Cyromazin
Strukturformel | |||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||
Name | Cyromazin | ||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C6H10N6 | ||||||||||||||
CAS-Nummer | 66215-27-8 | ||||||||||||||
PubChem | 47866 | ||||||||||||||
Eigenschaften | |||||||||||||||
Molare Masse | 166,18 g·mol−1 | ||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||
Schmelzpunkt | |||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Cyromazin ist ein Triazin-Art, die als Larvizid in zahlreichen Pflanzenschutzmitteln eingesetzt wird. Sein IUPAC-Name lautet N-Cyclopropyl-1,3,5-triazin-2,4,6-triamin. Cyromazin wirkt auf das Nervensysten von bestimmten Insektenlarven. In der Schweiz sind Pflanzenschutzmittel mit Cyromazin für den Einsatz gegen Minierfliegen und Trauermücken in einigen gärtnerischen Kulturen zugelassen. In Österreich und Deutschland ist kein Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Cyromazin zugelassen.[3]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 1,3 Datenblatt Cyromazin bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 23. März 2011.
- ↑ Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.
- ↑ Nationale Pflanzenschutzmittelverzeichnisse: Schweiz, Österreich, Deutschland; abgerufen am 18. März 2010.