Wärmeleitfähigkeitsgruppe
Die Wärmeleitfähigkeitsgruppe (WLG) gibt die Durchlassfähigkeit eines Materials für einen Wärmestrom an.
Die Wärmeleitfähigkeitsgruppe leitet sich aus dem rechnerischen Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ(R) ab. Ermittelt wird dieser Wert aus dem Wert λ(Z) der sich aus dem Messwert λ(10,tr), bei 10 °C plus einem Zuschlag Z nach DIN 52 612-2, DIN V 4108-4:1998-10 bzw. Bauregelliste A Teil 1, ergibt. Durch Rundung ergibt sich der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ(R). Dieser ist dann gleich den ersten drei Ziffern nach dem Komma, wie sie z. B. bei den Angaben auf Dämmstoff-Produktkennzeichnungen zu sehen sind. Ein Wert von 0,025 W/mK entspricht also einer WLG von 025. Es wird vorausgesetzt, dass der Bemessungswert kleiner eins ist, da man grundsätzlich nur Dämmmaterialien einer WLG zuordnet. Je kleiner der WLG-Wert ist, desto größer ist die Wärmedämmwirkung.
Verwendet wird die Wärmeleitfähigkeitsgruppe unter anderem in der Energieeinsparverordnung (EnEV).
Im Zuge der EU-Normharmonisierung ist die Bezeichnung WLG durch WLS (Wärmeleitfähigkeitsstufe) ersetzt worden.
Siehe auch
- Wärmedurchgangskoeffizient = "U-Wert" (früher "k-Wert")