Strompreis

Strompreis

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Der Strompreis ist das Entgelt für die Belieferung mit elektrischer Energie. Er setzt sich in der Regel aus unterschiedlichen Preisbestandteilen zusammen.

laut BDEW (Stand: Mai 2012)

Durchschnittliche Höhe des Strompreises

In Deutschland liegt der durchschnittliche Strompreis für Haushalte bei 25,7 ct/kWh (Stand Mai 2012). Hiervon entfallen auf die Stromlieferung 54,4 % (davon für Stromerzeugung 34,4 % und Netznutzung 20 %), auf Abgaben und Umlagen 21,6 % und auf Steuern 24 %.[1]

Der durchschnittliche Strompreis für Industriekunden liegt niedriger als bei Haushaltskunden. Für die Kundengruppe mit einem Leistungsbedarf zwischen 100 kW und 4.000 kW lag 2011 der Strompreis gemäß Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) im Schnitt bei 13,58 ct/kWh (Stand 2011).[1] Die Abnahmemenge ist größer, bei Anschluss auf Mittelspannungsebene ist das Netzentgelt geringer und die Mehrwertsteuer kann im Zuge des Vorsteuerabzugs gegen gerechnet werden.

Die Strompreise in Europa werden vom Statistischen Amt der Europäischen Union, kurz Eurostat, auf der Grundlage von eigenen Erhebungen und Angaben der nationalen statistischen Ämter der Mitgliedstaaten ermittelt. Für Privathaushalte in Deutschland gibt Eurostat den durchschnittlichen Strompreis mit 25,4 ct/kWh (inkl. MWSt) für 2011 an – wie auch das Statistische Bundesamt und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Für Industriekunden in Deutschland hat Eurostat den durchschnittlichen Strompreis mit 11,3 ct/kWh für 2011 ermittelt (ohne umwälzbare Steuern (MWST) und Abgaben, Einzelheiten s. Erfassungsmethode und Begriffe). Als Industriekunden werden Betriebe mit einem jährlichen Stromverbrauch zwischen 500.000 und 2.000.000 kWh/a erfasst.[2]

Bestandteile des Strompreises

Stromlieferung, Teilbereich Stromerzeugung

Der Preis für Strom als elektrische Arbeit wird weitgehend an den Großhandelsmärkten für Strom bestimmt, wie der European Energy Exchange (EEX), der deutschen Strombörse in Leipzig. Der Preis für die Stromerzeugung umfasst neben Kosten der Stromgewinnung und den Kosten für CO2-Emissionsrechte auch den Gewinn des Stromversorgers. Der Preis für die Stromerzeugung lag im Mittel für Haushaltsstrom 2011 bei 8,9 ct/kWh.[1]

Die Großhandelspreise für Strom bilden sich an der Strombörse nach dem Handelsmechanismus (am Strommarkt Merit-Order genannt): Beginnend mit den niedrigsten Grenzkosten (Kernkraft- und Braunkohlekraftwerke), werden so lange Kraftwerke mit höheren Grenzkosten zugeschaltet (Steinkohle- und Gaskraftwerke), bis die Nachfrage gedeckt ist. An der Strombörse bestimmt das letzte Gebot, das noch einen Zuschlag erhält, den Strompreis (Market Clearing Price). Der Preis für Strom wird also durch das jeweils teuerste Kraftwerk bestimmt, das noch benötigt wird, um die Stromnachfrage zu decken. Günstige Kraftwerke kommen sowohl den Produzenten über die Differenz zwischen Kosten und Marktpreis (Produzentenrente) zugute als auch den Konsumenten über die Verdrängung teurer Kraftwerke (Konsumentenrente).

An der Strombörse EEX wird zwar lediglich ein Viertel des kurzfristig in Deutschland gehandelten Stroms umgeschlagen – der Preis wird aber auch für die außerbörslichen Geschäfte (OTC-Handel) als Referenz und Grundlage der Preisfindung genutzt. An der Strombörse wird der Strom in unterschiedlichen Vorlauf- und Laufzeiten gehandelt. Am Spotmarkt wird der Bedarf für den nächsten Tag mit Blockprodukten gehandelt, die den Lastgang durch Grundlast-, Spitzenlast- und Einzelstundenkontrakte abbilden. Am Terminmarkt werden die längerfristigen Lieferverträge mit Laufzeiten bis zu mehreren Jahren gehandelt.

Stromlieferung, Teilbereich Netznutzung

Rechtliche Grundlage für das staatlich regulierte Entgelt für den Transport und die Verteilung der Energie durch Übertragungsnetzbetreiber und die örtlichen Verteilnetzbetreiber bildet die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Sie hat ab Mitte 2005 die vorherige privatrechtliche Verbändevereinbarung für Strom ersetzt. Sie ist zwischenzeitlich ergänzt worden durch die Anreizregulierungsverordnung (ARegV), die am 7. Nov. 2007 in Kraft getreten ist.

Laut Bundesnetzagentur betrug das Netznutzungsentgelt für Haushaltskunden in der Grundversorgung 2010 etwa 6 ct/kWh und somit etwa 25 % des Strompreises, wobei dies einer Verringerung von über 20 % seit 2006 entspricht.[3] Für Industriekunden, die an höhere Spannungsebenen angeschlossen sind, ist der Anteil des Netznutzungsentgeltes deutlich niedriger.

