Brenzcatechinviolett

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Strukturformel
Struktur von Brenzcatechinviolett
Allgemeines
Name Brenzcatechinviolett
Summenformel C19H14O7S
CAS-Nummer 115-41-3
PubChem 66993
Kurzbeschreibung

dunkelgrüner Feststoff[1]

Eigenschaften
Molare Masse 386,36 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Schmelzpunkt

185 °C[2]

Löslichkeit

schlecht in Wasser (1 g·l−1)[2]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [3]
07 – Achtung

Achtung

H- und P-Sätze H: 315-319-335
P: 261-​302+352-​305+351+338-​321-​405-​501Vorlage:P-Sätze/Wartung/mehr als 5 Sätze [3]
EU-Gefahrstoffkennzeichnung [4][3]
Reizend
Reizend
(Xi)
R- und S-Sätze R: 36/37/38
S: 26-37
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.
Vorlage:Infobox Chemikalie/Summenformelsuche vorhanden

Brenzcatechinviolett ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der Triphenylmethanfarbstoffe. Sie wird als Indikatorsubstanz verwendet, welche ihre Farbe von rot im pH Bereich < 0, über gelb im Bereich von 2–8 zu violett im Bereich um 8 und rot-violett im basischen Bereich ändert. Es bildet mit Metall-Ionen Komplexverbindungen.[2]

Gewinnung und Darstellung

Brenzcatechinviolett kann durch Reaktion von Brenzcatechin mit 2-Sulfobenzoesäureanhydrid (CAS: 81-08-3) gewonnen werden.[2]

Verwendung

Brenzcatechinviolett-Lösungen (z. B. EDTA) können für die Bestimmung vieler Metalle (Titration bei Chelaten und anderen Komplexen), vor allem zum Nachweis von Zinn verwendet werden. Die von Metallen mit Brenzcatechinviolett gebildeten Chelate haben im Allgemeinen eine blaue bis blau-violette Farbe.

Einzelnachweise

  1. Datenblatt Brenzcatechinviolett bei Acros, abgerufen am 1. April 2010.
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 Datenblatt Brenzcatechinviolett bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 5. Juli 2008..
  3. 3,0 3,1 3,2 Datenblatt Brenzcatechinviolett bei AlfaAesar, abgerufen am 1. April 2010 (JavaScript erforderlich).
  4. Seit 1. Dezember 2012 ist für Stoffe ausschließlich die GHS-Gefahrstoffkennzeichnung zulässig. Bis zum 1. Juni 2015 dürfen noch die R-Sätze dieses Stoffes für die Einstufung von Zubereitungen herangezogen werden, anschließend ist die EU-Gefahrstoffkennzeichnung von rein historischem Interesse.

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