Cyclobarbital
Strukturformel | |||||||||
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Allgemeines | |||||||||
Freiname | Cyclobarbital | ||||||||
Andere Namen |
5-(1-Cyclohexen-1-yl)-5-ethyl- (1H,3H,5H)-pyrimidin-2,4,6-trion | ||||||||
Summenformel | C12H16N2O3 | ||||||||
CAS-Nummer | 52-31-3 | ||||||||
PubChem | 5838 | ||||||||
ATC-Code | |||||||||
Arzneistoffangaben | |||||||||
Wirkstoffklasse | |||||||||
Wirkmechanismus |
GABAA-Rezeptor-Agonist | ||||||||
Verschreibungspflichtig: nicht verschreibungsfähig (Anl. 2 BtmG) | |||||||||
Eigenschaften | |||||||||
Molare Masse | 236,27 g·mol−1 | ||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Cyclobarbital ist ein Barbiturat, d. h. ein Derivat der Barbitursäure. Barbiturate werden als Sedativa, Narkotika und Antiepileptika eingesetzt.
Cyclobarbital hat in der Barschel-Affäre für Aufsehen gesorgt, da es dort in einer tödlichen Dosis zum Einsatz gekommen sein soll.[2]
Rechtsstatus
Cyclobarbital ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage 2 BtMG ein verkehrsfähiges, aber nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Der Umgang ohne Erlaubnis ist grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden.
International fällt Cyclobarbital unter die Konvention über psychotrope Substanzen.
Einzelnachweise
- ↑ Diese Substanz wurde in Bezug auf ihre Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
- ↑ Netzeitung vom 12. August 2007
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