Tiagabin

Tiagabin

Strukturformel
Strukturformel von Tiagabin
Allgemeines
Freiname Tiagabin
Andere Namen

(−)-(R)-1-[4,4-Bis(3-methyl-2-thienyl)-
but-3-enyl]piperidin-3-carbonsäure

Summenformel C20H25NO2S2
CAS-Nummer
PubChem 60648
ATC-Code

N03AG06

DrugBank DB00906
Arzneistoffangaben
Wirkstoffklasse

Antiepileptikum

Verschreibungspflichtig: Ja
Eigenschaften
Molare Masse 375,55 g·mol−1
Schmelzpunkt

192 °C (Tiagabin·Hydrochlorid)[1]

Sicherheitshinweise
Bitte die eingeschränkte Gültigkeit der Gefahrstoffkennzeichnung bei Arzneimitteln beachten
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [2]
keine Einstufung verfügbar

H- und P-Sätze H: siehe oben
P: siehe oben
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Tiagabin (Handelsname Gabitril®) ist ein krampflösender Arzneistoff, der zur Behandlung von Epilepsien angewendet wird. Chemisch handelt es sich um ein Derivat der Nipecotsäure.

Wirkmechanismus

Tiagabin blockiert die Wiederaufnahme des Neurotransmitters Gamma-Aminobuttersäure (GABA) in Nervenzellen. Dadurch wird dessen erregungshemmende Funktion verstärkt.

Anwendungsgebiete

Tiagabin wird ausschließlich zur Zusatztherapie bei Epilepsien mit fokalen und sekundär generalisierten Anfällen eingesetzt.

Nebenwirkungen

Dosisabhängig treten Schwindelgefühl, Müdigkeit bis hin zur Schläfrigkeit, Kopfschmerzen, Zittern, Gleichgewichtsstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten, geistige Verlangsamung und Übelkeit auf. Dosisunabhängig allergische Nebenwirkung treten bei Tiagabin kaum auf. Bei chronischer Anwendung kann es allerdings in Einzelfällen einen sogenannten nichtkonvulsiven Status epilepticus hervorrufen, eine Aneinanderreihung von kleinen Anfällen mit Bewusstseinseinschränkung ohne motorische Äußerungen.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. The Merck Index. An Encyclopaedia of Chemicals, Drugs and Biologicals. 14. Auflage, 2006, S. 1618, ISBN 978-0-911910-00-1.
  2. Diese Substanz wurde in Bezug auf ihre Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
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