Fluor-Antimonsäure

Fluor-Antimonsäure

Strukturformel
Hexafluoroantionation Proton
Allgemeines
Name Fluor-Antimonsäure
Summenformel HSbF6
CAS-Nummer 16950-06-4
Kurzbeschreibung

farblose Flüssigkeit[1]

Eigenschaften
Molare Masse 236,8 g·mol−1
Aggregatzustand

flüssig

Dichte

2,89 g·cm−3[1]

Dampfdruck

19 hPa (18 °C)[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [1]
07 – Achtung 09 – Umweltgefährlich

Achtung

H- und P-Sätze H: 302-332-411
P: 273 [1]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [2][1]
Umweltgefährlich Gesundheitsschädlich
Umwelt-
gefährlich
Gesundheits-
schädlich
(N) (Xn)
R- und S-Sätze R: 20/22-51/53
S: 61
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Fluor-Antimonsäure, die zu den Supersäuren gezählt wird, ist eine der stärksten bekannten Säuren. Sie ist eine Mischung der sehr starken Lewis-Säure Antimon(V)-fluorid und der mittelstarken Brønsted-Säure Fluorwasserstoff in unterschiedlichen Anteilen. Da man die Säurestärke nicht mehr direkt messen kann, wird sie über die Hammettsche Aciditätsfunktion bestimmt. Dabei hat eine Mischung, bei der SbF5 und HF im Verhältnis 1:200 vorliegen, einen H0-Wert von etwa −21[3]. Bei größeren Mengen an HF steigt der H0-Wert weiter bis hin zum Maximalwert von −31,3 an, der bei einem Mischungsverhältnis von 1:1 vorliegt. (Zum Vergleich: reine Schwefelsäure besitzt einen H0-Wert von −11,9 und ist damit mehrere Trillionen Mal schwächer sauer!).

Auf Grund ihrer Stärke kann Fluor-Antimonsäure wie die ähnliche magische Säure sehr viele Stoffe, insbesondere Kohlenwasserstoffe, protonieren. Dadurch werden sie in kleinere Moleküle gespalten und sind dann in vielen organischen Lösungsmitteln löslich.

Fluorantimonsäure Darstellung.svg
Reaktion von Fluorwasserstoff und Antimon(V)-fluorid zur Fluor-Antimonsäure

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 Datenblatt Fluoroantimonic acid bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 1. April 2011.
  2. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  3. E. Riedel: Moderne Anorganische Chemie, de Gruyter, Berlin, 1999.