Grün S
Strukturformel | |||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||
Name | Grün S | ||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C27H25N2NaO7S2 | ||||||||||||||
CAS-Nummer | 3087-16-9 | ||||||||||||||
PubChem | 91525 | ||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
dunkelbraunes bis schwarzes Pulver[1] | ||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||
Molare Masse | 576,62 g·mol−1 | ||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||
Löslichkeit |
gut löslich in Wasser, mäßig löslich in Ethanol und Glycerin, unlöslich in pflanzlichen Ölen[2] | ||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||
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LD50 | |||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Brillantsäuregrün BS, auch Grün S, ist ein Triphenylmethanfarbstoff, der als Lebensmittelfarbstoff (E 142) verwendet wird.
Eigenschaften
Grün S ist ein mäßig lichtechtes, hitze-, wenig alkali- und gut säurebeständiges Pulver, das sich mit grüner Farbe (λmax 632 nm) in Wasser gut löst.
Verwendung
Es findet Verwendung zum Färben von Lebensmitteln (Dosenerbsen) und Süßwaren (Pfefferminzfarbe) sowie Getränken, Kosmetika und Wolle, Leder und Papier.[2]
In den USA, Kanada, Japan und Norwegen ist es als Lebensmittelzusatzstoff verboten, obwohl der Körper es unverändert ausscheidet.[6]
Toxikologie
Brillantsäuregrün wird vom Darm praktisch nicht resorbiert und innerhalb von 7 h ausgeschieden. Die EU-Kommission legte im Jahre 2001 eine Erlaubte Tagesdosis von 5 mg/kg Körpergewicht fest.[2]
Einzelnachweise
- ↑ Datenblatt Grün S bei Acros, abgerufen am 26. Februar 2010.
- ↑ 2,0 2,1 2,2 Thieme Chemistry (Hrsg.): Römpp Online. Version 3.1. Georg Thieme Verlag, Stuttgart 2007.
- ↑ 3,0 3,1 3,2 Datenblatt Lissamine™ Green B bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 3. April 2011.
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
- ↑ Grün S bei ChemIDplus.
- ↑ lebensmittel-warenkunde.de: E 142 - Brillantsäuregrün BS.