Spartein
Strukturformel | |||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||
Freiname | Spartein | ||||||||||||||
Summenformel | C15H26N2 | ||||||||||||||
CAS-Nummer | 90-39-1 | ||||||||||||||
PubChem | 7014 | ||||||||||||||
ATC-Code | |||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||
Molare Masse | 234,38 g·mol−1 | ||||||||||||||
Dichte |
1,02 g·cm−3[1] | ||||||||||||||
Siedepunkt | |||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||
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LD50 |
960 mg·kg−1 (Ratte, oral)[1] | ||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Spartein (auch Lupinidin) ist ein Alkaloid, das anregend auf Herz, Kreislauf und Darm wirkt und die Diurese steigert. Spartein ist für den Menschen giftig und kann zum Tod durch Kreislaufkollaps führen. Die oral letale Dosis beträgt für Mäuse 220 mg/kg Körpergewicht. Spartein findet sich beispielsweise im Besenginster und Schöllkraut.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 Datenblatt (−)-Sparteine bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 23. April 2011.
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.