuelle Qualität, die von Struktur und Umgebungsbedingungen unabhängig ist.[1] Die Transparenzfarbe (Durchsichtsfarbe), die von durchsichtigen oder durchscheinenden Körpern ausgehend wahrgenommen wird, kann unter gewissen Bedingungen als Lichtfarbe wirken. Für die spektrale Zusammensetzung wird hierbei der Transmissionsgrad τ(λ) benutzt. Bei fehlender Streuung kann dieses Spektrum nach Lambert und Beer zur Konzentrationsbestimmung genutzt werden.

Farbmischung

Auf Körperfarben lässt sich die subtraktive Farbmischung anwenden. Die eigentliche visuelle Qualität (die Lichtfarbe) folgt nach Reflexion und Streuung der additiven Farbmischung.

Siehe auch

  • Lokalfarbe

Literatur

  • Harald Küppers: DuMont Farbenatlas. Über 5500 Farbnuancen mit digitalen Farbwerten, Kennzeichnung und Mischanleitung. 10. Auflage. DuMont Literatur und Kunst Verlag, Köln 2007, ISBN 978-3832190194.

Einzelnachweise

  1. DIN 5033: „Farbe diejenige Gesichtsempfindung eines dem Auge des Menschen strukturlos erscheinenden Teiles des Gesichtsfeldes, durch die sich dieser Teil bei einäugiger Beobachtung mit unbewegtem Auge von einem gleichzeitig gesehenen, ebenfalls strukturlosen angrenzenden Bezirk allein unterscheiden kann“

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