Hundekot

Hundekot

Tütenspender mit Mülltonne
Hundekot

Hundekot ist die meist feste Ausscheidung (Exkrement) des Darmes von Hunden. Da Hunde das Absetzen des Kotes meistens beim Auslauf im Freien entrichten, stellt sich für die Gesellschaft die Frage, wie mit ihm bzw. seiner Beseitigung umzugehen ist.

Die Regelsetzung mit Bezug auf die Hundehaltung ist in Deutschland Sache der Kommunen. Normalerweise verpflichten die Kommunen die Hundehalter, die Hinterlassenschaften ihres Tieres selbst zu beseitigen. Wer dies nicht tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld bestraft werden kann. In manchen Städten sind Tütenspender zur Beseitigung des Hundekots aufgestellt.

Ausnahmen gelten des Öfteren für Blindenführhunde, Hunde im Einsatz bei Sicherheitsorganen und dergleichen.

Gefahren durch Hundekot

Für Gehbehinderte stellt Hundekot eine Unfallgefahr dar. Blinde, Sehschwache und Rollstuhlfahrer können den Hundehaufen oft nicht ausweichen und kommen dadurch in direkten Hautkontakt mit dem Kot. Blindenhunde führen ihren Besitzer sicher um die Hinterlassenschaften ihrer Artgenossen herum und sind darauf trainiert, sich an Orten zu erleichtern, wo normalerweise niemand hintritt.[1]

Hundekot stellt ein potentielles Infektionsrisiko dar, wobei Kinder und abwehrgeschwächte Erwachsene besonders gefährdet sind. Zahlreiche winzige Eier von Parasiten können beispielsweise durch Schuhsohlen weit bis in Wohnungen hinein verbreitet werden. Es besteht daher immer die Gefahr eines indirekten Kontaktes mit Hundekot, beispielsweise über kontaminierten Spielsand. Durch Schnüffeln an Kot können weitere Hunde infiziert werden. Als Hundekot-Parasiten werden Spulwürmer, Peitschenwürmer, Hakenwürmer, Bandwürmer, Fuchsbandwurm, Giardien und Kokzidien genannt. Da Entwurmungen nicht regelmäßig durchgeführt werden, ist damit zu rechnen, dass jeder dritte Hund Träger von Darmwürmern ist. Symptome dafür bleiben bei erwachsenen Tieren meist unauffällig. [2]

In einem Streitfall entschied das Amtsgericht Düsseldorf: „Wer auf einer Spiel- und Liegewiese einen Hund abkoten lässt und den Kot nicht beseitigt, macht sich wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung strafbar.“ (AG Düsseldorf, Urteil vom 11. August 1989 - 301 OWi/911). Es begründete, dass die Verunreinigung der Spielwiese mit Hundekot eine Gefahr der Infektion spielender Kinder mit den Erregern gemeingefährlicher und übertragbarer Krankheiten darstellt.

Durch die in den letzten Jahren stärkere Verbreitung des Fuchsbandwurms in den gemäßigten Klimazonen Mitteleuropas kann vom Kot eines vom Fuchsbandwurm befallenen Hundes auch für den Menschen eine Gefahr ausgehen. Der trockene Tierkot kann unbemerkt eingeatmet werden und damit auch die in ihm befindlichen Bandwurmeier. In Deutschland werden pro Jahr im Durchschnitt 17 Fälle der meldepflichtigen alveolären Echinokokkose registriert.[3] Eine weitere Gefahrenquelle stellt der teilweise im Hundekot enthaltene Hundebandwurm für den Menschen dar. Der Mensch tritt hierbei als Zwischenwirt auf. Ist ein Mensch einmal infiziert, kann er lebensgefährlich erkranken. Die Infektionswahrscheinlichkeit gilt jeweils als gering.

Hundekot kann für die Landwirtschaft gefährlich sein, wenn er Weideflächen verunreinigt. Sind im Hundekot Neospora-Parasiten (Neospora caninum) enthalten, bleiben diese lange an den Gräsern haften. Werden diese verunreinigten Gräser von den Kühen mitgefressen, kann dies zu Totgeburten führen. Allerdings zeigt eine Studie des Friedrich-Loeffler-Institutes (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit), dass diese Gefahr der Übertragung als äußerst gering einzustufen ist.[4] Zudem müssen Hunde selbst mit Neospora caninum infiziert sein, um eine Gefahrenquelle darzustellen.[5] Stadthunde seien deshalb, so das Landesamt, „in aller Regel von diesem Infektionsgeschehen ausgeschlossen“. Gelangt restlicher Hundekot mit in die Heuernte, so wird ein großer Teil dieses Winterfutters von den Kühen verweigert.

