Acibenzolar-S-Methyl

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Strukturformel
Struktur von Acibenzolar-S-Methyl
Allgemeines
Name Acibenzolar-S-Methyl
Andere Namen
  • BTH
  • S-Methyl-1,2,3-benzothiadiazol-7-carbothioat
  • Benzol[1,2,3]thiadiazol-7-carbothioat-S-Methyl
Summenformel C8H6N2OS2
CAS-Nummer 135158-54-2
PubChem 86412
Kurzbeschreibung

weißer bis beigefarbener Feststoff[1]

Eigenschaften
Molare Masse 210,28 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Schmelzpunkt

133 °C [2]

Siedepunkt

267 °C [3]

Löslichkeit

wenig löslich in Wasser (7,7 mg·l−1 bei 25 °C) [2]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [4]
07 – Achtung 09 – Umweltgefährlich

Achtung

H- und P-Sätze H: 319-335-315-317-410
P: ?
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [5] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [4]
Reizend Umweltgefährlich
Reizend Umwelt-
gefährlich
(Xi) (N)
R- und S-Sätze R: 36/37/38-43-50/53
S: (2)-24/25-37-46-59-60-61
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Acibenzolar-S-Methyl (Abkürzung BTH) ist ein chemische Verbindung, die als Fungizid verwendet wird. BTH leitet sich von Acibenzolar ab.

Es gilt als unbedenklich für den Verbraucher und wird schon bei Tomaten gegen bakterielle Krankheiten eingesetzt. Bei Weintrauben wiesen Versuche nach, dass BTH behandelte Weintrauben mehr Anthocyane (antioxidative Wirkung vermutet) enthielten als unbehandelte.

Nach der Rückstands-Höchstmengenverordnung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz dürfen nur 0,02 mg/kg von BTH in Eiern, Fleisch und Milchprodukten vorhanden sein.[6]

Einzelnachweise

  1.  Thieme Chemistry (Hrsg.): RÖMPP Online - Version 3.5. Georg Thieme Verlag KG, Stuttgart 2009.
  2. 2,0 2,1 Acibenzolar-S-Methyl bei ChemIDplus
  3. Eintrag zu Acibenzolar-S-Methyl in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 5. November 2007 (JavaScript erforderlich).
  4. 4,0 4,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 135158-54-2 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
  5. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  6. Bundesministerium für Verbraucherschutz: Rückstands-Höchstmengenverordnung

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