Abgaben und Umlagen

Die staatlich festgesetzten Abgaben und Umlagen auf Stromlieferungen umfassen derzeit in Deutschland vier Arten, die bei Haushaltskunden insgesamt 21,6 % des Strompreises ausmachen (in zeitlicher Reihenfolge ihrer Einführung):

  • Die Konzessionsabgabe ist als Entgelt für die Einräumung von Wegerechten in den Kommunen eingeführt worden. Diese Regelungen gehen auf das Energiewirtschaftsgesetz 1935 zurück, das zwischenzeitlich mehrfach novelliert, in diesem Regelungsbereich aber beibehalten wurde. Die Einnahmen sind für die Kommunen eine wesentliche Finanzquelle.
  • Die EEG-Umlage ist mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahr 2000 eingeführt worden. Diese Umlage gleicht den Unterschied zwischen dem Strompreis aus konventionellen und erneuerbaren Energiequellen aus. Ihre Höhe wird jährlich aus der Differenz zwischen Aufwendungen (Zahlungen an EEG-Einspeiser und zugehörige Aufwendungen) und Einnahmen (Verkauf des EEG-Stroms) ermittelt.[4]
  • Die KWK-Umlage ist mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) im Jahr 2002 eingeführt worden. Das Gesetz dient der Förderung der Stromerzeugung aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung.
  • Die Umlage nach §19 Abs. 2 StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung) ist 2005 zum Ausgleich für die Netzentgeltbefreiung der stromintensiven Betriebe eingeführt worden.

Diese Umlagen auf den Strombezug lagen 2011 nach Angaben des BDEW für die Konzessionsabgabe bei 2,13 Mrd. €, für die EEG-Umlage bei 9,6 Mrd. € und für die KWK-Umlage bei 0,13 Mrd. € (Angaben ohne anteilige Mehrwertsteuer für Haushaltskunden).[1]

Energieintensive Unternehmen sind von der EEG-Umlage vollständig oder weitgehend befreit.[5] Diese Ausnahmeregelung wird von der Bundesnetzagentur als unverhältnismäßig beanstandet. Einige hundert Firmen verbrauchen demnach rund 18 % des Stroms, zahlen aber nur 0,3 % der EEG-Umlage. Die Kosten werden auf die Verbraucher umgewälzt.[6]

Steuern

Zu den Steuern auf Stromlieferungen zählen in Deutschland:

  • Die Stromsteuer (Ökosteuer) zur Förderung klimapolitischer Ziele sowie zur Absenkung und Stabilisierung des Rentenbeitragssatzes mit einem Volumen 2011 von rd. 6,2 Mrd. €.[1]
  • Die Umsatzsteuer, die auf die Stromlieferung und auf bestimmte Umlagen und Abgaben, auch auf die EEG-Umlage, erhoben wird. Aus dem Stromverkauf wurden 2011 Umsatzsteuereinnahmen von rd. 12,4 Mrd. € erzielt. Für Haushaltskunden entstehen durch diese beiden Steuerarten rd. 24 % des Strompreises.[1]

Darüber hinaus werden Steuern auf den Verbrauch bestimmter Primärenergieträger erhoben, etwa die Brennelementesteuer bei Kernkraftwerken, sofern neue Brennelemente 2011–2016 eingebaut werden.

Jährlicher Durchschnittsstrompreis in Deutschland

Anteil der Stromkosten an den Gesamtausgaben
der privaten Haushalte in Deutschland 2011
pro Haus-
halt[7]
pro Ein-
wohner[8]
jährlicher Stromverbrauch[9] 3465 kWh 1713 kWh
monatliche Konsumausgaben[10] 3067 € 1516 €
davon für Strom
(2011 im Mittel 25,23 ct/kWh)
72,90 € 36,00 €
Anteil an Konsumausgaben 2,4 %

Der durchschnittliche Strompreis für Privathaushalte lag im Oktober 2012 bei 25,9 Cent/kWh. Bei den Ausgaben der privaten Haushalte machten 2011 die Kosten für Strombezug 2,4 % aus (siehe nebenstehende Tabelle). Die Entwicklung des Strompreises in den Jahren von 1998 bis 2012 ist für eine mittlere Haushaltsgröße von drei Personen nach Angaben des BDEW in der folgenden Tabelle zusammengestellt. Diesen Angaben liegt ein durchschnittlicher Haushaltsstromverbrauch von 3500 kWh/Jahr zugrunde. Der durchschnittliche Strompreis für Privathaushalte ist demnach zwischen 1998 und 2012 von 17,1 auf 25,9 Cent/kWh gestiegen. Dies entspricht einer Steigerung von 51,5 % bzw. durchschnittlich 3,7 % pro Jahr.

Als Kostengruppen sind in der Tabelle die Erzeugungs-, Transport- und Vertriebskosten gefolgt von den verschiedenen Abgaben und Steuern dargestellt, aus denen sich der Bruttostrompreis zusammensetzt. Die Erzeugungs-, Transport- und Vertriebskosten sind als Folge der Marktliberalisierung in den Jahren um die Jahrtausendwende zunächst gesunken, in den Folgejahren wieder gestiegen. Die KWK- und EEG-Umlage decken die Mehrkosten bei der Stromerzeugung aus Kraftwärmekopplung bzw. erneuerbaren Energien. Insofern könnten diese Umlagen auch der Position Stromerzeugung, -transport und -vertrieb zugerechnet werden. Die §19-Umlage deckt die Mehrkosten für Netzentgeltbefreiungen.[11] Mit der Offshore-Umlage übernehmen die Verbraucher zu einem großen Teil Schadensersatzkosten, die durch verspäteten Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an Land oder durch langdauernde Netzunterbrechungen entstehen können.[12] Diese Umlagen beinhalten also anteilige Kosten des Stromtransports und könnten insofern auch der Position Stromerzeugung, -transport und -vertrieb zugerechnet werden.

