Didecyldimethylammoniumchlorid
Kategorien
- ATC-D08
- Wikipedia:Vom Gesetzgeber eingestufter Gefahrstoff
- Gesundheitsschädlicher Stoff
- Wikipedia:GHS-Gefahrstoffkennzeichnung unbekannt
- Ätzender Stoff
- Quartäre Ammoniumverbindung
- Chlorid
- Medizinische Hygiene
- Tensid
- Biozid (Wirkstoff)
Strukturformel | ||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Allgemeines | ||||||||||||||||||
Name | Didecyldimethylammoniumchlorid | |||||||||||||||||
Andere Namen |
| |||||||||||||||||
Summenformel | C22H48ClN | |||||||||||||||||
CAS-Nummer | 7173-51-5 | |||||||||||||||||
ATC-Code | ||||||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
farblose Flüssigkeit[1] | |||||||||||||||||
Eigenschaften | ||||||||||||||||||
Molare Masse | 362,08 g·mol−1 | |||||||||||||||||
Aggregatzustand |
flüssig | |||||||||||||||||
Dichte |
0,95 g·cm−3 (20 °C) [1] | |||||||||||||||||
Löslichkeit |
löslich in Wasser[1] | |||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||||
| ||||||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC-C10) ist eine farb- und geruchlose Flüssigkeit und gehört zu den quartären Ammoniumverbindungen.
Verwendung
DDAC-C10 wird als Desinfektionsmittel in vielen bioziden Anwendungen eingesetzt. Der jährliche Verbrauch in der Schweiz wurde auf 30 Tonnen geschätzt, wobei Oberflächendesinfektionsmittel (Biozid-Produktart 2), Desinfektionsmittel für den Lebens- und Futtermittelbereich (4) und Holzschutzmittel (8) am stärksten dazu beitragen.[4] In Molluskiziden (Produktart 16) sowie Insektiziden, Akariziden und Produkten gegen andere Arthropoden (18) darf es seit Anfang 2008 nicht mehr eingesetzt werden.[2]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Eintrag zu Didecyldimethylammoniumchlorid in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 2. November 2007 (JavaScript erforderlich)
- ↑ 2,0 2,1 2,2 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 7173-51-5 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
- ↑ Andreas M. Buser, Leo S. Morf: Stoffflussanalyse von quartären Ammoniumverbindungen für die Schweiz – Modellierung des Verbrauchs in bioziden Anwendungen und der Emissionen in die Umwelt, in: Umweltwissenschaften und Schadstoff-Forschung, doi:10.1007/s12302-008-0025-1.
Weblinks
- Eintrag in der Household Products Database der NLM
- Einträge bei codecheck.info