Aprobarbital
Strukturformel | |||||||||
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Allgemeines | |||||||||
Freiname | Aprobarbital | ||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C10H14N2O3 | ||||||||
CAS-Nummer | 77-02-1 | ||||||||
PubChem | 6464 | ||||||||
ATC-Code | |||||||||
Arzneistoffangaben | |||||||||
Wirkstoffklasse | |||||||||
Verschreibungspflichtig: BtMG | |||||||||
Eigenschaften | |||||||||
Molare Masse | 210,23 g·mol−1 | ||||||||
Schmelzpunkt | |||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||
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LD50 |
200 mg·kg−1 (Maus i.p.) [1] | ||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Aprobarbital ist ein Arzneistoff, genauer ein Barbiturat. Chemisch betrachtet ist es ein Barbitursäure-Derivat. Es wurde von Ernst Preiswerk in den 1920er-Jahren erstmals synthetisiert. Es hat sedative, hypnotische und antikonvulsive Wirkungen und wurde vor allem zur Behandlung von Schlafstörungen verwendet. Es ist heute durch andere Barbiturate verdrängt, in Deutschland sind keine Präparate auf der Basis von Aprobarbital mehr zugelassen.
Rechtsstatus
Aprobarbital ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage 3 BtMG ein verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel. Der Umgang ohne Erlaubnis oder Verschreibung ist grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden.
International fällt Aprobarbital unter die Konvention über psychotrope Substanzen.
Einzelnachweise
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