Cyclobarbital

Cyclobarbital

Strukturformel
Struktur von Cyclobarbital
Allgemeines
Freiname Cyclobarbital
Andere Namen

5-(1-Cyclohexen-1-yl)-5-ethyl- (1H,3H,5H)-pyrimidin-2,4,6-trion
Phanodorm

Summenformel C12H16N2O3
CAS-Nummer 52-31-3
PubChem 5838
ATC-Code

N05CA10

Arzneistoffangaben
Wirkstoffklasse

Sedativum, Narkotikum, Antiepileptikum

Wirkmechanismus

GABAA-Rezeptor-Agonist

Verschreibungspflichtig: nicht verschreibungsfähig (Anl. 2 BtmG)
Eigenschaften
Molare Masse 236,27 g·mol−1
Sicherheitshinweise
Bitte die eingeschränkte Gültigkeit der Gefahrstoffkennzeichnung bei Arzneimitteln beachten
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [1]
keine Einstufung verfügbar

H- und P-Sätze H: siehe oben
P: siehe oben
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Cyclobarbital ist ein Barbiturat, d. h. ein Derivat der Barbitursäure. Barbiturate werden als Sedativa, Narkotika und Antiepileptika eingesetzt.

Cyclobarbital hat in der Barschel-Affäre für Aufsehen gesorgt, da es dort in einer tödlichen Dosis zum Einsatz gekommen sein soll.[2]

Rechtsstatus

Cyclobarbital ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage 2 BtMG ein verkehrsfähiges, aber nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Der Umgang ohne Erlaubnis ist grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden.

International fällt Cyclobarbital unter die Konvention über psychotrope Substanzen.

Einzelnachweise

  1. Diese Substanz wurde in Bezug auf ihre Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
  2. Netzeitung vom 12. August 2007
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