Dachhaut

Dachhaut

Dachdeckung

Als Dachhaut wird in Architektur und Bauwesen der Teil eines Daches bezeichnet, der vor der Witterung schützt und insofern das Gegenstück zur Dachkonstruktion, dem tragenden Teil, bildet. Ein Sprachgebrauch, der sich bereits in der ersten Hälfte der 20. Jahrhunderts findet:

„… die getragenen Dachdeckung, als das Schutzmittel gegen Witterungseinflüsse im Gegensatz zum tragenden Dachgerüst.“[1]

Dachgerüst ist die Dachkonstruktion, das Tragwerk eines Daches, insofern ist Dachhaut eine Umschreibung für Begriffe wie Dachdeckung und Dachabdichtung.

Verwendung

Als Rechtsterminus findet sich Dachhaut in deutschen Landesbauordnungen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Bestimmung von Abstandsflächen:

„Wandhöhe ist das Maß von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut [...]“[2]

Aber auch bei baukonstruktiven Festlegungen zum Brandschutz:

„Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 sind Brandwände mindestens bis unter die Dachhaut zu führen.“[3]

Darunter ist zu verstehen, dass Brandwände die Dachkonstruktion durchdringen müssen.

Typen der Dachhäute

Im engeren Sinne bezeichnet der Begriff Dachhaut nur das äußerste Bauteil, das je nach Wasserdurchlässigkeit eingeteilt wird in:

  • Dachdeckung aus einzelnen Bauteilen, die nicht wasserdicht sind, sondern das Wasser nur ableiten:
    • Eindeckung mittels Materialien wie Stein, Beton, Ziegel, Holz, Stroh, Schilf, Metalle und Folien mit offenen Fugen.
  • Dachabdichtung ist vollständig wasserdicht (z.B. verschweißte Dachbahnen, fugenlose Metalle).

Zum Schutz vor UV-Stahlung, mechanischer Beschädigung, Brand oder als ökologische Ausgleichsmaßnahme kann die Dachabdichtung z.B. mit Kies, Holz, Betonplatten oder einer Pflanzschicht abgedeckt werden. Diese Abdeckung wird dadurch nicht zur Dachhaut, sondern zu ihrem Bestandteil. Zum Brandschutz definiert die "DIN 4102-7 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Teil 7" dazu die Begriffe "Harte Bedachung" und "Weiche Bedachung".

Einzelnachweise und Fußnoten

  1. Satz nach Günther Wasmuth (Hrsg.): Wasmuths Lexikon der Baukunst, Berlin, 1929–1932 (4 Bände), Lemma Dachaut
  2. Musterbauordnung (MBO), Fassung November 2002 § 6
  3. Musterbauordnung (MBO), Fassung November 2002 § 30

Siehe auch

  • Warmdach, Kaltdach, Umkehrdach – Unterscheidungen, die sich auf den Aufbau der Dachhaut in Bezug zur Wärmedämmung beschreiben