Strompreisentwicklung für einen 3-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 kWh in Cent/kWh (Durchschnittswerte)[13]
Jahr Erzeugung(1),
Transport
und Vertrieb
Kon-
zessions-
abgabe
Strom-
steuer
KWK-
Umlage(2)
EEG-
Umlage(3)
§19-
Umlage(4)
Offshore-
Umlage
Umsatz-
steuer
Strom-
preis
Brutto
Bruttopreis inflations-
bereinigt Basis 1998[14]
Anteil
Steuern,
Abgaben und Umlagen(5)
1998 12,91 1,79 0,00 0,00 0,08 0,00 0,00 2,33 17,11 17,11 24,5 %
1999 11,59 1,79 0,77 0,00 0,10 0,00 0,00 2,28 16,53 16,50 29,9 %
2000 8,62 1,79 1,28 0,13 0,20 0,00 0,00 1,92 13,94 13,73 38,1 %
2001 8,60 1,79 1,53 0,20 0,23 0,00 0,00 1,97 14,32 13,80 39,9 %
2002 9,71 1,79 1,79 0,25 0,35 0,00 0,00 2,22 16,11 15,32 39,7 %
2003 10,23 1,79 2,05 0,33 0,42 0,00 0,00 2,37 17,19 16,15 40,5 %
2004 10,82 1,79 2,05 0,31 0,51 0,00 0,00 2,48 17,96 16,70 39,7 %
2005 11,22 1,79 2,05 0,34 0,69 0,00 0,00 2,57 18,66 16,97 39,9 %
2006 11,75 1,79 2,05 0,31 0,88 0,00 0,00 2,68 19,46 17,33 39,6 %
2007 12,19 1,79 2,05 0,29 1,03 0,00 0,00 3,29 20,64 18,13 40,9 %
2008 13,01 1,79 2,05 0,19 1,16 0,00 0,00 3,46 21,65 18,44 39,9 %
2009 14,12 1,79 2,05 0,24 1,31 0,00 0,00 3,71 23,21 19,56 39,2 %
2010 13,89 1,79 2,05 0,13 2,05 0,00 0,00 3,78 23,69 19,80 41,3 %
2011 13,80 1,79 2,05 0,03 3,53 0,00 0,00 4,03 25,23 20,70 45,3 %
2012 14,17 1,79 2,05 0,002 3,592 0,151 0,00 4,13 25,89 45,3 %
2013 1,79 2,05 0,126 5,227 0,329 0,25 4,6(6) 28,5 bis 29,1(6)
(1) Beinhaltet nicht die Kosten derjenigen erzeugten Strommenge, die nach EEG oder KWKG abgerechnet wird.
(2) Beinhaltet Kosten der erzeugten Strommenge, die nach KWKG abgerechnet wird.
(3) Beinhaltet Kosten der erzeugten Strommenge, die nach EEG abgerechnet wird (bis April 2000: nach dem Stromeinspeisungsgesetz).
(4) Beinhaltet Kosten nach §19 Abs. 2 StromNEV. Dabei werden entgangene Erlöse der Übertragungsnetzbetreiber für Netzentgeltbefreiungen umgelegt. Die Umlage beinhaltet also anteilige Kosten des Stromtransports.[11]
(5) Beinhaltet Kosten der erzeugten Strommenge, die nach KWKG und EEG abgerechnet wird, und Kosten für den Stromtransport, die nach §19 Abs. StromNEV umgelegt werden.
(6) Schätzung

Abzüglich der allgemeinen Preissteigerung seit 1998 läge der Strompreis 2011 um etwa 21 % über dem Strompreis von 1998. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Preissteigerung von 1,6 % über der allgemeinen Preissteigerung.

Im Jahre 1998 wurde der Grundstein für das seit 2005 geltende erneuerte Energiewirtschaftsgesetz gesetzt. So sind die Stromversorgungsunternehmen unter anderem zur Führung von getrennten Konten in der Rechnungslegung für die Bereiche Erzeugung, Übertragung, Verteilung und gegebenenfalls Handel verpflichtet. Außerdem müssen sie das Übertragungsnetz als eigene Betriebsabteilung – getrennt von Erzeugung und Verteilung – führen (so genanntes „Unbundling“).

Weiteren Einfluss auf die Strompreisentwicklung im Deutschland der letzten Jahre hat das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005[15]. Mit der Novelle hat der Gesetzgeber auch die Einrichtung von Regulierungsbehörden auf Bundes- und Landesebene bestimmt. Künftig müssen unter anderem alle Netznutzungsentgelte von der Bundesnetzagentur oder einer Landesregulierungsbehörde genehmigt werden. Außerdem wird der Netzzugang diskriminierungsfrei geregelt, und Endkunden können ihren Stromversorger frei wählen. Von diesen wettbewerbsfördernden Maßnahmen verspricht sich die Politik eine Senkung der Strompreise.[16] Der Bundesgerichtshof erklärte im Juni 2011 Teile der Regulierung für ungültig, sodass die Netzbetreiber die Netznutzungsentgelte für 2012 erhöhen können.[17]

Stromtarife

Struktur von Stromtarifen

Stromtarife für Privathaushalte und Kleingewerbe werden aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis (entsprechend der genutzten Strommenge (kWh)) und einem festen, verbrauchsunabhängigen Bereitstellungs- und Verrechnungspreis (umgangssprachlich: Grundpreis) gebildet. Bei Großkunden kommt zusätzlich ein Leistungspreis für die maximal beanspruchte elektrische Leistung im Abrechnungszeitraum hinzu. Mit diesem Grundsystem bieten die Energieversorgungsunternehmen unterschiedliche Tarife an, die nach Leistungsbedarf und Stromverbrauch gestaffelt sind.

Grundversorgung

Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet Tarife anzubieten, zu denen jedermann das Recht hat, mit elektrischer Energie beliefert zu werden. Diese Tarife wurden in der Vergangenheit als die sogenannten „Allgemeinen Tarife“ bezeichnet. Diese Tarife unterlagen gemäß der Bundestarifordnung Elektrizität bis Mitte 2007 der Genehmigung durch die zuständigen Landesbehörden und mussten dort von den Energieversorgungsunternehmen beantragt werden. Nach der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes werden sie in § 39 EnWG als „Allgemeine Preise“ bezeichnet. Durch den Bezug von Elektrizität kommt automatisch ein Liefervertrag zu den „Allgemeinen Preisen“ zustande. Er hat eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.

