Barbexaclon

Barbexaclon

Strukturformel
Phenobarbital Propylhexedrin
Allgemeines
Freiname Barbexaclon
Andere Namen

IUPAC: (–)-N,α-Dimethylcyclohexaneethylammonium- 5-ethyl-5-phenyl-barbiturat

Summenformel C12H12N2O3 · C10H21N
CAS-Nummer 4388-82-3
PubChem 71196
ATC-Code

N03AA04

Arzneistoffangaben
Wirkstoffklasse
Verschreibungspflichtig: Ja. BtMG (mit Ausnahmeregelungen)
Eigenschaften
Molare Masse 387,52 g·mol−1
Sicherheitshinweise
Bitte die eingeschränkte Gültigkeit der Gefahrstoffkennzeichnung bei Arzneimitteln beachten
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [1]
keine Einstufung verfügbar

H- und P-Sätze H: siehe oben
P: siehe oben
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Barbexaclon ist ein Arzneistoff aus der Gruppe der Barbiturate zur Behandlung verschiedener Epilepsieformen. Chemisch betrachtet ist es eine aus Phenobarbital und Propylhexedrin bestehende salzartige Verbindung. Nach Resorption werden die Einzelkomponenten wirksam. Eine zur antiepileptischen Wirkung des Phenobarbitals additive oder synergistische Wirkung durch das Stimulans Propylhexedrin konnte im Tierversuch nicht nachgewiesen werden.[2] Barbexaclon ist heute obsolet[2][3] und nur in wenigen Ländern als Arzneimittel zugelassen. In Italien, der Schweiz und Österreich wurde es bis 2009 unter dem Handelsnamen Maliasin von der Pharmafirma Abbott vertrieben. [4][5]

Betäubungsmittelrechtliche Vorschriften

International fällt Barbexaclon unter die Konvention über psychotrope Substanzen. In Deutschland ist es als verkehrs- und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel eingestuft[6] und unterliegt einer gesonderten Verschreibungspflicht. Der Umgang ohne Erlaubnis oder Verschreibung ist grundsätzlich strafbar. Arzneimittel, die bis zu 300 mg Barbexaclon oder Phenobarbital pro Tablette oder Ampulle enthalten, sind von den Verordnungsvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes ausgenommen.

Einzelnachweise

  1. Diese Substanz wurde in Bezug auf ihre Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
  2. 2,0 2,1 M. Albinus:Hagers Handbuch der pharmazeutischen Praxis: Stoffe E - O. Birkhäuser, 1993. S. 372.
  3. P. Berlit: Therapielexikon Neurologie. Springer, 2004. S. 162.
  4. Fachinformation für Maliasin von ABBOTT im Arzneimittelkompendium der Schweiz - Stand Januar 2004.
  5. ABDA-Datenbank (Stand: 4. Dezember 2009).
  6. Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes.
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