Grün S

Grün S

Strukturformel
Struktur von Grün S
Allgemeines
Name Grün S
Andere Namen
  • Brillantsäuregrün BS
  • C.I. 44090
  • C.I. Acid Green 50
  • Acid Brilliant Green BS
  • E 142
Summenformel C27H25N2NaO7S2
CAS-Nummer 3087-16-9
PubChem 91525
Kurzbeschreibung

dunkelbraunes bis schwarzes Pulver[1]

Eigenschaften
Molare Masse 576,62 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Löslichkeit

gut löslich in Wasser, mäßig löslich in Ethanol und Glycerin, unlöslich in pflanzlichen Ölen[2]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [3]
07 – Achtung

Achtung

H- und P-Sätze H: 302-315-319-335
P: 261-​305+351+338 [3]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [4][3]
Gesundheitsschädlich
Gesundheits-
schädlich
(Xn)
R- und S-Sätze R: 22-36/37/38
S: 36/37/39
LD50

2000 mg·kg−1 (Ratte, peroral)[5]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Brillantsäuregrün BS, auch Grün S, ist ein Triphenylmethanfarbstoff, der als Lebensmittelfarbstoff (E 142) verwendet wird.

Eigenschaften

Grün S ist ein mäßig lichtechtes, hitze-, wenig alkali- und gut säurebeständiges Pulver, das sich mit grüner Farbe (λmax 632 nm) in Wasser gut löst.

Verwendung

Es findet Verwendung zum Färben von Lebensmitteln (Dosenerbsen) und Süßwaren (Pfefferminzfarbe) sowie Getränken, Kosmetika und Wolle, Leder und Papier.[2]

In den USA, Kanada, Japan und Norwegen ist es als Lebensmittelzusatzstoff verboten, obwohl der Körper es unverändert ausscheidet.[6]

Toxikologie

Brillantsäuregrün wird vom Darm praktisch nicht resorbiert und innerhalb von 7 h ausgeschieden. Die EU-Kommission legte im Jahre 2001 eine Erlaubte Tagesdosis von 5 mg/kg Körpergewicht fest.[2]

Einzelnachweise

  1. Datenblatt Grün S bei Acros, abgerufen am 26. Februar 2010.
  2. 2,0 2,1 2,2 Thieme Chemistry (Hrsg.): Römpp Online. Version 3.1. Georg Thieme Verlag, Stuttgart 2007.
  3. 3,0 3,1 3,2 Datenblatt Lissamine Green B bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 3. April 2011.
  4. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  5. Grün S bei ChemIDplus.
  6. lebensmittel-warenkunde.de: E 142 - Brillantsäuregrün BS.