Acetamiprid

Acetamiprid

Strukturformel
Struktur von Acetamiprid
Allgemeines
Name Acetamiprid
Andere Namen

(E)-N1-[(6-Chlor-3-pyridyl)methyl]-N2-cyano- N1-methylacetamidin (IUPAC)

Summenformel C10H11ClN4
CAS-Nummer
  • 135410-20-7
  • 160430-64-8
PubChem 213021
Kurzbeschreibung

weißer bis leicht gelblicher, pulverförmiger, geruchloser Feststoff [1]

Eigenschaften
Molare Masse 222,68 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Schmelzpunkt

98,9 °C [1]

Löslichkeit

Wasser: 4,25 g·l−1 (25 °C) [1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
07 – Achtung

Achtung

H- und P-Sätze H: 302-412
P: 260-​284-​301+310-​310 [3]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [4] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [2]
Gesundheitsschädlich
Gesundheits-
schädlich
(Xn)
R- und S-Sätze R: 22-52/53
S: (2)-46-61
LD50

146 mg·kg−1 (Ratte, W p.o.)[3]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Acetamiprid ist eine heterocyclische aromatische chemische Verbindung, die als Insektizid verwendet wird und zur Stoffgruppe der Neonicotinoide zählt.

Verwendung

Acetamiprid wird als insektizider Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln verwendet. Es eignet sich zur Bekämpfung von beißenden und saugenden Insekten wie Schildläusen, Mottenschildläusen, Weiße Fliege, Trauermücke und Schmierläusen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind die zugelassenen Produkte meist zur Behandlung von Topf- und Zierpflanzen gedacht. Es ist aber auch im Gemüsebau, beispielsweise an Gurke, Tomate und Salaten und zur Bekämpfung von Blattläusen an Kernobst zugelassen. Des Weiteren zeigt Acetamiprid auch eine hohe Wirksamkeit gegen die Larven der Kirschfruchtfliege und ist daher in der Schweiz und Österreich für den kommerziellen Kirschanbau zugelassen. Im Ackerbau können einzelne Präparate auch gegen den Rapsglanzkäfer oder die Larven des Kartoffelkäfers eingesetzt werden. Acetamiprid kommt in Form von „Pflanzenstäbchen“, als Spray, Granulat oder Konzentrat in den Handel.[5]

Gesetzliche Bestimmungen

Seit dem 1. Januar 2005 ist es in der EU als Insektizid zugelassen.[6]

In der Schweiz besteht ein Toleranzwert von 0,5 mg/kg für Salat, von 0,1 mg/kg für Erbsen, Lauch, Kernobst und Kirschen sowie 0,05 mg/kg für Kartoffeln, Zwiebeln, Zwetschgen und Pflaumen.[7]

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 US EPA: Pesticide Fact Sheet Acetamiprid
  2. 2,0 2,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 135410-20-7 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
  3. 3,0 3,1 Datenblatt Acetamiprid bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 7. März 2011.
  4. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  5. Nationale Pflanzenschutzmittelverzeichnisse: Schweiz, Österreich, Deutschland
  6. Amtsblatt der Europäischen Union vom 6. Okt. 2004: RICHTLINIE 2004/99/EG DER KOMMISSION vom 1. Oktober 2004 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme der Wirkstoffe Acetamiprid und Thiacloprid
  7. Eidgenössisches Departement des Innern: Verordnung über Fremd- und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln (Fremd- und Inhaltsstoffverordnung, FIV)