Hexamethylentetramindinitrat
Strukturformel | |||||||
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Allgemeines | |||||||
Name | Hexamethylentetramindinitrat | ||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C6H14N6O6 | ||||||
CAS-Nummer | 18423-21-7 | ||||||
Kurzbeschreibung |
weiße Kristalle[1] | ||||||
Eigenschaften | |||||||
Molare Masse | 266,21 g·mol−1 | ||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||
Schmelzpunkt |
158 °C (Zersetzung)[1] | ||||||
Sicherheitshinweise | |||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Hexamethylentetramindinitrat ist ein militärisch ungenutzter Sprengstoff mit Detonationsgeschwindigkeiten von 6500 bis 7000 m·s−1. Bei Hexamethylentetramindinitrat handelt es sich um ein Salz aus zwei Äquivalenten Salpetersäure und einem Äquivalent Hexamethylentetramin. Vom Aufbau her besteht eine gewisse Ähnlichkeit zum hochbrisanten Sprengstoff Hexogen.
Gewinnung und Darstellung
Die Additionsverbindung entsteht einfach durch die Umsetzung von Hexamethylentetramin mit Salpetersäure mittlerer Konzentration.[1] Bei einem anderen Verfahren wird Paraformaldehyd bei 60–70 °C mit Ammoniak in Wasser umgesetzt. Durch Zusatz von Salpetersäure bei 0 °C zu diesem Gemisch kristallisiert die Zielverbindung aus.[1]
Eigenschaften
Hexamethylentetramindinitrat bildet farblose Kristalle, die bei 158 °C schmelzen. Die Verbindung ist hygroskopisch und zersetzt sich in Wasser. Mit einer negativen Bildungsenthalpie von −1439 kJ·kg−1 handelt es sich um eine exotherme Verbindung.[1] HDN zählt zu den brisanten und sehr stabilen Sprengstoffen. Wichtige Explosionskennzahlen sind:
- Explosionswärme
- spezifische Energie 735 kJ·kg−1[1]
- Detonationsgeschwindigkeit: 6500–7000 m·s−1 bei der Maximaldichte
- Bleiblockausbauchung 220 cm3/10g
- Schlagempfindlichkeit 15 N·m[1]
- Reibempfindlichkeit 235 N Stiftbelastung
- Schwadenvolumen 1081 l/kg
Verwendung
Neben der Verwendung als Sprengstoff dient die Verbindung als Ausgangsstoff für die Herstellung von Hexogen und Oktogen.[1]
Rechtslage
Umgang, Verkehr, Beförderung und Einfuhr von Hexamethylentetramindinitrat unterliegen dem Sprengstoffgesetz.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 1,9 Josef Köhler, Rudolf Meyer und Axel Homburg: Explosivstoffe. Wiley-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA; 10. vollständig überarbeitete Auflage 2008; ISBN 978-3-527-32009-7; S. 157f.
- ↑ Diese Substanz wurde in Bezug auf ihre Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.