2-Methylbut-3-en-2-ol
Strukturformel | ||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Allgemeines | ||||||||||||||||
Name | 2-Methylbut-3-en-2-ol | |||||||||||||||
Andere Namen |
| |||||||||||||||
Summenformel | C5H10O | |||||||||||||||
CAS-Nummer | 115-18-4 | |||||||||||||||
PubChem | 8257 | |||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
farblose Flüssigkeit mit alkoholische Geruch[1] | |||||||||||||||
Eigenschaften | ||||||||||||||||
Molare Masse | 86,13 g·mol−1 | |||||||||||||||
Aggregatzustand |
flüssig | |||||||||||||||
Dichte |
0,82 g·cm−3[1] | |||||||||||||||
Schmelzpunkt | ||||||||||||||||
Siedepunkt |
98 °C[1] | |||||||||||||||
Dampfdruck | ||||||||||||||||
Löslichkeit |
mischbar mit Wasser[1] | |||||||||||||||
Brechungsindex |
1,416 (20 °C)[2] | |||||||||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||||||||
| ||||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. Brechungsindex: Na-D-Linie, 20 °C |
2-Methyl-3-buten-2-ol ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der ungesättigten Alkohole.
Eigenschaften
2-Methyl-3-buten-2-ol ist ein farblose Flüssigkeit mit alkoholischem Geruch, welche mischbar mit Wasser ist. Sie zersetzt bei Erhitzung, wobei Kohlenmonoxid und Kohlendioxid entstehen. Ihre dynamische Viskosität beträgt 2,6 mPa·s bei 20 °C.[1]
Verwendung
2-Methyl-3-buten-2-ol wird zur Herstellung von Pharmazeutika, Vitamin A und E sowie Riechstoffen verwendet.[1]
Sicherheitshinweise
Die Dämpfe von 2-Methyl-3-buten-2-ol können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch (Flammpunkt 10 °C, Zündtemperatur 380 °C) bilden.[1]
Einzelnachweise
- ↑ 1,00 1,01 1,02 1,03 1,04 1,05 1,06 1,07 1,08 1,09 1,10 1,11 Eintrag zu CAS-Nr. 115-18-4 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 6. Dezember 2011 (JavaScript erforderlich).
- ↑ Datenblatt 2-Methyl-3-buten-2-ol, ≥ 98 % bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 6. Dezember 2011.
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.