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Brillantblau FCF ist ein rötlich-blaues Pulver, das wasserlöslich und stabil bei Hitze und im Licht ist. Mit sinkendem pH-Wert zersetzt sich der Farbstoff, wodurch das farbgebende π-Elektronensystem verkürzt wird. Dadurch schlägt die Farbe von Blau zuerst nach Grün und dann nach Gelb um. Sinkt der pH-Wert noch weiter entfärbt sich Brillantblau vollständig. Die neutrale Lösung hat ein Absorptionsmaximum bei λmax. = 630 nm.
Herstellung
Brillantblau FCF ist ein synthetischer Farbstoff. Es ist ein anionischer Triphenylmethanfarbstoff, der aus 2-Sulfobenzaldehyd und 3-{[Ethyl(phenyl)amino]methyl}benzolsulfonsäure hergestellt wird:
In Handel ist das Dinatriumsalz. Auch das Calcium-, Ammonium- [CAS: 2650-18-2] und Kaliumsalz [CAS: 71701-18-3] sowie der Aluminiumlack des Farbstoffes sind zugelassen.
Verwendung
Brillantblau wird zur Färbung von Getränken, Götterspeise, kandierten Früchten, Konserven, Knabberartikeln, Saucen und Würzmitteln, Käserinde und Wursthäuten verwendet, vor allem in den USA. Er ist wasserlöslich und wird normalerweise vom Körper rasch wieder ausgeschieden.
Um Grün-, Violett- oder Brauntöne zu erreichen, wird Brillantblau FCF in Mischungen mit anderen Farbstoffen eingesetzt,
z.B. in Verbindung mit Tartrazin (E 102), um verschiedene Grüntöne zu erzeugen, z.B. bei Wasabi.
Brillantblau FCF gilt als unbedenklich. Als ADI-Wert wurden 0,1 mg/kg Körpergewicht festgesetzt. Der größte Teil des Farbstoffs wird unverändert ausgeschieden.[6]
Durch Tierversuche wurde nachgewiesen, dass sich Brillantblau bei der Einnahme in extrem hohen Dosen in Nieren und Lymphgefäßen ablagern kann.
Rechtliche Situation
Brillantblau FCF ist nur für bestimmte Produkte zugelassen.[7] Dazu gehören unter anderem[6]: