Natriumhexacyanidoferrat(II)

Natriumhexacyanidoferrat(II)

Strukturformel
Strukturformel von Natriumhexacyanidoferrat(II)
Allgemeines
Name Natriumhexacyanidoferrat(II)
Andere Namen
  • Natriumferrocyanid
  • Gelbnatron
  • Natrium-hexakis-cyanoferrat
Summenformel C6FeN6Na4
CAS-Nummer 13601-19-9
Kurzbeschreibung

gelbe, monokline Kristalle (Decahydrat)[1]

Eigenschaften
Molare Masse 303,91 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

1,46 g·cm−3[2]

Löslichkeit

gut in Wasser (319 g·l−1 bei 20 °C)[2]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [3]
keine Einstufung verfügbar
H- und P-Sätze H: siehe oben
P: siehe oben
MAK

5 mg·m−3 (Cyanid)[4]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Natriumhexacyanidoferrat(II), Natriumferrocyanid bzw. Gelbnatron, Natrium-hexakis-cyanoferrat ist das Natriumsalz der Hexacyanidoeisen(II)-säure mit der Konstitutionsformel Na4[Fe(CN)6]. Man findet noch häufig die Bezeichnung Natriumhexacyanoferrat(II) nach älterer Nomenklatur der IUPAC. Es ist in Wasser und Aceton gut, in Ethanol und Ether nicht löslich. Die Cyanidionen sind sehr fest an das Eisen gebunden (Durchdringungskomplex) und werden erst durch starke Säuren abgespalten.[5] In wässriger Lösung (besonders in sehr verdünnter) zersetzt es sich in geringem Maße im Licht.

Verwendung

In der Lebensmittelindustrie wird es als Trennmittel (genauer als Rieselhilfe) für pulverförmige Lebensmittel eingesetzt. In der EU ist es, wie auch Kaliumhexacyanidoferrat(II) (E 536) und Calciumhexacyanidoferrat (E 538) als Lebensmittelzusatzstoff der Nummer E 535 für Kochsalz und Kochsalzersatz mit einer Höchstmengenbeschränkung von maximal 20 mg/kg zugelassen.[6] Außerdem werden Hexacyanidoferrate(II) zur Schönung von Wein verwendet; in der EU ist von den dreien hierfür allerdings nur das Kaliumhexacyanidoferrat(II) (E 536) zugelassen.

Giftigkeit

Zur Freisetzung der gebundenen Blausäure reichen z.B. die Magensäure oder Essigsäure aus Lebensmitteln in der Regel nicht aus. Im Tierversuch und in höheren Konzentrationen beim Menschen zeigt es eine nephrotoxische (nierenschädigende) Wirkung.

Einzelnachweise

  1. Helmut Sitzmann: Hexacyanidoferrate, in: Römpp Online - Version 3.5, 2009, Georg Thieme Verlag, Stuttgart.
  2. 2,0 2,1 Eintrag zu Natriumhexacyanidoferrat(II) in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 10. Dezember 2012 (JavaScript erforderlich)
  3. Diese Substanz wurde in Bezug auf ihre Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
  4. Datenblatt Natriumhexacyanidoferrat(II) bei AlfaAesar, abgerufen am 16. Februar 2010 (JavaScript erforderlich).
  5. Römpp CD 2006, Georg Thieme Verlag 2006
  6. ZZulV: Anlage 4 (zu § 5 Abs. 1 und § 7) Begrenzt zugelassene Zusatzstoffe