Stoffmengenkonzentration

Stoffmengenkonzentration

(Weitergeleitet von Molarität)

Die Stoffmengenkonzentration (Formelzeichen: c) oder Molarität (veraltete Bezeichnung) ist der Quotient aus der Stoffmenge (n) eines gelösten Stoffes X und dem Volumen (V) der Lösung.[1] Bei Kenntnis der molaren Masse lässt sich aus der Stoffmengenkonzentration die Massenkonzentration oder – mithilfe der Avogadro-Konstante (vgl. auch Loschmidt-Zahl) – die Teilchenzahlkonzentration berechnen.

Geschichte

Früher wurde das Symbol M für die Maßeinheit Mol pro Liter verwendet und auch zusammen mit SI-Vorsätzen benutzt; diese Schreibweise ist jedoch nicht mit dem Internationalen Einheitensystem (SI) verträglich. Nach IUPAC-Empfehlung soll nur die Stoffmengenkonzentration im Englischen mit concentration bezeichnet werden.[2]

Schreibweise

Die Stoffmengenkonzentration kann in der Einheit Mol pro Liter angegeben werden:

cX=nXV[cX]=1moll

Mit einer 2,5-molaren (veraltete Darstellungsweise auch: 2,5 M) wässrigen Schwefelsäure ist eine Lösung gemeint, die 2,5 Mol Schwefelsäure-Moleküle je Liter bei einer bestimmten Temperatur enthält; hierbei ist die übliche Einheit mol/l zugrunde gelegt;

Rechenbeispiele

In einer 0,8-molaren (0,8 M) Schwefelsäurelösung (molare Masse von Schwefelsäure: 98,08 g/mol) sind pro Liter Lösung 0,8 mol H2SO4 enthalten. Die entsprechende Masse an H2SO4 für ein Volumen V = 3 Liter einer solchen Schwefelsäure beträgt:

mH2SO4=cH2SO4MH2SO4V=0,8moll98,08gmol3,0l=235,392g

Die Teilchenzahl N einer 3-millimolaren (3 mM) Lösung von Rohrzucker in Wasser bei einem Lösungsvolumen V = 2 Kubikzentimeter, wobei NA (Avogadro-Konstante) die Anzahl der Teilchen pro Mol angibt, beträgt:

NC12H22O11=cC12H22O11VNA=0,003moldm30,002dm36,0221023mol1=3,61321018

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Eintrag: amount concentration. In: IUPAC Compendium of Chemical Terminology (the “Gold Book”). doi:10.1351/goldbook.A00295.
  2. IUPAC: Abbreviated list of quantities, units and symbols in physical chemistry. Von K. H. Homann. Abschnitt 4.3, abgerufen am 13. Januar 2013.