Verträge für Haushalte

Stromlieferverträge für Haushalte bestehen in der Regel aus einer Kombination von Arbeits- und Grundpreis. Nach Ansicht der Energieversorger ist dieses zweigliedrige Tarifsystem für den Verbraucher verständlicher als mehrgliedrige Gewerbe- und Sonderverträge und einfach nachvollziehbar. Es werden auch Tarife angeboten, die nur aus dem Arbeitspreis bestehen.

  • Arbeitspreis (verbrauchsabhängig): Dies ist das Entgelt je verbrauchter Einheit an elektrischer Arbeit, angegeben als Euro (oder umgerechnet in Cent) pro Kilowattstunde (€/kWh). Das zu zahlende Arbeitsentgelt (in €) ergibt sich aus den verbrauchten Einheiten (kWh) multipliziert mit dem Arbeitspreis (€/kWh).
  • Bereitstellungs- und Verrechnungspreis (verbrauchsunabhängiger Grundpreis): Der Bereitstellungspreis dient dazu, die Kosten für die Lieferbereitschaft zu decken. Der Verrechnungspreis wird zur Kostendeckung der Messeinrichtung (Zähler und Zubehör), der Verbrauchsmessung (Ablesung) sowie der Rechnungsstellung und des Inkassos angesetzt. Die Abrechnung erfolgt pro Monat oder Jahr, zumeist aber taggenau.
  • Variable Strompreise: Ab dem Jahr 2011 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Stromanbieter variable Strompreise anbieten (§ 40 Abs. 5 EnWG). Durch die digitalen Stromzähler (verpflichtender Einbau sog. Smart Meters ab 2010 in Neubauten und renovierten Altbauten) wird gleichzeitig eine Visualisierung des Stromverbrauches möglich sein. Diverse (Forschungs-) Projekte beschäftigen sich mit dieser Lösung, die den sensibilisierten Verbrauchern durch verfeinerte Gerätesteuerungen weitergehende Lösungen bieten könnten, um den Stromverbrauch bzw. die Stromkosten zu senken.

Die Energieversorgungsunternehmen bieten eine breite Palette von Tarifen an und reagieren damit auf rechtliche Anforderungen und Kundenwünsche. Neben unterschiedlichen Arten der Abrechnung (Verhältnis von verbrauchsabhängigem Arbeitspreis zum festen Bereitstellungs- und Verrechnungspreis) werden unterschiedliche Herkunftsbereiche des Stroms angeboten (konventionelle Kraftwerke, Erneuerbare Energiequellen „Ökostrom“ oder auch ein Strom-Mix). Hintergrundinformationen zur Stromrechnung für Privathaushalte bietet die Agentur für Erneuerbare Energien unter dem Blickwinkel der Kosten der Ökostrom-Förderkosten und der externen Kosten.[18]

Gewerbetarife

Auch Gewerbetarife bestehen üblicherweise aus einer Kombination von Arbeitspreis (verbrauchsabhängig) und Grundpreis (verbrauchsunabhängig), wobei sich der Grundpreis in einen Verrechnungspreis und einen festen Leistungspreis aufgliedern kann. Der Verrechnungspreis beinhaltet die Kosten für die Messeinrichtung, die Verbrauchsmessung sowie die Rechnungsstellung und das Inkasso. Der Leistungspreis deckt die Kosten für die Lieferbereitschaft ab.

Sonderverträge

Für gewerbliche und industrielle Stromverbraucher werden individuell abgestimmte Sonderverträge abgeschlossen, meist mit Laufzeiten von einem bis mehreren Jahren. Die Strompreise dieser Sonderverträge unterliegen nicht der Preiskontrolle der Landesbehörden sondern dem Wettbewerb auf dem Strommarkt. Die Preisregelung ist im Vergleich zu Haushalts- und Gewerbetarifen umfangreicher. Der maximale Leistungsbedarf kommt als Abrechnungsgröße hinzu. Dazu erfolgt für Verbraucher mit einem Strombedarf über 100.000 kWh/Jahr die registrierende Leistungsmessung, die den höchsten Leistungsbedarf (gemessen als kW) eines Abrechnungszeitraums erfasst.

Die Preisregelung von Sonderverträgen für gewerbliche und industrielle Stromverbraucher beinhaltet:

  • Arbeitspreis (verbrauchsabhängig)
  • Leistungspreis (verbrauchsabhängig): Entgelt für den höchsten Leistungsmittelwert eines Abrechnungszeitraum, Abrechnungseinheit €/kW
  • Grund- und Messpreis (verbrauchsunabhängig)
  • Blindmehrarbeit (verbrauchsabhängig) Berechnung sofern keine ausreichende Blindleistungskompensation vorhanden ist.

Strompreis in der EU und der Eurozone

Übersicht

Die Strompreise in Europa werden vom Statistischen Amt der Europäischen Union, kurz Eurostat, erfasst, ausgewertet und monatlich veröffentlicht.[19] [20] Diese Daten werden in regelmäßigen Abständen zusammengefasst und analysiert, wie im aktuellen, im Mai 2012 erschienenen Bericht „Statistics Explained Archive Vol. 4 — Agriculture, environment, energy and transport statistics“ (ausgewerteter Sachstand 1. Halbjahr 2011).[2]

Der durchschnittliche Strompreis lag 2011 nach Angaben von Eurostat in der Europäischen Union (EU) (27 Staaten)

  • für Haushaltskunden bei 17,8 ct/kWh (inkl. Steuern und Abgaben),
  • für Industriekunden bei 11,0 ct/kWh (ohne umwälzbare Steuern und Abgaben).

