Diphenylcarbazid
Strukturformel | |||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Allgemeines | |||||||||||||||
Name | Diphenylcarbazid | ||||||||||||||
Andere Namen |
| ||||||||||||||
Summenformel | C13H14N4O | ||||||||||||||
CAS-Nummer | 140-22-7 | ||||||||||||||
PubChem | 8789 | ||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
fast weißer geruchloser lichtempfindlicher Feststoff[1] | ||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||
Molare Masse | 242,28 g·mol−1 | ||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||
Schmelzpunkt | |||||||||||||||
Löslichkeit | |||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||
| |||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Diphenylcarbazid ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Carbazide. Es weist eine ähnliche Strukturformel wie Diphenylcarbazon auf und lässt sich durch Oxidation leicht in dieses überführen.
Eigenschaften
Diphenylcarbazid ist ein weißer Feststoff, der schwer löslich in Wasser, aber gut löslich in organischen Lösungsmitteln ist. Es bildet mit bestimmten Metallionen farbige Komplexverbindungen.
Verwendung
Diphenylcarbazid findet Anwendung als Redoxindikator[1] und zur fotometrischen Bestimmung von Chrom(VI)-Verbindungen, wie Chromate bzw. Dichromate, mit denen eine rotviolette Komplexverbindung entsteht. Ebenso lassen sich nach dieser Methode Chrom(III)-verbindungen bestimmen, wobei diese mit einem Oxidationsmittel (z.B. Ammoniumpersulfatlösung) zunächst zu Chrom(VI) oxidiert werden müssen.
Literatur
- Merck: ChemDAT: Die Merck Chemie Datenbank, CD-Ausgabe 2002
- Lange/Zdenĕk: Photometrische Analyse, Verlag Chemie Weinheim 1980, S. 88 ff, ISBN 3-527-25853-1
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Datenblatt 1,5-Diphenylcarbazid bei Merck, abgerufen am 16. Mai 2011.
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 Datenblatt 1,5-Diphenylcarbazide bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 16. Mai 2011.
- ↑ Datenblatt 1,5-Diphenylcarbonohydrazide bei TCI Europe, abgerufen am 27. Juni 2011.
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.