Tritiumoxid

Tritiumoxid

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Strukturformel
Struktur von Tritiumdioxid
Allgemeines
Name Tritiumoxid
Andere Namen

überschweres Wasser

Summenformel T2O (3H2O)
CAS-Nummer 14940-65-9
Kurzbeschreibung

farblose Flüssigkeit[1]

Eigenschaften
Molare Masse 22,0315 g·mol−1
Aggregatzustand

flüssig

Dichte

1,21 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

4,48 °C[1]

Siedepunkt

101,51 °C[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [2]
keine Einstufung verfügbar
H- und P-Sätze H: siehe oben
P: siehe oben
Radioaktivität
Radioaktiv

Radioaktiv
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Tritiumoxid oder überschweres Wasser ist eine chemische Verbindung. Es ist analog zum Wassermolekül aufgebaut, jedoch sind die Wasserstoffatome im Tritiumoxid durch Atome des schwersten Wasserstoffisotops Tritium ersetzt. Folglich ist die molare Masse von Tritiumoxid höher als die von Wasser oder schwerem Wasser (Deuteriumoxid), was den Namen „überschweres Wasser“ erklärt.

Da Tritiumatome instabil sind und mit der Zeit in Heliumatome zerfallen (Halbwertszeit: 12,32 Jahre), ist überschweres Wasser radioaktiv. Beim Zerfall von Tritiumatomen wird ein Elektron freigesetzt, es handelt sich um einen β-Zerfall.

Tritiumoxid kommt in der Natur nur in sehr geringen Mengen vor.

Aufgrund des hohen Diffusionsvermögens ist überschweres Wasser in gasförmiger Form für Lebewesen besonders gefährlich, da es sämtliche Organe bei Exposition gleichmäßig mit radioaktiver Strahlung belastet. Insbesondere ist die Gefährlichkeit auch durch die hohe Wahrscheinlichkeit des Einbaus von Tritium-Atomen in die DNA bedingt, was beim Zerfall zu massiven Strahlenschäden führt (nicht nur das betroffene Molekül, sondern auch andere Moleküle werden verändert, da der Zerfall von Tritium ionisierende Strahlung freisetzt).

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Arnold F. Holleman, Nils Wiberg: Lehrbuch der Anorganischen Chemie. 102. Auflage, de Gruyter, Berlin 2007, ISBN 978-3-11-017770-1.
  2. Diese Substanz wurde in Bezug auf ihre Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.