Dieser Endpreis umfasst alle kostenwirksamen Anteile, neben dem Stromlieferpreis (Erzeugung und Netznutzung) damit die Abgaben, Umlagen und Steuern, die beim Kunden verbleiben und nicht erlassen, erstattet oder gegengerechnet werden.[2] Für Privatkunden sind dies alle Abgaben und Steuern einschließlich der Mehrwertsteuer. Für Industriekunden entfällt die Mehrwertsteuer, da sie generell im Zuge des Vorsteuerabzugs gegen gerechnet werden kann. Darüber hinaus gelten in den Ländern der EU unterschiedliche Regelungen für die zu zahlenden Abgaben und Umlagen.[2]

Eurostat ermittelt auch den mittleren Strompreis in der Eurozone (17 Staaten). Für beide Verbrauchergruppen ergibt sich ein etwas höheres Preisniveau: Der Durchschnitt des Strompreises lag 2011 in der Eurozone

  • für Privatkunden bei 19,3 ct/kWh (inkl. Steuern und Abgaben),[19]
  • für Industriekunden bei 11,8 ct/kWh (ohne umwälzbare Steuern und Abgaben).[20]

Erfassungsmethode und Begriffe

Als Haushaltskunden werden von Eurostat Privatverbraucher mit einem jährlichen Stromverbrauch zwischen 500 und 5.000 kWh/a erfasst. Die Erhebungen erfolgen für 5 unterschiedliche Haushaltstypen, um die Bandbreite der Tarifarten und die Unterschiede im Jahresverbrauch einzubeziehen. Der EU-weite Mittelwert wird anhand des nationalen Stromverbrauchs im Privatsektor (Basisjahr derzeit 2009) durch statistische Gewichtung errechnet.[2] Als Industriekunden werden Betriebe mit einem jährlichen Stromverbrauch zwischen 500.000 und 2.000.000 kWh/a erfasst. Die Erhebungen sind verbindlich durch den Beschluss der EU-Kommission 2007/394/EG geregelt.[21] Die Bandbreite der unterschiedlichen Tarife und Verbrauchshöhen wird in diesem Sektor durch 7 verschiedene Gruppen erfasst. Die Hochrechnung zum EU-weiten Mittelwert erfolgt wie bei den Privatkunden durch Gewichtung des nationalen Verbrauchs im Industriesektor.

Einzelheiten zum Strompreisvergleich in der Eurozone

Für Privatkunden wurden 2011 in der Eurozone die höchsten Strompreise in Deutschland (25,3 ct/kWh), Zypern (24,1 ct/kWh) und Belgien (21,2 ct/kWh) festgestellt, die niedrigsten in Griechenland (12,4 ct/kWh) und Estland (10,4 ct/kWh). Die Preisspanne liegt bei rund dem Zweifachen. Der Anteil von Steuern und Abgaben (bezogen auf den Endpreis) bei der Stromlieferung an Privathaushalte liegt im Mittel bei 32 % und reicht von rd. 45 % in Deutschland bis knapp 5 % in Malta.[19]

Für Industriekunden wurden 2011 in der Eurozone die höchsten Strompreise in Zypern (24,1 ct/kWh) und Italien (19,1 ct/kWh) festgestellt, die niedrigsten in Finnland (9,7 ct/kWh) und Estland (9,1 ct/kWh). Die Preisspanne liegt bei knapp dem Dreifachen. Deutschland liegt beim durchschnittlichen Strompreis der Industriekunden im Mittelfeld der Eurozone. Der Anteil von Steuern und Abgaben (bezogen auf den Endpreis; ohne umwälzbare Steuern) bei der Stromlieferung an Industriekunden liegt im Mittel bei 20 % und reicht von 30 % in Deutschland und 28 % in Italien bis 2,6 % in Irland und 0 (keine Abgaben oder Steuern) in Malta.[20]

Strompreis in der politischen Diskussion

Strompreisentwicklung für Privathaushalte (rot) und Preisentwicklung an der Strombörse (grün). Daneben für Gewerbe- und Sonderkunden. Bezugsgröße sind die Strompreise im Jahre 2005

In der Diskussion um die Strompreise steht die starke Preissteigerung der letzten Jahre häufig im Vordergrund, als deren Ursache häufig auf die Förderung der Erneuerbaren Energien durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verwiesen wird. Die damit zusammenhängende EEG-Umlage macht derzeit 14,2 % des Strompreises aus. Die Preiserhöhungen haben sich in den letzten Jahren auch in den Erzeugungs-, Transport- und Vertriebskosten sowie in der Stromsteuer und Umsatzsteuer ergeben (s. Tab. und Grafik Durchschnittlicher Strompreis für einen 3-Personen-Haushalt in Deutschland). Auf der anderen Seite führen die Erneuerbaren Energien zu einem preissenkenden Effekt an der Strombörse durch den so genannten Merit-Order-Effekt.[22] Nach einer Studie des Fraunhofer ISI führte Strom aus regenerativen Energien im Jahr 2010 zu einer Dämpfung des Börsenstrompreises um gut 0,5 ct/kWh, was einer Gesamtentlastung in Höhe von rund 2,8 Milliarden Euro entspricht. Da stromintensive Branchen von der EEG-Umlage befreit sind, aber vom sinkenden Börsenstrompreis profitieren, ziehen sie im Saldo wirtschaftliche Vorteile aus der Energiewende.[23] Die Strompreise für die Industrie lagen daher im Jahr 2011 unter dem Niveau der vorhergehenden vier Jahre.[24][25]

In der politischen Diskussion meldeten sich zahlreiche Stimmen zu Wort:

