Zineb

Zineb

Strukturformel
Zinkion Struktur des Zinebions
Allgemeines
Name Zineb
Andere Namen
  • Zinkethylenbis(dithiocarbamat)
  • Zink-ethylen-1,2-bis-dithiocarbamat
Summenformel (C4H6N2S4Zn)x
CAS-Nummer 12122-67-7
PubChem 5284484
Kurzbeschreibung

brennbares, kristallines Pulver[1]

Eigenschaften
Molare Masse 275,76 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

1,74 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

157 °C (Zersetzung)[1]

Dampfdruck

1,07·10−5 Pa (20 °C)[2]

Löslichkeit

praktisch unlöslich in Wasser (10 mg·l−1 bei 20 °C)[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [3]
07 – Achtung

Achtung

H- und P-Sätze H: 335-317
P: 261-​280 [4]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [5] aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) [3]
Reizend
Reizend
(Xi)
R- und S-Sätze R: 37-43
S: (2)-8-24/25-46
LD50

1850–8900 mg·kg−1 (oral, Ratte)[6]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
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Zineb ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Dithiocarbamate. Sie liegt in Form eines kristallinen Pulvers vor.

Gewinnung und Darstellung

Zineb kann durch Reaktion von Nabam mit Zinksulfat gewonnen werden.[6]

Verwendung

Zineb wurde als breit wirksames Pflanzenschutzmittel (Blatt-Fungizid) bei einer Reihe von Obst und Gemüsesorten verwendet. Es wurde auch mit anderen Kombination mit ähnlichen Wirkstoffen (z. B. als Metiram) eingesetzt. Die Zulassung als Pflanzenschutzmittel wurde 2001 in der EU[7] und in der Schweiz[8] aufgehoben. Zineb wird als Biozid in Antifouling-Produkten eingesetzt. Für die Verwendung in der Produktart 21 wurde es in das EU-Prüfprogramm aufgenommen.[9]

Sicherheitshinweise

Zineb wirkt nur wenig toxisch, ist aber hormonell wirksam.

Nachweis

Zineb kann durch HPLC nachgewiesen werden, wobei ähnliche Thiocarbamate durch nachträgliche Atomspektroskopie unterschieden und das Mischungsverhältnis festgestellt werden kann.[10]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 Eintrag zu CAS-Nr. 12122-67-7 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 10. April 2009 (JavaScript erforderlich).
  2. Howard, P.H., Editor (1991) Handbook of Fate Exposure Data for Organic Chemicals. Vol. III. Pesticides. Lewis Publishers, Inc., Chelsea, Michigan.
  3. 3,0 3,1 Eintrag aus der CLP-Verordnung zu CAS-Nr. 12122-67-7 in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA (JavaScript erforderlich)
  4. Datenblatt Zineb bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 25. April 2011.
  5. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
  6. 6,0 6,1 Extonet: Zineb Toxicologic Informations.
  7. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften: ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 22. März 2001 über die Nichtaufnahme des Wirkstoffs Zineb in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und die Aufhebung der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff.
  8. Nationale Pflanzenschutzmittelverzeichnisse: Schweiz; abgerufen am 18. März 2010.
  9. Amtsblatt der Europäischen Union: VERORDNUNG (EG) Nr. 2032/2003 DER KOMMISSION vom 4. November 2003 über die zweite Phase des Zehn-Jahres-Arbeitsprogramms gemäß Artikel 16 Absatz 2 der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1896/2000.
  10. Use of HPLC Methods for Distinguish Probineb, Zineb and Other.