Altöl

Altöl

Altöl bezeichnet allgemein verbrauchtes Öl, welches nicht mehr den Anforderungen wie Schmierung oder Kühlung genügt. Im Speziellen bezeichnet der Begriff verbrauchtes Öl aus technischen Anwendungen, z. B. Motoröl, Getriebeöl oder Hydrauliköl.

Eigenschaften und Alterung von Ölen

Öl wird bei regulärer Benutzung in seinen Eigenschaften verändert. Nachfolgend einige Beispiele:

  • Koch- und Bratöle nehmen Wasser und Fette auf und verändern ihre chemischen Eigenschaften durch die hohen Temperaturen in Anwesenheit von Wasser, Eiweißen und Kohlenhydraten. Die Öle werden teilweise gespalten, chemische Doppelbindungen brechen auf, es entstehen Fettsäuren, Acrylamid und weitere unerwünschte Verbindungen.
  • Motor- und Maschinenöle reichern sich mit Wasser, anderen Schmier- und Betriebsstoffen sowie Fremdstoffen wie Aschen oder Metallabrieb an. Enthaltene Additive werden sukzessive verbraucht.
  • In Verbrennungsmotoren sammeln sich Kraftstoffreste, Ruß und Aschen im Öl und werden von Additiven in der Schwebe gehalten. Durch thermische Belastungen entstehen neue und ggfs. auch giftige Verbindungen wie Dioxine.

Rechtliches

Im Jahr 2002 wurde in Deutschland die Altölverordnung[1] modifiziert und trat in der geänderten Form am 16. April 2002 in Kraft. Maßgebliche Änderung war die Eingruppierung der verschiedenen Altöle in Sammelkategorien (I, II, III und IV). Mischungen unter den Ölen der verschiedenen Kategorien sind verboten, das heißt diese müssen sortenrein gesammelt und entsorgt werden. Alle Altöle der Sammelkategorie I sind vorrangig der stofflichen Verwertung zuzuführen.

Da Mineralöl das Trinkwasser verseuchen und dadurch ungenießbar machen kann, muss es zu dafür vorgesehenen Ölsammelstellen gebracht werden. Pflanzliche Öle und Fette fallen nicht unter die Altölverordnung, müssen jedoch ebenfalls ordnungsgemäß entsorgt werden. Gemäß der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe wird Altöl mit einer Wassergefährdungsklasse WGK 3 klassifiziert, es sei denn, es handelt sich um Altöl bekannter Herkunft.

In Deutschland sind alle Verkäufer von Schmierstoffen verpflichtet, gegen Vorlage des Kassenbons verbrauchtes Öl kostenlos, bis zur jeweils verkauften Menge, zurückzunehmen und der ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Der Handel hat hierfür geeignete Rücknahmesysteme zur Verfügung zu stellen. Weiterhin besteht, auf kommunaler Ebene, die Möglichkeit, dass Verbraucher Altöl bei Sammelstellen in haushaltsüblichen Mengen zurückgeben können. Die Rücknahme an Sammelstellen kann kostenpflichtig sein. Eine nicht sachgerechte Entsorgung von Altöl ist strafbar. Besonderheiten regelt zusätzlich das Kreislaufwirtschaftsgesetz.

In der Schweiz sind Mineralöle mit einer Entsorgungssteuer belegt. Zusätzlich müssen Firmen bei Abholung der verbrauchten Schmiermittel jedoch auch Entsorgungsgebühren bezahlen.

Literatur

  • Ludger-Anselm Versteyl, Christian Hartmann: Recht und Praxis der Altölentsorgung. Kohlhammer, Stuttgart 2003, ISBN 978-3-17-017432-0.

Einzelnachweise

  1. Altölverordnung i.d. Fassung vom 20. Oktober 2006. Abgerufen am 13. Februar 2011 (pdf).

Weblinks


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