  • Die Expertenkommission zum Monitoring-Bericht der Bundesregierung stellte 2012 fest: "Der Anstieg der Kosten für Elektrizität verlief in der aggregierten Sichtweise für den Zeitraum bis einschließlich 2011 nicht so dramatisch wie in der Öffentlich- keit oft dargestellt. Der Anteil der Ausgaben für Elektrizität am nominalen Bruttoinlandsprodukt liegt mit 2,5 % im Jahr 2011 auf dem Niveau von 1991."[26]
  • Der Bundesverband Erneuerbare Energie stellte fest, dass die gestiegenen Kosten für die Förderung erneuerbarer Energien zu einem großen Teil nicht den direkten Förderkosten anzulasten seien, sondern den ausgeweiteten Ausnahmeregelungen für die Industrie, den gesunkenen Börsenstrompreisen (wodurch die Differenz zu den nominalen Förderkosten größer ausfällt) sowie durch die neue Marktprämie und die Liquiditätsreserve.[27][28] Vertreter der Erneuerbaren-Energien-Branche argumentierten zudem unter Hinweis auf den preisdämpfenden Effekt der erneuerbaren Energien an der Strombörse, erneuerbare Energien würden die Strompreise nicht deutlich erhöhen, insbesondere nicht für die Industrie.[29] Netto werde die Industrie durch den Merit-Order-Effekt sowie Ausnahmeregelungen durch die Erneuerbare-Energien-Förderung erheblich entlastet statt belastet.[30] Zudem wurden die verbrauchsintensive Industrie rückwirkend zum Jahresbeginn 2011 von den Netzkosten ausgenommen, wodurch 2013 rund 800 Mio Euro zusätzlich von den übrigen Verbraucher getragen werden müssen.[31]
  • Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte die Preiserhöhungen der Stromkonzerne als ungerechtfertigte Mehrerlöse zulasten der Stromkunden, die durch gestiegene Beschaffungskosten oder gestiegen Förderkosten für erneuerbare Energie nicht nachvollziehbar seien. Hierzu gab die Fraktion mehrere Gutachten in Auftrag.[32] Zudem kritisierten die Grünen die Verteilung der Kosten zulasten der Privatverbraucher und forderten, das Erneuerbare-Energien-Gesetz zu reformieren.[33]
  • Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärte, die Stromunternehmen stünden in einem harten Wettbewerb um Kunden: „Keiner kann es sich erlauben, überhöhte Preise zu verlangen“. Er forderte die Politik auf, auch öffentlich Verantwortung für die steigenden Staatslasten auf die Strompreise zu übernehmen.[34] Nach Angaben des BDEW wird der Anteil der staatlichen Steuern und Abgaben am Strompreis für Privatkunden im Jahr 2013 erstmalig auf 50 Prozent ansteigen. Gründe dafür seien die stark gestiegene EEG-Umlage und steigende Netzentgelte, die wiederum zur Erhöhung weiterer staatlich festgelegter Preisbestandteile führen.[35]
  • Die industrienahe Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft warnte vor einer „Deindustrialisierung Deutschlands“, wobei insbesondere die besonders energieintensiven Branchen wie die Aluminium- und Papierindustrie abwandern würden.[36] Die zivilgesellschaftliche Organisation Campact reagierte mit einer Gegenkampagne und verwies auf die umfangreichen Sonderregelungen für Industrieunternehmen sowie auf die gesunkenen Börsenstrompreise.[37][38] So hat z.B. der Aluminiumhersteller Norsk Hydro angekündigt, die Produktion in Deutschland aufgrund günstiger Strombeschaffungskosten wieder zu verdreifachen, nachdem die Produktion 2009 vor allem wegen hoher Stromkosten auf Notbetrieb gedrosselt wurde.[39]
  • Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) ging in einer Studie vom Frühjahr 2012 davon aus, dass Warnungen vor Strompreisexplosionen aufgrund der Energiewende übertrieben seien, da es genauso viele preissteigernde wie -senkenden Faktoren gebe.[40]
  • Verbraucherzentralen kritisierten, immer mehr ärmere Haushalte würden von steigenden Energiepreisen getroffen. So wurde im Jahr 2010 über drei Millionen Mal die Zahlung von Stromrechnungen angemahnt. 340.000 Haushalten sei die Sperrung des Anschlusses angedroht worden, 62.000 Kunden sei der Strom tatsächlich abgestellt worden. Preiserhöhungen bei Strom und Gas in Höhe von durchschnittlich 15 Prozent hätten Energie für viele Haushalte in den vergangenen beiden Jahren „zur unbezahlbaren Ware werden lassen“.[41]
  • Bundesumweltminister Peter Altmaier kritisierte im November 2012 die geplanten Strompreiserhöhungen in Deutschland um durchschnittlich zwölf Prozent als teilweise ungerechtfertigt: "Viele Stromversorger liegen mit ihrer Erhöhung deutlich über der Erhöhung der Erneuerbare-Energien-Umlage" ... "Das ist schwer zu verstehen, weil die Börsenstrompreise seit dem letzten Jahr auf breiter Front gesunken sind". [42]

Abrechnungsbeispiele für Stromtarife

Singlehaushalt

Die Abrechnung des Stromverbrauchs nach einem typischen Haushaltstarif (Grundversorgung) ist im folgenden Beispiel für den Ablese-Zeitraum 23. September 2007 bis 21. September 2008 dargelegt. Aufgeführt sind die wesentlichen Tarifbestandteile. Innerhalb des Abrechnungszeitraums sind demnach zum 1. Januar 2008 die Vergütungssätze angehoben worden. Die erforderliche Unterteilung des Abrechnungszeitraums erfolgt zeitanteilig.