Nationale Bestimmungen

Hundekotverbotschild in Japan: „Bitte lassen [Sie Ihr] Haustier [hier] keinen Haufen machen.“

Die Hundehalter sind in Deutschland im Rahmen kommunaler Regelungen meist zur Entfernung von Hundekot verpflichtet. In einigen Parks und Grünanlagen, in denen Hunde erlaubt sind, sind Spender mit Tüten zum Aufnehmen des Kotes aufgestellt.

Die Österreich regelt § 92 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung: Die Besitzer oder Verwahrer von Hunden haben dafür zu sorgen, dass diese Gehsteige und Gehwege sowie Fußgängerzonen und Wohnstraßen nicht verunreinigen. Dies gilt auch in Hundezonen.

In der Schweiz besteht in vielen Gemeinden die Pflicht, Hundekot aufzunehmen und in einem speziell dafür vorgesehenen Abfallbehälter (Robidog) zu entsorgen. Zuwiderhandelnde müssen mit Strafen rechnen. Im Kanton Schwyz herrscht aus diesem Grund ein allgemeiner Leinenzwang.

Ebenfalls in der Schweiz gab es in den 1980er-Jahren sogar eine Volksinitiative, die eine Pflicht zur Verwendung von Hundeklos in der Verfassung verankern wollte. Sie erreichte aber nicht die notwendige Anzahl Unterschriften für eine Volksabstimmung.[6]

In Liechtenstein besteht ebenso die gesetzliche Verpflichtung zur Beseitigung des Hundekotes. Zu diesem Zweck sind im gesamten Land (nicht nur im besiedelten Gebiet, auch auf Wanderwegen) Abfallbehälter aufgestellt.

Verwendung von Hundekot

Hundekot wurde früher bei der Herstellung bestimmter Ledersorten verwendet. Weiches Leder wurde vor dem Gerben mit Hundekot gebeizt. Damit wird die Haut weiter aufgeschlossen und nicht zur Lederstruktur gehöriges Eiweiß aufgespalten. Das Verfahren wurde auch zum Enthaaren der Haut eingesetzt.[7]

Dieses Verfahren kam außer Gebrauch, nachdem Robert Hasenclever zwischen 1895 und 1897 begann, das Enzym Pankreatin in technischem Maßstab herzustellen. Es wurde 1907 durch Otto Röhm in der Gerberei eingesetzt.[8][9] Der Effekt des Hundekotes wird jedoch nicht vom Kot selbst, sondern von auf ihm siedelnden Bakterien erreicht, die das Enzym Trypsin freisetzen.[10] Der Hundekot wurde zu diesem Zweck gewerbsmäßig eingesammelt.

Unter dem Namen excrementum caninum, abgekürzt excr. can., dient Hundekot als Mittel in der Homöopathie.

Literatur

  • Alfred Scheidler: Tierfäkalien auf öffentlichen Straßen, Plätzen und in öffentlichen Grünanlagen. Natur und Recht 29(6), S. 383 - 387 (2007), ISSN 0172-1631

Weblinks

Belege

  1. News.at: Spießroutenlauf: Hundekot als Falle für Blinde, Sehbehinderte und Rollstuhlfahrer
  2. Stadt Frankfurt am Main, Amt für Gesundheit - Infektiologie: Gefährdung durch Hundekot. Abgerufen am 20. August 2012.
  3. Arbeitsmedizin: weiterführend: Infektionsgefährdung durch Fuchsbandwurm. Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, 27. Juli 2011, abgerufen am 12. August 2011.
  4. G. Schares, K. Tackmann, M. Ziller, F. J. Conraths: Risikobewertung. Rinderaborte durch Neospora caninum - Welche Gefahren gehen von Hundekot auf Weiden aus? Friedrich-Loeffler-Institut, abgerufen am 31. Oktober 2011.
  5. Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Hundeparasit Neospora caninum: Neuer Aborterreger beim Rind
  6. Eidgenössische Volksinitiative 'zur Hundekotentfernung auf öffentlichem Grund'. Schweizerische Bundeskanzlei, 1. Juli 1986, abgerufen am 12. August 2011.
  7. Gerberei. In: Heinrich August Pierer, Julius Löbe (Hrsg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4. Auflage. Bd. 7, Altenburg 1859, S. 218–221 (Online bei zeno.org).
  8. Gerberei an der Weißen Elster. punktDE-Internet- Agentur, 1. August 2006, abgerufen am 12. August 2011.
  9. Abruf am 12. August 2011 - Seite nicht verfügbar. Interpharma, abgerufen am 5. August 2011.