Verbrauchsermittlung
Sparte Zähler-Nr. ZW* Datum Zählerstand Art** Verbrauch Faktor Abzurechnender
Verbrauch
Strom S00985632 ET 23.09.2007 8.270 01A
31.12.2007 8.640 02S
21.09.2008 9.370 01A 1.100 1 1.100 kWh
Betragsermittlung
Tarif Zone Zeitraum Menge Tage Preis Betrag (€)
Arbeitspreis (2007) 1 23.09.07–31.12.07 370 0,142500 €/kWh 52,73
Arbeitspreis (2008) 1 01.01.08–21.09.08 730 0,147500 €/kWh 107,68
Bereitstellungspreis (2007) 1 23.09.07–31.12.07 1 100 35,00 €/Jahr 9,59
Bereitstellungspreis (2008) 1 01.01.08–21.09.08 1 264 40,00 €/Jahr 28,93
Verrechnungspreis (2007) 1 23.09.07–31.12.07 1 100 25,00 €/Jahr 6,85
Verrechnungspreis (2008) 1 01.01.08–21.09.08 1 264 30,00 €/Jahr 21,70
Stromsteuer 1 23.09.07–21.09.08 1100 0,020500 €/kWh 22,55
Nettosumme Strom 250,03
Umsatzsteuer (19 %) 47,51
Bruttogesamtsumme 297,54

*Legende zu ZW (Zählwerk):
ET – Eintarifzähler, DT – Doppel- oder Zweitarifzähler
**Legende zu Art (Ablesegrund):
01 Turnusablesung, 02 Abgrenzung, S geschätzt, A abgelesen.

Der angegebene Arbeitspreis enthält unter anderem das Netznutzungsentgelt für den Transport des Stroms, die Konzessionsabgabe und die Umlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Das Netznutzungsentgelt wird gesondert ausgewiesen, die übrigen Umlagen meist nicht. Auf der Rechnung muss die Energieträgerverwendung angegeben werden, also die Erzeugungsart des Stroms.

Sondervertragskunde

Die Abrechnung des Stromverbrauchs für einen typischen Großkunden nach einem Tarif mit Monatsleistungspreis ist im folgenden Beispiel für den Ablese-Zeitraum Juni 2007 dargelegt. Die grundlegenden Abrechnungsgruppen sind Wirkarbeit, Leistung und Blindarbeit, die Wirk- und Blindarbeit ist in Hochtarif- (HT, tagsüber) und Niedrigtarifzeiten (NT, nachts)unterteilt.

Verbrauchsermittlung für Zählpunkt DE 000815 01815 00000000000000000815
ZW* von bis Zählerstand
alt
Zählerstand
neu
Differenz Wandler-
faktor
Verbrauch
WHT 01.06.2007 30.06.2007 130.409,25 144.622,03 14.212,78 40 568.512 kWh
WNT 01.06.2007 30.06.2007 143.194,60 156.836,54 13.641,94 40 545.677 kWh
LSTG 01.06.2007 30.06.2007 35,398 82,348 46,950 40 1878,4 kW
BHT 01.06.2007 30.06.2007 11.697,06 13.573,46 1876,40 40 75.056 kVArh
BNT 01.06.2007 30.06.2007 12.949,73 14.470,01 1520,28 40 60.811 kVArh
Betragsermittlung für Zählpunkt DE 000815 01815 00000000000000000815
Bezeichnung von bis Verbrauch Preis Betrag (€)
Leistungspreis 01.06.2007 30.06.2007 1878,4 kW 5,50000 €/kW 10.331,20
Arbeitspreis HT 01.06.2007 30.06.2007 568.512 kWh 0,07430 €/kWh 42.240,44
Arbeitspreis NT 01.06.2007 30.06.2007 545.667 kWh 0,04430 €/kWh 24.173,05
KWKG 01.06.2007 30.06.2007 8.333 kWh 0,00289 €/kWh 24,08
KWKG (vergünstigt) 01.06.2007 30.06.2007 1.105.856 kWh 0,00050 €/kWh 552,93
EEG 01.06.2007 30.06.2007 1.114.189 kWh 0,00880 €/kWh 9.804,86
Stromsteuer 01.06.2007 30.06.2007 1.114.189 kWh 0,02050 €/kWh 22.840,87
Messpreis 01.06.2007 30.06.2007 30 Tage 960 €/ 365 Tage 78,90
Trafomiete 01.06.2007 30.06.2007 30 Tage 1424 €/ 365 Tage 117,04
Blindmehrarbeit 01.06.2007 30.06.2007 0 kVArh 0,01090 €/kVArh 0,00
Nettobetrag 110.163,73
Umsatzsteuer (19 %) 20.931,11
Rechnungsbetrag 131.094,84

*Legende zu ZW (Zählwerk):
WHT – Wirkarbeit Hochtarif , WNT – Wirkarbeit Niedertarif , LSTG – Leistung, BHT – Blindarbeit Hochtarif , BNT – Blindarbeit Niedertarif

Der angegebene Arbeitspreis enthält bereits die Kosten für die Netznutzung sowie die Konzessionsabgabe. Die Kosten für die Netznutzung werden in diesem Zusammenhang gesondert ausgewiesen. Auf der Rechnung muss die Energieträgerverwendung angegeben werden, also die Erzeugungsart des Stroms.

Verweise

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Strompreis – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Literatur

  • Uwe Dankert: Wie Sie Ihre Stromkosten spürbar senken. Leicht gemacht, Geld und Ärger gespart!. Mit 62 Abbildungen (= Franzis do it yourself - im Haus. Band 7). 2. aktualisierte Auflage. Franzis, Poing 2008, ISBN 978-3-7723-4226-4, DNB 99042135X.
  • Uwe Dankert: Das inoffizielle Billigstrom-Buch. Hier steht, was die Konzerne nicht verraten .... Mit 38 Abbildungen. Franzis, Poing 2008, ISBN 978-3-7723-4187-8, DNB 988364093.
  • Swantje Küchler und Bettina Meyer, Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (Hrsg.): Was Strom wirklich kostet. Vergleich der staatlichen Förderungen und gesamtgesellschaftlichen Kosten konventioneller und erneuerbarer Energien. Langfassung, überarbeitete und aktualisierte Auflage 2012 Auflage. (Online als PDF, 556 KiB, abgerufen am 30. Januar 2013).
  • Lukas Emele: Entwicklung der Strompreise im Verhältnis zur Kaufkraft und Abhängigkeit der Strompreise von den Primärenergiekosten im Untersuchungszeitraum 1950 bis heute. Rottenburg am Neckar Juni 2009 (Projektarbeit an der HFR Rottenburg in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsarchiv Baden-Württemberg, Online als PDF, 2,7 MiB, abgerufen am 19. August 2012).

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW): Durch den Staat verursachte Belastungen aller Stromkunden in Deutschland (ohne MWSt für Haushaltskunden), Berlin 2012, abgerufen am 15. Sep. 2012
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 Statistisches Amt der Europäischen Union, Eurostat: Statistics Explained Archive Vol. 4 — Agriculture, environment, energy and transport statistics, Luxemburg, 2012, abgerufen am 15. Sep. 2012
  3. Netzentgelte 2006 - 2010. BnetzA, abgerufen am 1. November 2012.
  4. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU): Informationen zur Kalkulation der EEG-Umlage für das Jahr 2012 Berlin 2012, angerufen am 15. Sep. 2012
  5. Renews Kompakt Industriestrompreise, April 2012
  6. Spiegel-Bericht, Netzagentur kritisiert Vergünstigungen für stromintensive Unternehmen, Mai 2012
  7. 40,4 Mio. Haushalte (2011) laut Statistisches Bundesamt (DESTATIS): [1] abgerufen am 16. Okt. 2012
  8. 81,752 Mio. Einwohner laut Wikipedia: Demographie Deutschlands
  9. 140 Mrd. kWh/Jahr (private Haushalte gesamt) laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW): „Entwicklung des Netto-Stromverbrauchs in Deutschland 1998 bis 2011 nach Verbrauchergruppen in Mrd. kWh“, abgerufen am 26. Aug. 2012
  10. Statistisches Bundesamt (DESTATIS): „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Private Konsumausgaben und Verfügbares Einkommen, Reihe 1.1, Jahr 2011“ abgerufen am 16. Okt. 2012
  11. 11,0 11,1 Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV für 2012. In: EEG / KWK-G Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber. 50Hertz Transmission, Amprion, TransnetBW, TenneT TSO, abgerufen am 18. August 2012.
  12. Offshore-Haftungsumlage für 2013 nach § 17 f EnWG. In: EEG / KWK-G Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber. 50Hertz Transmission, Amprion, TransnetBW, TenneT TSO, abgerufen am 9. Januar 2013.
  13. BDEW-Strompreisanalyse Oktober 2012. BDEW, 26. Oktober 2012, abgerufen am 29. November 2012 (PDF-Datei).
  14. Eurostat - Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HICP)
  15. EnWG
  16. Strompreisentwicklung
  17. Frankfurter Rundschau – Geschenk an die Stromkonzerne (Aufgerufen am 18. Oktober 2011)
  18. Ihre Stromrechnung unter der Lupe
  19. 19,0 19,1 19,2 19,3 Statistisches Amt der Europäischen Union, Eurostat: Strompreise für private Haushalte, Luxemburg, abgerufen am 15. Sep. 2012
  20. 20,0 20,1 20,2 20,3 Statistisches Amt der Europäischen Union, Eurostat: Strompreise für industrielle Verbraucher, Luxemburg, abgerufen am 15. Sep. 2012
  21. EU-Kommission: 2007/394/EG Beschluss der Kommission vom 7. Juni 2007 zur Änderung der Richtlinie 90/377/EWG des Rates zur Einführung eines gemeinschaftlichen Verfahrens zur Gewährleistung der Transparenz der vom industriellen Endverbraucher zu zahlenden Gas- und Strompreise, Brüssel 2007, abgerufen 15. Sep. 2012
  22. Funktionsweise des Merit order Effekts, Broschüre
  23. Pressemitteilung: Erneuerbare Energien sind keine Preistreiber für Industriestrom Agentur für Erneuerbare Energien am 18. November 2011, zuletzt abgerufen am 27. März 2012
  24. Daten des Statistischen Bundesamts
  25. Ökostrom dämpft Börsenpreis, PM
  26. Expertenkommission zum Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“, Stellungnahme zum ersten Monitoring-Bericht der Bundesregierung für das Berichtsjahr 2011, Berlin · Mannheim · Stuttgart, Dezember 2012, S. Z-8
  27. BEE: Hintergrundpapier EEG-Umlage 2012
  28. Haushaltsstrompreise und Erneuerbare Energien, Hintergrundpapier
  29. Agentur für Erneuerbare Energien: Erneuerbare Energien sind keine Preistreiber für Industriestrom
  30. Hintergrundpapier bei der Agentur für Erneuerbare Energie
  31. Industrie drückt sich vor Stromnetzkosten. In: Der Spiegel, 23. Oktober 2012. Abgerufen am 23. Oktober 2012.
  32. Strompreisstudie PDF, 14 Seiten
  33. Bundesregierung zerstört Akzeptanz der Energiewende, Homepage der Grünen
  34. BDEW zu aktueller Auftrags-Studie zu Strompreisen
  35. Stromtipp.de 15. Oktober 2012: Strompreis: Anteil von Steuern und Abgaben steigt auf 50 Prozent
  36. Kampagnen-Homepage der INSM
  37. Kampagnen-Homepage von Campact
  38. Klima-Lügendetektor zur INSM-Kampagne
  39. Norsk Hydro erhöht Aluminiumproduktion in Neuss. dapd, 4. September 2012. Abgerufen am 9. Januar 2013.
  40. DIW unterstützt Röttgens Kritik Handelsblatt am 17. März 2012, zuletzt abgerufen am 7. April 2012
  41. Wachsende Energiearmut, Verbraucherzentrale NRW vom 21. Februar 2012, zuletzt abgefragt am 27. März 2012
  42. ZEIT Online: "Altmaier nennt geplante Strompreiserhöhungen überzogen"